Der Bericht zu Fördermöglichkeiten von Städte- und
Entwicklungspartnerschaften wird zur Kenntnis genommen.
In der Sitzung des Kulturausschusses vom 01.06.2022 wurde
die Verwaltung beauftragt, mögliche Förderprogramme zur Pflege der
Städtepartnerschaften zu prüfen. Im Rahmen der Fördermittelprüfung für
Städtepartnerschaften bestehen folgende Fördermöglichkeiten:
1. Jugendförderung:
Förderer im Bereich
Frankreich, Großbritannien und weltweit für Schüleraustauschprogramme:
Förderer |
Erasmus
+ |
UK-German
Connection |
Deutsch-Französisches Jugendwerk (DFJW) |
Land
für Austausch |
über
30 Länder in der EU und weltweit |
United
Kingdom |
Frankreich |
Dauer
des Aufenthaltes |
10
- 29 Tage |
Keine
Angaben |
4 -
21 Tage |
Voraussetzung |
mind.
2 Nationen treffen sich
Schülergruppen müssen während des Aufenthaltes durch Lehrkräfte oder
pädag. Personal betreut werden
|
Kontakt
zu einer britischen Institution (Schule), neue Partnerschulen können über UK
Connection gesucht werden |
max.
35 Teilnehmer, Partnerschule in Frankreich |
Projekt
/ Grund der Reise |
Sprachreise,
Theaterprojekt, Schulorchesterfahrt, Umweltarbeit |
deutsch-britische
Partnerschaftsaktivitäten wie Schulaustausch, |
Schulaustausch
nach Frankreich |
Alter |
keine
Altersbeschränkung (nur Schüler) |
keine
Altersbeschränkung (nur Schüle in der Regel bis 18 Jahre) |
Sekundarstufe
I |
Unterbringung |
Keine
Angaben |
normalerweise
in Gastfamilien, auf Wunsch Jugendherberge oder Gästehäusern |
in
Gastfamilien |
Antrag
stellen bei |
Erasmusagentur
in Deutschland |
UK
Connection durch die jeweilige Schule |
DFJW
|
Kontakt |
Nationale
Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit beim |
funding@ukgermanconnection.org, +44(0)20 7824 1570 |
DFJW
Molkenmarkt 1 |
Die Stadt Herzogenrath hat in der Vergangenheit ein Schulprojekt über
das Erasmus+-Programm abgewickelt. Die gesamte Abwicklung erwies sich als
äußerst kompliziert. Derzeit wird das Programm von der Stadt Herzogenrath nicht
weiter verfolgt.
- dAusbildungsförderung:
AusbildungWeltweit:
Seit 2017
fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen von
AusbildungWeltweit Auslandspraktika während der beruflichen Erstausbildung.
Ausbildungsbetriebe, Kammern und andere Einrichtungen der Berufsausbildung (wie
z.B. überbetriebliche Ausbildungszentren) können Zuschüsse für ihre
Auszubildenden und für betriebliches Ausbildungspersonal beantragen. Seit
2020 können auch berufliche Schulen Förderanträge stellen und Aufenthalte von
Personen in schulischer Berufsausbildung bezuschusst werden. Berücksichtigt
werden dabei alle Zielländer, die nicht durch das europäische Förderprogramm Erasmus+
abgedeckt werden.
Der Fokus
von AusbildungWeltweit liegt auf der Förderung von Aufenthalten Auszubildender,
die während ihrer Ausbildung eine Lernphase im Ausland absolvieren. Ihre
Aufgaben im Partnerbetrieb sollten inhaltlich zur jeweiligen Berufsausbildung
passen, können aber natürlich gleichzeitig neue Themen, alternative
Herangehensweisen und zusätzliche Fertigkeiten vermitteln. Schließlich geht es
bei den Aufenthalten auch darum, andere (Arbeits-)Kulturen und Methoden während
der Ausbildung kennenzulernen. Bei Minderjährigen oder Auszubildenden mit
besonderem Betreuungsbedarf sind Zuschüsse für Begleitpersonen möglich.
