Betreff
Änderung der Verkehrssituation bzw. Durchfahrtsverbot in den Bereichen Marktstraße / Markt
Vorlage
346/22
Aktenzeichen
32/Eff.
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Stadtverwaltung Eschweiler informiert mit dieser Vorlage über den aktuellen Stand zum o.g. Thema.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler beschloss im Rahmen seiner Sitzung am 25.08.2022 mehrheitlich, die Verwaltung zu beauftragen,

1.       entsprechend der Sachverhaltsdarstellung einen Vorschlag für eine technische Lösung zur Verkehrsberuhigung bzw. Reduzierung der Durchfahrtsmöglichkeit in den Straßen Markt und Marktstraße in bestimmten Zeiträumen auf Anwohner*innen, Marktbeschicker*innen und ansässige Geschäftsleute zu erarbeiten und diese zwecks Beschlussfassung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vorzustellen

2.       ab sofort bei Veranstaltungen auf dem Marktplatz die Straßen Markt und Marktstraße zu sperren

3.       nach Beschlussfassung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss entsprechende Haushaltsmittel für die Umsetzung der technischen Lösung im Haushalt 2023 vorzumerken.

Auf die Verwaltungsvorlage (Nr. 272/22) wird verwiesen.

 

Im Nachgang zur o.a. Sitzung des Stadtrats wurde von Seiten der Verwaltung ein Anschreiben an die von einer möglichen Sperrung unmittelbar betroffenen Bürger*innen, also die Bewohner*innen der Straßen Markt, Marktstraße sowie Schnellengasse, entworfen und zwischen den an der Maßnahme beteiligten Dienststellen abgestimmt. Neben einer Sachverhaltsdarstellung und den von Seiten der ursprünglichen Antragsteller (SPD-Fraktion sowie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler) eingebrachten Diskussionsvorschlägen für den zeitlichen Einsatz der Sperrmaßnahmen wurde von Seiten der Verwaltung das bereits im Rahmen größerer Veranstaltungen praktizierte Szenario einer Sperrung der Straßen Markt und Marktstraße dargestellt, da sich eine Schilderung der verschiedenen denkbaren Szenarien als zu umfangreich und unübersichtlich dargestellt hätte.

 

Das Schreiben (Anlage 1) wurde am 15.09.2022/16.09.2022 durch Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts zugestellt. Die Adressaten wurden gebeten, innerhalb der auf die Zustellung folgenden 14 Tage, also bis zum 30.09.2022, per Email, telefonisch, postalisch oder persönlich ihre Vorschläge, Bedenken, Einwände usw. mitzuteilen. Zudem wurden alle im betroffenen Bereich tätigen Gewerbetreibenden / Gastronomen durch persönlich übergebene Anschreiben beteiligt und um entsprechende Rückmeldung gebeten. Parallel wurde ein Schreiben an die Teilnehmer des Eschweiler Wochenmarkts verfasst und alle Marktbeschicker wurden durch das Ordnungsamt kontaktiert. Einzelne Marktbeschicker präferierten die Information per Email; das Schreiben wurde am 17.09.2022 durch einen den Marktdienst wahrnehmenden Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) persönlich an alle anwesenden Teilnehmer des Wochenmarkts übergeben. Zusätzlich wurden im Nachgang entsprechende Schreiben an die Feuerwehr der Stadt Eschweiler, die Polizei, das Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz der Städteregion Aachen (aufgrund der Betroffenheit im Falle von Einsätzen der Notärzte oder des Rettungsdienstes der Städteregion Aachen) sowie die Deutsche Post DHL (Briefkastenleerung etc.) versandt. In der Folgezeit gingen im Ordnungsamt verschiedene Eingaben als Reaktion auf die verschiedenen Anschreiben ein.

 

Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung liegen dem Ordnungsamt insgesamt neun (per Email sowie telefonisch eingegangen) Rückmeldungen vor. Allerdings ist davon auszugehen, dass noch weitere Stellungnahmen folgen werden.

 

Im Rahmen der Beratungen zur Beschlussfassung im Rat der Stadt Eschweiler am 25.08.2022 herrschte Einigkeit im Hinblick auf das angestrebte Ziel, im Rahmen der Planung des Durchfahrtsverbots eine möglichst transparente und umfassende Beteiligung der hiervon Betroffenen sicherzustellen, so dass nach Ansicht der Verwaltung auch noch später eingehende Stellungnahmen und Anregungen Berücksichtigung finden sollten.

 

Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass es bei einer wie hier geplanten, grundsätzlichen und weitreichenden Entscheidung nicht angemessen wäre, vorschnell eine Konzepterstellung zu erwirken. Die durch die Maßnahme verursachten Kosten haben jedoch Auswirkungen auf die Haushaltsplangestaltung 2023. Die Kosten zur Erstinstallation eines automatisierten Sperrsystems liegen voraussichtlich in einer Größenordnung von ca. 375.000,-€ [brutto]. Sie können in Abhängigkeit vom gewünschten Einbauort und den dort vorgefundenen Randbedingungen (Lage des Kanals und der Versorgungsleitungen etc.) variieren. Es bedarf also zunächst der Verständigung auf die gewünschten Einbauorte, so dass anschließend die Planungen zu diesem Standort aufgenommen werden und belastbare Aussagen zu den Investitionskosten getroffen werden können. Die Festlegung der Sperrungszeiten (Uhrzeiten, bei Veranstaltungen etc.) ist nicht zeitkritisch, da die Mechanik zu einem späteren Zeitpunkt programmiert werden kann. Darüber hinaus entstehen ebenfalls laufende Kosten (Wartungsvertrag, Programmiertechnik etc.), die allerdings erst bei Vorliegen eines entsprechenden Angebotes kalkuliert werden können.

 

Im Hinblick auf die vorgenannten Ausführungen und den o.a. Beschluss des Stadtrats vom 25.08.2022 schlägt die Verwaltung daher vor, die nach Abschluss der Planungen ermittelten Kosten über die Veränderungsliste in die Haushaltsberatungen 2023 einzubringen. Zudem soll der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in einer der folgenden Sitzungen über die beim Ordnungsamt eingegangenen Anregungen und Hinweise (einschl. Wertung) informiert werden, so dass dann über das aktuell in Bearbeitung befindliche Konzept beraten und beschlossen werden kann.

 


Nach Abschluss der Planungen (und somit nach Festlegung der Standorte für das Sperrsystem) wird die konkrete Summe der Kosten ermittelt und über die Veränderungsliste in die Haushaltsberatungen 2023 eingebracht. Dabei werden die laufenden Kosten ebenfalls betrachtet und entsprechend in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

 


Die Umsetzung der Maßnahme bindet Arbeitskraft bei den Abteilungen für Verkehr, Notfallplanung und Bürgerservice sowie Straßenbau und Verkehr.