Betreff
Neufestsetzung des Entgeltangebots (Tarifübersicht) für das städtische Bad Eschweiler-Dürwiß ab Inbetriebnahme der Traglufthalle
Vorlage
314/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Ab Inbetriebnahme der Traglufthalle wird das im Sachverhalt dargestellte ganzjährige Tarifsystem eingeführt.

 


Wie bereits in Verwaltungsvorlage 312/22 mitgeteilt, wird die Traglufthalle voraussichtlich Anfang 2023 in Betrieb genommen. Hierdurch ändert sich neben den Öffnungszeiten auch das Schwimmangebot für die Öffentlichkeit. Die meisten Attraktionen des Freibads -  wie beispielsweise die Rutsche - können in der Traglufthallensaison nicht mehr angeboten werden.

 

Es können lediglich außerhalb des Schulschwimmens die Attraktionen des Nichtschwimmerbeckens wie Nackendusche, Wasserpilz und ein Bodensprudler angeboten werden.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Traglufthalle in erster Linie von Personen genutzt werden wird, die Bahnen schwimmen möchten. Das Nichtschwimmerbecken sollte als Angebot für das Anfängerschwimmen genutzt werden.

 

Es ist zu vermuten, dass Familien mit kleineren Kindern, die während des Aufenthaltes in einem Hallenbad hauptsächlich planschen und Spaß haben wollen, wahrscheinlich in andere Hallenbäder in der Region ausweichen werden. Hierdurch wird auch der tatsächliche Aufenthalt der Nutzer im Bad verringert.

 

Weiterhin ist anzunehmen, dass die Zahl der Besucher im überdachten Freibad eher geringer sein wird als dieses im Hallenbad Jahnstraße zu erwarten wäre.

 

Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Besucherzahlen lassen sich nur vermuten.

 

Normalerweise hätte eine Reduzierung der Angebote eine Minderung der Entgelte zur Folge.

 

Jedoch sind die derzeit stark steigenden Energiepreise nicht außer Acht zu lassen. Es lässt sich aber zurzeit nicht genau definieren, wie sich diese Energiepreise entwickeln.

 

Die jetzigen Bädertarife sind am 01.01.2011 in Kraft getreten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Tarife im neuen überdachten Freibad, weitgehend den Tarifen während der Freibadsaison anzupassen. Bei einigen Tarifen wird eine Erhöhung eingeführt. Zusätzlich wird ein Sozialticket eingeführt.

 

Das Ergebnis dieser Anpassung ist, dass es künftig einen Ganzjahrestarif gibt. Die Entgelte für die Traglufthalle und für das Freibad sind identisch.

 

Folgendes Tarifsystem wird seitens der Verwaltung ab Inbetriebnahme der Traglufthalle vorgeschlagen.

 

 

Tarife Bad Dürwiß:

 

Tagesticket Erwachsene          

4,00 €

Tagesticket Jugendliche

3,00 €

Tagesticket behinderte Erwachsene

2,00 €

Tagesticket behinderte Jugendliche

1,00 €

Sozialticket Erwachsene

2,00 €

Sozialticket Kinder und Jugendliche

1,50 €

Feierabendticket (letzten 2 Stunden)

2,00 €

Familien-/Gruppenticket ab 3 Personen

-          je weiteres Gruppenmitglied

9,00 €

2,00 €

Zehnerticket Erwachsene         

36,00 €

Zehnerticket Jugendliche          

27,00 €

Zehnerticket behinderte Erwachsene

18,00 €

Saisonticket Freibadsaison Erwachsene

100,00 €

Saisonticket Freibadsaison Behinderte

85,00 €

Jahresticket Erwachsene          

300,00 €

Jahresticket Behinderte 

150,00 €

Jahresticket Ehrenamt

150,00 €

Ferienticket für Kids

25,00 €

Schwimmkurse (10 Stunden)

100,00 €

Schwimmabzeichen

2,00 €

Haartrockner

0,05 €

Telefon

0,05 €

Verlorener Schlüssel

20,00 €

Geldstrafe

20,00 €

                                              

Bemerkungen:

 

  1. Das Tagesticket berechtigt zum ganztägigen Badbesuch während der für das Öffentlichkeitsschwimmen festgelegten Nutzungszeiten. Gültigkeit ist nur am Lösungstag. Beim Verlassen des Bades erlischt die Gültigkeit. Der im Hallenbad Jahnstraße angebotene 2-Stunden-Tarif kann im überdachten Freibad aus kassentechnischen Gründen nur für die letzten beiden Stunden zur Verfügung gestellt werden. Das Feierabendticket gilt für Vollzahler für die jeweils letzten beiden Stunden vor Ende der Wasserzeit.
  2. Das Jahresticket hat sowohl für die Freibadsaison, als auch für die Traglufthalle Gültigkeit. Bei der Erstausstellung sind ein Lichtbild und der Personalausweis mitzubringen. Eine Verlängerung des Jahrestickets bei Krankheit pp- erfolgt mit Beginn der 3. Woche. Ausgenommen von der Verlängerung  sind Schließtage des Bades infolge von Veranstaltungen, sowie Feiertage, an denen das Bad geschlossen ist. Die bereits ausgestellten Jahreskarten behalten ihre Gültigkeit.
  3. Als jugendliche Badbesucher gelten Kinder und Jugendliche im Alter ab 3 Jahre bis einschließlich 17 Jahre sowie darüber hinaus Schüler, Auszubildende, Studenten, Wehrdienstleistende, Teilnehmer des „freiwilligen sozialen Jahres“ bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (Schüler- oder Studentenausweis etc.).
  4. Behinderte, die einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 % besitzen, erhalten einen ermäßigten Eintritt. Sofern im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitung eingetragen ist, erhält die Begleitperson freien Eintritt.
  5. Die bisherige Familienkarte wird in ein Gruppenticket umgewandelt. Gruppentickets können ab 3 Personen erworben werden. Jedes weitere Gruppenmitglied muss ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 2,00 € bezahlen.
  6. Das Ferienticket Kids gilt für jugendliche Badbesucher bis 16 Jahren ausschließlich während der Sommerferien.
  7. Das Sozialticket für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld I sowie Leistungsempfängen von SGB II und SGB XII sowie für die in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Eine entsprechende Berechtigung wird nach Vorlage der Berechtigungsgrundlage in der Abteilung für Sport, Kultur und Musikschule ausgestellt. Bei der Erstausstellung sind ein Lichtbild und der Personalausweis mitzubringen.
  8. Der Schwimmkurs wird für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren angeboten und beinhaltet 10 Stunden a´45 Minuten. Im Krankheitsfall können maximal 2 Stunden nachgeholt werden. Die Gruppenstärke liegt bei maximal 6 Personen.
  9. Die Geldstrafe wird für das unberechtigte Betreten des Bades erhoben.

 

Die bisherigen Tarifsysteme des Hallen- und des Freibades sind als Anlage beigefügt. Ebenso eine Gegenüberstellung der alten und neuen Tarife.


Aufgrund der ganzjährigen Nutzung des Bades wird seitens des Fachamtes beim Teilergebnisplan Öffentliche Bäder, Produkt 084240102, Sachkonto 43210100, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, mit Einnahmen in Höhe von 180.000 Euro kalkuliert. Aufgrund der fehlenden Erfahrungswerte handelt es sich hierbei um einen Schätzwert.


In der Abteilung Sport, Kultur und Musikschule kann es zu Mehrarbeit wegen des Ausstellens des Berechtigungsscheines Sozialticket kommen.