Eine
finanzielle Förderung über AusbildungWeltweit ist für diese Zeiträume möglich:
Auszubildende:
3 Wochen bis 3 Monate
Ausbilderinnen und
Ausbilder: 2 Tage bis 2 Wochen
Vorbereitende Besuche: 2
Tage bis 5 Tage
PROGRAMMBERATUNG:
E-Mail Programmberatung: ausbildung-weltweit@bibb.de
Telefon: 0228 / 107 1611
Nationale Agentur beim BIBB
AusbildungWeltweit
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
- Strukturförderung und
Entwicklungspartnerschaften:
Strukturförderung
Für Kommunen in der
Euregio Maas-Rhein besteht die Möglichkeit am EMR Interreg Programm
teilzunehmen. Interreg ist ein Programm, mit dem europäische Mittel zum Aufbau starker
Regionen in Europa eingesetzt werden. Damit trägt die Europäische Kommission zu
einer stärkeren Euregio, einer besseren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
sowie zu einem besseren grenzüberschreitenden Verständnis bei.
Das Programm
umfasst 13 regionale Partner und über 500 Projektpartner, die mehr als 40
Projekte in grenzüberschreitenden Regionen durchführen. Diese finden innerhalb
von drei Ländern mit vier verschiedenen Sprachen statt. Dadurch bietet das
Programm einen Spiegel der Vielfalt und Möglichkeiten in dieser Region.
Ansprechpartner:
Fabian Thimm
INTERREG Management
Region Aachen
Zweckverband
Rotter Bruch 6 ◦ 52068 Aachen
t: +49 (0)241 927 8721-12
f: +49 (0)241 927 8721-20
m: thimm@regionaachen.de
www.regionaachen.de
Denkbare Förderprojekte im Rahmen des EMR Interreg Programm wären
Maßnahmen hinsichtlich des Strukturwandels in der Region oder des Klimawandels
und dessen Folgen.
Entwicklungspartnerschaften
Die Stadt Eschweiler ist bisher mit Entwicklungspartnerschaften im
Globalen Süden (Afrika, Lateinamerika, Asien und z.T. (Süd-)Osteuropa)
engagiert.
Fördermittel für Entwicklungspartnerschaften werden in erster Linie
vom Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ)
über die Engagement Global gGmbH bereitgestellt. Ergänzend werden
Landesprogramme in Anspruch genommen.
Folgende Programme wurden bisher genutzt:
1. Entwicklungspolitisches Schulaustauschprogramm (ENSA): Fördert
Anbahnungsreisen zum Aufbau entwicklungspolitischer Schulpartnerschaften mit
dem Globalen Süden sowie - nach erfolgreicher Durchführung solcher -
Projektreisen; bisher erfolgreiche Antragsstellung der Realschule (RS)
Patternhof: aktuell werden Anbahnungsreisen mit dem Keta Business College in
Ghana durchgeführt; ein Antrag auf Durchführung einer Projektreise bei ENSA in
2023 wurde gestellt und wartet auf Bearbeitung; das Städtisches Gymnasium hat
aktuell ebenfalls einen Antrag für Anbahnungsreisen für eine
entwicklungspolitische Schulpartnerschaft in 2023 mit der Keta Senior High
Technical School in Ghana gestellt und wartet auf Bearbeitung; Anteilsförderung
von max. 75% und bis max. 14.000,- EUR.
2. Kleinprojektefonds (KPF) bei der Servicestelle Kommunen in der
Einen Welt (SKEW) von Engagement Global: eine Antragsstellung kann nur durch
deutsche Kommunen erfolgen; für Entwicklungsprojekte mit Partnerschaften mit
Kommunen im Globalen Süden können bis zu 50.000,- EUR beantragt werden bei
mind. 10% Eigenanteil; bisher wurde dies zwei Mal durch die Stadt genutzt: im
Jahre 2018 zur Durchführung einer Anbahnungsreise nach Brasilien zum Aufbau
einer Entwicklungspartnerschaft mit Alta Floresta und im Jahre 2019 zur
Durchführung eines einwöchigen Fach- und Planungsaustausch zu Grünstrukturen
mit Vertretern aus Alta Floresta in Eschweiler.
3. Auslandsprojekte von der Außenstelle von Engagement Global beim
Land NRW: Da es sich hier um Landesmittel handelt, ist eine Kombinierbarkeit
mit anderen Engagement Global Förderungen möglich; die Förderrichtlinie
verändert sich regelmäßig, daher ist keine generelle Aussage zu
Förderfähigkeiten möglich; generell gilt Ghana als NRW Partnerland als
bevorzugt förderfähig; im Jahre 2018 erfolgte eine erfolgreiche Antragsstellung
durch die Stadt für den Eigenanteil der Anbahnungsreise nach Alta Floresta.
Aktuell erwartet der Förderverein der RS Patternhof einen Zuschuss von gut
8.000,- EUR zu den Anbahnungsreisen der RS mit dem Keta Business College
(genauer Sachstand aktuell unbekannt).
