Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Erziehungsberatung soll gem. § 28
SGB VIII Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der
Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und den
zugrundeliegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei
Trennung und Scheidung unterstützen. Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung ist diese Tätigkeit bereits seit 1988 durch die Jugendämter der
Städte Alsdorf, Eschweiler, Stolberg und Würselen auf die StädteRegion Aachen
delegiert.
Der anliegende Jahresbericht gibt dabei eine Übersicht über die zahlreichen Aktivitäten der Beratungsstellen insgesamt und damit auch über die Arbeit der Beratungsstelle in Eschweiler. Beherrschendes Thema hier war im Jahr 2021 natürlich die Flutkatastrophe und deren Folgen für Kinder, Jugendlichen und Familien. In einem zusätzlichen mündlichen Bericht werden Mitarbeitende der Beratungsstelle in der Ausschusssitzung diese Belastungssituationen der Adressaten und Adressatinnen von Erziehungsberatung nochmals konkretisieren, aktuelle Einflüsse kenntlich machen und die Leistung von Erziehungsberatung darstellen.