Betreff
Musikschule der Stadt Eschweiler;
hier: Änderung der Schul- und Entgeltordnung
Vorlage
347/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Schulordnung der Musikschule der Stadt Eschweiler wird unter Ziffer 3.1, 6. und 11.4 und die Entgeltordnung unter Ziffer 7.– wie im Sachverhalt und der Anlage näher erläutert – mit Wirkung zum 1.1.2023 geändert.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste am 16.12.2021 letztmalig den Beschluss, u.a. die Schulordnung der Musikschule mit Wirkung zum 01.01.2021 entsprechend der Verwaltungsvorlage, Nr. 329/21 beigefügten Fassung zu ändern.

 

Auf dieser Grundlage wird die Musikschule seither geführt.

 

In der Praxis haben sich inzwischen Änderungs- bzw. Konkretisierungsbedarfe gezeigt, die nachfolgend dargestellt sind:

 

SCHULORDNUNG:

 

3.1 Durch die Neustrukturierung des Amtes 40/Amt für Schulen, Sport und Kultur und der damit einhergehenden Bildung der Abteilung 410 / Sport und Kultur soll zukünftig die Verwaltungsleitung durch die Abteilungsleitung 410 wahrgenommen werden:

Die Amtsleitung 40 wird durch die Abteilungsleitung 410 ersetzt.

 

6. redaktionelle Änderung (s. Synopse)

 

11.4 Schüler der Musikschule können zusätzlich zum normalen Unterricht Ensemblestunden besuchen, der Preis hierfür richtet sich nach der Entgeltordnung.

 

Eine Ergänzung in der Schulordnung um diesen Passus ist wünschenswert, da häufig Rückfragen zum Thema Ensemble kommen. Bislang gab es hierzu keine festgeschriebene Regelung.

 

 

ENTGELTORDNUNG:

 

Durch das Steueränderungsgesetz 2015 vom 2. November 2015 (StÄndG 2015) wurde mit der Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) und der Streichung des bisherigen § 2 Abs. 3 UStG die Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) neu geregelt.

 

Unter Berücksichtigung dieser umsatzsteuerlichen Neuregelung ist die Musikschule verpflichtet, ab dem 01.01.2023 bei der Instrumentenausleihe den enthaltenen Umsatzsteuersatz in Höhe von zurzeit 19 % auszuweisen. Bislang war dies nicht erforderlich. Die aktuellen Ausleihgebühren können daher als Nettogebühren betrachtet werden. Durch die Ausweisung der enthaltenen Umsatzsteuer werden die Ausleihgebühren zum 01.01.2023 in Bruttogebühren umgewandelt. Eine Erhöhung der Ausleihgebühren in Höhe des Umsatzsteueranteils wird von Seiten der Verwaltung nicht empfohlen. Parallel wird die Möglichkeit eines Vorsteuerabzugs derzeit noch geprüft und ggf.  zum 01.01.2023 analog der Umsatzbesteuerung angewendet.

 

Bei dem § 2 b UStG handelt es sich um eine relativ „junge“ Vorschrift, welche sich hinsichtlich der Anwendung und Auslegung noch in der Entwicklung befindet und insoweit zu einem späteren Zeitpunkt zu anderen Beurteilungen führen kann. Vorsorglich sollte jedoch eine Konkretisierung bzw. Anpassung der Entgeltordnung erfolgen. Die neue Entgeltordnung wird daher mit dem Hinweis veröffentlicht, dass die Ausleihgebühren den jeweils geltenden Umsatzsteuersatz enthalten.

 

In letzter Zeit gab es häufiger Anfragen aus Kitas und Schulen hinsichtlich einer möglichen Kooperation mit der Musikschule. Bei Anwendung der aktuellen Entgeltordnung müsste für jedes Kind ein entsprechendes Entgelt (derzeit 18,- €) gezahlt werden. Da diese Kosten in einer Kooperation durch die Kitas oder die Schulen finanziert werden müssen, nehmen die meisten Kitas und Schulen von einer Kooperation Abstand. Um eine Kooperation attraktiver zu machen, sollte aus Sicht der Verwaltung eine konkrete Regelung dazu in die Entgeltordnung aufgenommen werden. Kooperationen mit Kitas und Schulen machen die Musikschule bekannter und können somit zu neuen Musikschülern führen. Es wird daher vorgeschlagen, folgenden Punkt zur Entgeltordnung hinzuzufügen:

 

  1. Kooperationskurse werden in Höhe des aktuellen Honorars der Musikdozenten angeboten.

 

 

Gemäß den aktuellen Honorarverträgen müssten durch die vorgenannte Regelung folgende Kosten von den Kooperationspartnern gezahlt werden:

 

Unterrichtsdauer 45 Minuten 35,- € brutto

Unterrichtsdauer 60 Minuten 47,- € brutto

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Schulordnung sowie die Entgeltordnung der Musikschule der Stadt Eschweiler, wie in den Anlagen aufgeführt, zu ändern. Zur besseren Vergleichbarkeit der alten und künftigen Fassung wurden die jeweiligen Fassungen in je einer Synopse dargestellt (ANLAGEN).

 

 


Unter Produkt 042630101 / Sachkonto 43210100 werden derzeit Unterrichtsentgelte sowie Ausleihgebühren vereinnahmt. Die nunmehr umsatzsteuerlich betroffenen Ausleihgebühren belaufen sich planmäßig auf insgesamt 1.500,00 € brutto. Folglich entstehen - unter Zugrundelegung des Regelsteuersatzes in Höhe von 19 % - Steueraufwendungen in Höhe von 239,50 €. Des Weiteren werden die entstehenden Steueraufwendungen im Rahmen eines möglichen Vorsteuerabzugs entsprechend gemindert.

   


Keine personellen Auswirkungen