Weitere SKEW-Förderungen, die durch die Stadt für ihre
Entwicklungspartnerschaften genutzt wurden/werden:
1. Projekt "Kommunale Nachhaltigkeitspartnerschaften":
Teilnahme mit Alta Floresta an der 2. Projektphase (2020-2022) für kommunale
Partnerschaften mit Kommunen in Lateinamerika; alle vorgesehenen Aktivitäten
sind zu 100% finanziert; Ziel: Entwicklung eines gemeinsamen Aktionsplans für
eine langfristige Kooperation zu den 17 Nachhaltigkeitszielen.
2. Projekt
"Kommunale Klimapartnerschaften": Teilnahme an der 9. Projektphase
(2022-2024) mit Keta; Aktivitäten sind zu 100% finanziert; Ziel: Entwicklung
eines gemeinsamen Aktionsplans für eine langfristige Kooperation im Bereich
"Klima".
3. Projekt "Kommunaler Fachaustausch NRW-Ghana" in
Kooperation der SKEW und der Staatskanzlei NRW: Beteiligung von NRW Kommunen an
der Länderpartnerschaft NRW-Ghana; alle Aktivitäten sind zu 100% finanziert;
ein Austausch ist zu allen Verwaltungsthemen möglich.
Außerdem gibt es noch von der SKEW das Programm "Nachhaltige
Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (NAKOPA)". Das geht eine
Stufe über den Kleinprojektefonds hinaus und es können Projekte in
Entwicklungspartnerschaften i.H.v. bis zu 250.000,- EUR mit einer Laufzeit von
bis zu drei Jahren beantragt werden. Das käme in Zukunft für die Stadt vielleicht
einmal in Frage.
Von der
Verwaltung werden anlassbezogen weitergehende Fördermöglichkeiten geprüft.
- Partnerschaftsverein:
Deutsch-Französischer
Bürgerfonds
Frankreich und Deutschland haben einen gemeinsamen Bürgerfonds eingerichtet, der Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften fördern und unterstützen soll, um ihre beiden Völker einander noch näher zu bringen.
Gefördert werden können Projekte, deren Ziel es ist, die deutsch-französischen Beziehungen und den direkten Austausch zwischen der deutschen und französischen Zivilgesellschaft zu initiieren, zu vertiefen oder langfristig zu erneuern, die Demokratie in Deutschland und Frankreich zu stärken sowie den europäischen Verständigungsgedanken in seiner Vielfalt zu befördern. Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.
Förderfähig sind:
- Veranstaltungen (z.B. Tagungen, Konferenzen und Jubiläumsveranstaltungen)
- Digitale Projekte und Austauschplattformen
- Lokale oder regionale Forschungsvorhaben zu deutsch-französischen Themen
- Personalkostenzuschüsse für Partnerorganisationen des Bürgerfonds
Antragsberechtigt für eine Förderung aus dem Deutsch-Französischen Bürgerfonds sind u.a. (Städte-)
Partnerschaftsvereine.
Die durch den Bürgerfonds geförderten Projekte richten sich an Bürger*innen aller Altersstufen. Projekte müssen innerhalb desselben Kalenderjahres, in dem die Förderung beantragt wird beginnen und enden. Die Förderung wird entsprechend der Fördersumme in vier Kategorien aufgeteilt:
Förderkategorie 1 – bis 5.000,- € (Förderquote 80 %)
Förderkategorie 2 – 5.001,- € - 10.000,- € (Förderquote 80 %)
Förderkategorie 3 – 10.001,- € - 50.000,- € (Förderquote (80 %)
Förderkategorie 4 – „Leuchtturmprojekte über 50.000,- € (Förderquote 70 %)
Die Nachbarkommunen Alsdorf und Herzogenrath haben bereits Fördermittel aus dem Deutsch-Französischen Bürgerfonds erhalten.
Aus Sicht der Verwaltung richten sich die vorgenannten Förderprogramme in erster Linie an Kommunen zur Aufrechterhaltung der dortigen Partnerschaftsaktivitäten und Entwicklungspartnerschaften.
Für den Partnerschaftsverein könnte der Deutsch-Französische Bürgerfonds zukünftig eine Finanzierungsquelle für geplante Projekte darstellen. Hierzu wird sich die Verwaltung mit dem Partnerschaftsverein austauschen und ggf. bei einer möglichen Beantragung von Fördermitteln unterstützend tätig sein.
Keine finanziellen Auswirkungen
Keine personellen Auswirkungen