Betreff
Förderprogramme für Städte- und Entwicklungspartnerschaften
Vorlage
329/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Bericht zu Fördermöglichkeiten von Städte- und Entwicklungspartnerschaften wird zur Kenntnis genommen.

 


In der Sitzung des Kulturausschusses vom 01.06.2022 wurde die Verwaltung beauftragt, mögliche Förderprogramme zur Pflege der Städtepartnerschaften zu prüfen. Im Rahmen der Fördermittelprüfung für Städtepartnerschaften bestehen folgende Fördermöglichkeiten:

 

 

1.       Jugendförderung:

 

Förderer im Bereich Frankreich, Großbritannien und weltweit für Schüleraustauschprogramme:

 

 

Förderer

Erasmus +

UK-German Connection

Deutsch-Französisches  Jugendwerk (DFJW)

Land für Austausch

über 30 Länder in der EU und weltweit

United Kingdom

Frankreich

Dauer des Aufenthaltes

10 - 29 Tage

Keine Angaben

4 - 21 Tage

Voraussetzung

mind. 2 Nationen treffen sich                                      Schülergruppen müssen während des Aufenthaltes durch Lehrkräfte oder pädag. Personal betreut werden                                                                   

Kontakt zu einer britischen Institution (Schule), neue Partnerschulen können über UK Connection gesucht werden

max. 35 Teilnehmer, Partnerschule in Frankreich

Projekt / Grund der Reise

Sprachreise, Theaterprojekt, Schulorchesterfahrt, Umweltarbeit

deutsch-britische Partnerschaftsaktivitäten wie Schulaustausch,

Schulaustausch nach Frankreich

Alter

keine Altersbeschränkung (nur Schüler)

keine Altersbeschränkung (nur Schüle in der Regel bis 18 Jahre)

Sekundarstufe I

Unterbringung

Keine Angaben

normalerweise in Gastfamilien, auf Wunsch Jugendherberge oder Gästehäusern

in Gastfamilien

Antrag stellen bei

Erasmusagentur in Deutschland

UK Connection durch die jeweilige Schule

DFJW                                                                                                    

Kontakt

Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit beim
Deutschen Akademischen Austauschdienst         (NA im DAAD)
Kennedyallee 50, 53175 Bonn
Tel.: 0228 / 882-0
Fax: 0228 / 882-555
E-Mail-Kontakt
https://eu.daad.de

funding@ukgermanconnection.org,                     +44(0)20 7824 1570

DFJW                                                             Molkenmarkt 1
D-10179 Berlin
Tel.: 030 288 757-0
Fax: 030 288 757-88                                            

 

Die Stadt Herzogenrath hat in der Vergangenheit ein Schulprojekt über das Erasmus+-Programm abgewickelt. Die gesamte Abwicklung erwies sich als äußerst kompliziert. Derzeit wird das Programm von der Stadt Herzogenrath nicht weiter verfolgt.

 

 

 

  1. dAusbildungsförderung:

 

AusbildungWeltweit:

Seit 2017 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen von AusbildungWeltweit Auslandspraktika während der beruflichen Erstausbildung. Ausbildungsbetriebe, Kammern und andere Einrichtungen der Berufsausbildung (wie z.B. überbetriebliche Ausbildungszentren) können Zuschüsse für ihre Auszubildenden und für betriebliches Ausbildungspersonal beantragen. Seit 2020 können auch berufliche Schulen Förderanträge stellen und Aufenthalte von Personen in schulischer Berufsausbildung bezuschusst werden. Berücksichtigt werden dabei alle Zielländer, die nicht durch das europäische Förderprogramm Erasmus+ abgedeckt werden.

 

Der Fokus von AusbildungWeltweit liegt auf der Förderung von Aufenthalten Auszubildender, die während ihrer Ausbildung eine Lernphase im Ausland absolvieren. Ihre Aufgaben im Partnerbetrieb sollten inhaltlich zur jeweiligen Berufsausbildung passen, können aber natürlich gleichzeitig neue Themen, alternative Herangehensweisen und zusätzliche Fertigkeiten vermitteln. Schließlich geht es bei den Aufenthalten auch darum, andere (Arbeits-)Kulturen und Methoden während der Ausbildung kennenzulernen. Bei Minderjährigen oder Auszubildenden mit besonderem Betreuungsbedarf sind Zuschüsse für Begleitpersonen möglich.

