Die Stadtverwaltung
Eschweiler informiert mit dieser Vorlage über den aktuellen Stand zum o.g.
Thema.
Der Rat der Stadt Eschweiler beschloss im
Rahmen seiner Sitzung am 25.08.2022 mehrheitlich, die Verwaltung zu
beauftragen,
1.
entsprechend
der Sachverhaltsdarstellung einen Vorschlag für eine technische Lösung zur
Verkehrsberuhigung bzw. Reduzierung der Durchfahrtsmöglichkeit in den Straßen
Markt und Marktstraße in bestimmten Zeiträumen auf Anwohner*innen,
Marktbeschicker*innen und ansässige Geschäftsleute zu erarbeiten und diese
zwecks Beschlussfassung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vorzustellen
2.
ab
sofort bei Veranstaltungen auf dem Marktplatz die Straßen Markt und Marktstraße
zu sperren
3. nach Beschlussfassung im Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss entsprechende Haushaltsmittel für die Umsetzung der
technischen Lösung im Haushalt 2023 vorzumerken.
Auf die Verwaltungsvorlage (Nr.
272/22) wird verwiesen.
Im Nachgang
zur o.a. Sitzung des Stadtrats wurde von Seiten der Verwaltung ein Anschreiben
an die von einer möglichen Sperrung unmittelbar betroffenen Bürger*innen, also
die Bewohner*innen der Straßen Markt, Marktstraße sowie Schnellengasse,
entworfen und zwischen den an der Maßnahme beteiligten Dienststellen
abgestimmt. Neben einer Sachverhaltsdarstellung und den von Seiten der
ursprünglichen Antragsteller (SPD-Fraktion sowie Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
im Rat der Stadt Eschweiler) eingebrachten Diskussionsvorschlägen für den
zeitlichen Einsatz der Sperrmaßnahmen wurde von Seiten der Verwaltung das
bereits im Rahmen größerer Veranstaltungen praktizierte Szenario einer Sperrung
der Straßen Markt und Marktstraße dargestellt, da sich eine Schilderung der
verschiedenen denkbaren Szenarien als zu umfangreich und unübersichtlich
dargestellt hätte.
Das
Schreiben (Anlage 1) wurde am 15.09.2022/16.09.2022 durch Mitarbeiter*innen des
Ordnungsamts zugestellt. Die Adressaten wurden gebeten, innerhalb der auf die
Zustellung folgenden 14 Tage, also bis zum 30.09.2022, per Email, telefonisch,
postalisch oder persönlich ihre Vorschläge, Bedenken, Einwände usw.
mitzuteilen. Zudem wurden alle im betroffenen Bereich tätigen Gewerbetreibenden
/ Gastronomen durch persönlich übergebene Anschreiben beteiligt und um
entsprechende Rückmeldung gebeten. Parallel wurde ein Schreiben an die
Teilnehmer des Eschweiler Wochenmarkts verfasst und alle Marktbeschicker wurden
durch das Ordnungsamt kontaktiert. Einzelne Marktbeschicker präferierten die
Information per Email; das Schreiben wurde am 17.09.2022 durch einen den
Marktdienst wahrnehmenden Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD)
persönlich an alle anwesenden Teilnehmer des Wochenmarkts übergeben. Zusätzlich
wurden im Nachgang entsprechende Schreiben an die Feuerwehr der Stadt
Eschweiler, die Polizei, das Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz der
Städteregion Aachen (aufgrund der Betroffenheit im Falle von Einsätzen der
Notärzte oder des Rettungsdienstes der Städteregion Aachen) sowie die Deutsche
Post DHL (Briefkastenleerung etc.) versandt. In der Folgezeit gingen im
Ordnungsamt verschiedene Eingaben als Reaktion auf die verschiedenen
Anschreiben ein.
Zum Zeitpunkt
der Vorlagenerstellung liegen dem Ordnungsamt insgesamt neun (per Email sowie
telefonisch eingegangen) Rückmeldungen vor. Allerdings ist davon auszugehen,
dass noch weitere Stellungnahmen folgen werden.
Im Rahmen
der Beratungen zur Beschlussfassung im Rat der Stadt Eschweiler am 25.08.2022
herrschte Einigkeit im Hinblick auf das angestrebte Ziel, im Rahmen der Planung
des Durchfahrtsverbots eine möglichst transparente und umfassende Beteiligung
der hiervon Betroffenen sicherzustellen, so dass nach Ansicht der Verwaltung
auch noch später eingehende Stellungnahmen und Anregungen Berücksichtigung
finden sollten.
Die
Verwaltung vertritt die Ansicht, dass es bei einer wie hier geplanten,
grundsätzlichen und weitreichenden Entscheidung nicht angemessen wäre,
vorschnell eine Konzepterstellung zu erwirken. Die durch die Maßnahme
verursachten Kosten haben jedoch Auswirkungen auf die Haushaltsplangestaltung
2023. Die Kosten zur
Erstinstallation eines automatisierten Sperrsystems liegen voraussichtlich in
einer Größenordnung von ca. 375.000,-€ [brutto]. Sie können in Abhängigkeit vom
gewünschten Einbauort und den dort vorgefundenen Randbedingungen (Lage des
Kanals und der Versorgungsleitungen etc.) variieren. Es bedarf also zunächst
der Verständigung auf die gewünschten Einbauorte, so dass anschließend die
Planungen zu diesem Standort aufgenommen werden und belastbare Aussagen zu den
Investitionskosten getroffen werden können. Die Festlegung der Sperrungszeiten
(Uhrzeiten, bei Veranstaltungen etc.) ist nicht zeitkritisch, da die Mechanik
zu einem späteren Zeitpunkt programmiert werden kann. Darüber hinaus entstehen
ebenfalls laufende Kosten (Wartungsvertrag, Programmiertechnik etc.), die
allerdings erst bei Vorliegen eines entsprechenden Angebotes kalkuliert werden können.
Im Hinblick
auf die vorgenannten Ausführungen und den o.a. Beschluss des Stadtrats vom
25.08.2022 schlägt die Verwaltung daher vor, die nach Abschluss der Planungen
ermittelten Kosten über die Veränderungsliste in die Haushaltsberatungen 2023
einzubringen. Zudem soll der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in einer der
folgenden Sitzungen über die beim Ordnungsamt eingegangenen Anregungen und
Hinweise (einschl. Wertung) informiert werden, so dass dann über das aktuell in
Bearbeitung befindliche Konzept beraten und beschlossen werden kann.
Nach Abschluss der Planungen (und
somit nach Festlegung der Standorte für das Sperrsystem) wird die konkrete
Summe der Kosten ermittelt und über die Veränderungsliste in die
Haushaltsberatungen 2023 eingebracht. Dabei werden die laufenden Kosten
ebenfalls betrachtet und entsprechend in der mittelfristigen Finanzplanung
berücksichtigt.
Die Umsetzung der Maßnahme bindet Arbeitskraft bei den Abteilungen für Verkehr, Notfallplanung und Bürgerservice sowie Straßenbau und Verkehr.