 

Eine finanzielle Förderung über AusbildungWeltweit ist für diese Zeiträume möglich:

Auszubildende: 3 Wochen bis 3 Monate

Ausbilderinnen und Ausbilder: 2 Tage bis 2 Wochen

Vorbereitende Besuche: 2 Tage bis 5 Tage

 

PROGRAMMBERATUNG:

E-Mail Programmberatung: ausbildung-weltweit@bibb.de

Telefon: 0228 / 107 1611

 

Nationale Agentur beim BIBB
AusbildungWeltweit
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn

 

 

  1. Strukturförderung und Entwicklungspartnerschaften:

 

Strukturförderung

 

Für Kommunen in der Euregio Maas-Rhein besteht die Möglichkeit am EMR Interreg Programm teilzunehmen. Interreg ist ein Programm, mit dem europäische Mittel zum Aufbau starker Regionen in Europa eingesetzt werden. Damit trägt die Europäische Kommission zu einer stärkeren Euregio, einer besseren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie zu einem besseren grenzüberschreitenden Verständnis bei.

 

Das Programm umfasst 13 regionale Partner und über 500 Projektpartner, die mehr als 40 Projekte in grenzüberschreitenden Regionen durchführen. Diese finden innerhalb von drei Ländern mit vier verschiedenen Sprachen statt. Dadurch bietet das Programm einen Spiegel der Vielfalt und Möglichkeiten in dieser Region.

 

 

 

 

 

 

Ansprechpartner:

 

Fabian Thimm

INTERREG Management

Region Aachen Zweckverband

Rotter Bruch 6 52068 Aachen

t: +49 (0)241 927 8721-12

f: +49 (0)241 927 8721-20

m: thimm@regionaachen.de

www.regionaachen.de

 

 

 

Denkbare Förderprojekte im Rahmen des EMR Interreg Programm wären Maßnahmen hinsichtlich des Strukturwandels in der Region oder des Klimawandels und dessen Folgen.

 

Entwicklungspartnerschaften

 

Die Stadt Eschweiler ist bisher mit Entwicklungspartnerschaften im Globalen Süden (Afrika, Lateinamerika, Asien und z.T. (Süd-)Osteuropa) engagiert.

 

Fördermittel für Entwicklungspartnerschaften werden in erster Linie vom Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (BMZ) über die Engagement Global gGmbH bereitgestellt. Ergänzend werden Landesprogramme in Anspruch genommen.

 

Folgende Programme wurden bisher genutzt:

 

1. Entwicklungspolitisches Schulaustauschprogramm (ENSA): Fördert Anbahnungsreisen zum Aufbau entwicklungspolitischer Schulpartnerschaften mit dem Globalen Süden sowie - nach erfolgreicher Durchführung solcher - Projektreisen; bisher erfolgreiche Antragsstellung der Realschule (RS) Patternhof: aktuell werden Anbahnungsreisen mit dem Keta Business College in Ghana durchgeführt; ein Antrag auf Durchführung einer Projektreise bei ENSA in 2023 wurde gestellt und wartet auf Bearbeitung; das Städtisches Gymnasium hat aktuell ebenfalls einen Antrag für Anbahnungsreisen für eine entwicklungspolitische Schulpartnerschaft in 2023 mit der Keta Senior High Technical School in Ghana gestellt und wartet auf Bearbeitung; Anteilsförderung von max. 75% und bis max. 14.000,- EUR.

 

2. Kleinprojektefonds (KPF) bei der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) von Engagement Global: eine Antragsstellung kann nur durch deutsche Kommunen erfolgen; für Entwicklungsprojekte mit Partnerschaften mit Kommunen im Globalen Süden können bis zu 50.000,- EUR beantragt werden bei mind. 10% Eigenanteil; bisher wurde dies zwei Mal durch die Stadt genutzt: im Jahre 2018 zur Durchführung einer Anbahnungsreise nach Brasilien zum Aufbau einer Entwicklungspartnerschaft mit Alta Floresta und im Jahre 2019 zur Durchführung eines einwöchigen Fach- und Planungsaustausch zu Grünstrukturen mit Vertretern aus Alta Floresta in Eschweiler.

 

3. Auslandsprojekte von der Außenstelle von Engagement Global beim Land NRW: Da es sich hier um Landesmittel handelt, ist eine Kombinierbarkeit mit anderen Engagement Global Förderungen möglich; die Förderrichtlinie verändert sich regelmäßig, daher ist keine generelle Aussage zu Förderfähigkeiten möglich; generell gilt Ghana als NRW Partnerland als bevorzugt förderfähig; im Jahre 2018 erfolgte eine erfolgreiche Antragsstellung durch die Stadt für den Eigenanteil der Anbahnungsreise nach Alta Floresta. Aktuell erwartet der Förderverein der RS Patternhof einen Zuschuss von gut 8.000,- EUR zu den Anbahnungsreisen der RS mit dem Keta Business College (genauer Sachstand aktuell unbekannt).

 

Weitere SKEW-Förderungen, die durch die Stadt für ihre Entwicklungspartnerschaften genutzt wurden/werden:

 

1. Projekt "Kommunale Nachhaltigkeitspartnerschaften": Teilnahme mit Alta Floresta an der 2. Projektphase (2020-2022) für kommunale Partnerschaften mit Kommunen in Lateinamerika; alle vorgesehenen Aktivitäten sind zu 100% finanziert; Ziel: Entwicklung eines gemeinsamen Aktionsplans für eine langfristige Kooperation zu den 17 Nachhaltigkeitszielen.

 

2. Projekt "Kommunale Klimapartnerschaften": Teilnahme an der 9. Projektphase (2022-2024) mit Keta; Aktivitäten sind zu 100% finanziert; Ziel: Entwicklung eines gemeinsamen Aktionsplans für eine langfristige Kooperation im Bereich "Klima".

 

3. Projekt "Kommunaler Fachaustausch NRW-Ghana" in Kooperation der SKEW und der Staatskanzlei NRW: Beteiligung von NRW Kommunen an der Länderpartnerschaft NRW-Ghana; alle Aktivitäten sind zu 100% finanziert; ein Austausch ist zu allen Verwaltungsthemen möglich.

 

Außerdem gibt es noch von der SKEW das Programm "Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (NAKOPA)". Das geht eine Stufe über den Kleinprojektefonds hinaus und es können Projekte in Entwicklungspartnerschaften i.H.v. bis zu 250.000,- EUR mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren beantragt werden. Das käme in Zukunft für die Stadt vielleicht einmal in Frage.

 

Von der Verwaltung werden anlassbezogen weitergehende Fördermöglichkeiten geprüft.

 

 

  1. Partnerschaftsverein:

 

Deutsch-Französischer Bürgerfonds

 

Frankreich und Deutschland haben einen gemeinsamen Bürgerfonds eingerichtet, der Bürgerinitiativen und Städtepartnerschaften fördern und unterstützen soll, um ihre beiden Völker einander noch näher zu bringen.

 

Gefördert werden können Projekte, deren Ziel es ist, die deutsch-französischen Beziehungen und den direkten Austausch zwischen der deutschen und französischen Zivilgesellschaft zu initiieren, zu vertiefen oder langfristig zu erneuern, die Demokratie in Deutschland und Frankreich zu stärken sowie den europäischen Verständigungsgedanken in seiner Vielfalt zu befördern. Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können nicht gefördert werden.

 

Förderfähig sind:

 

-          Veranstaltungen (z.B. Tagungen, Konferenzen und Jubiläumsveranstaltungen)

-          Digitale Projekte und Austauschplattformen

-          Lokale oder regionale Forschungsvorhaben zu deutsch-französischen Themen

-          Personalkostenzuschüsse für Partnerorganisationen des Bürgerfonds

 

Antragsberechtigt für eine Förderung aus dem Deutsch-Französischen Bürgerfonds sind u.a. (Städte-)

Partnerschaftsvereine.

 

Die durch den Bürgerfonds geförderten Projekte richten sich an Bürger*innen aller Altersstufen. Projekte müssen innerhalb desselben Kalenderjahres, in dem die Förderung beantragt wird beginnen und enden. Die Förderung wird entsprechend der Fördersumme in vier Kategorien aufgeteilt:

 

Förderkategorie 1 – bis 5.000,- € (Förderquote 80 %)

Förderkategorie 2 – 5.001,- € - 10.000,- € (Förderquote 80 %)

Förderkategorie 3 – 10.001,- € - 50.000,- € (Förderquote (80 %)

Förderkategorie 4 – „Leuchtturmprojekte über 50.000,- € (Förderquote 70 %)

 

Die Nachbarkommunen Alsdorf und Herzogenrath haben bereits Fördermittel aus dem Deutsch-Französischen Bürgerfonds erhalten.

 

Aus Sicht der Verwaltung richten sich die vorgenannten Förderprogramme in erster Linie an Kommunen zur Aufrechterhaltung der dortigen Partnerschaftsaktivitäten und Entwicklungspartnerschaften.

 

Für den Partnerschaftsverein könnte der Deutsch-Französische Bürgerfonds zukünftig eine Finanzierungsquelle für geplante Projekte darstellen. Hierzu wird sich die Verwaltung mit dem Partnerschaftsverein austauschen und ggf. bei einer möglichen Beantragung von Fördermitteln unterstützend tätig sein.


Keine finanziellen Auswirkungen

 


Keine personellen Auswirkungen