Ab Inbetriebnahme
der Traglufthalle wird das im Sachverhalt dargestellte ganzjährige Tarifsystem
eingeführt.
Wie bereits in
Verwaltungsvorlage 312/22 mitgeteilt, wird die Traglufthalle voraussichtlich
Anfang 2023 in Betrieb genommen. Hierdurch ändert sich neben den Öffnungszeiten
auch das Schwimmangebot für die Öffentlichkeit. Die meisten Attraktionen des
Freibads - wie beispielsweise die
Rutsche - können in der Traglufthallensaison nicht mehr angeboten werden.
Es können lediglich
außerhalb des Schulschwimmens die Attraktionen des Nichtschwimmerbeckens wie
Nackendusche, Wasserpilz und ein Bodensprudler angeboten werden.
Es ist davon
auszugehen, dass die Traglufthalle in erster Linie von Personen genutzt werden
wird, die Bahnen schwimmen möchten. Das Nichtschwimmerbecken sollte als Angebot
für das Anfängerschwimmen genutzt werden.
Es ist zu vermuten,
dass Familien mit kleineren Kindern, die während des Aufenthaltes in einem
Hallenbad hauptsächlich planschen und Spaß haben wollen, wahrscheinlich in
andere Hallenbäder in der Region ausweichen werden. Hierdurch wird auch der
tatsächliche Aufenthalt der Nutzer im Bad verringert.
Weiterhin ist
anzunehmen, dass die Zahl der Besucher im überdachten Freibad eher geringer
sein wird als dieses im Hallenbad Jahnstraße zu erwarten wäre.
Die tatsächlichen
Auswirkungen auf die Besucherzahlen lassen sich nur vermuten.
Normalerweise hätte
eine Reduzierung der Angebote eine Minderung der Entgelte zur Folge.
Jedoch sind die
derzeit stark steigenden Energiepreise nicht außer Acht zu lassen. Es lässt
sich aber zurzeit nicht genau definieren, wie sich diese Energiepreise entwickeln.
Die jetzigen
Bädertarife sind am 01.01.2011 in Kraft getreten.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Tarife im neuen überdachten Freibad, weitgehend den Tarifen
während der Freibadsaison anzupassen. Bei einigen Tarifen wird eine Erhöhung
eingeführt. Zusätzlich wird ein Sozialticket eingeführt.
Das Ergebnis dieser
Anpassung ist, dass es künftig einen Ganzjahrestarif gibt. Die Entgelte für die
Traglufthalle und für das Freibad sind identisch.
Folgendes
Tarifsystem wird seitens der Verwaltung ab Inbetriebnahme der Traglufthalle
vorgeschlagen.
Tarife Bad Dürwiß: |
|
Tagesticket Erwachsene |
4,00 € |
Tagesticket Jugendliche |
3,00 € |
Tagesticket behinderte Erwachsene |
2,00 € |
Tagesticket behinderte Jugendliche |
1,00 € |
Sozialticket Erwachsene |
2,00 € |
Sozialticket Kinder und Jugendliche |
1,50 € |
Feierabendticket (letzten 2 Stunden) |
2,00 € |
Familien-/Gruppenticket ab 3 Personen -
je
weiteres Gruppenmitglied |
9,00 € 2,00 € |
Zehnerticket Erwachsene |
36,00 € |
Zehnerticket Jugendliche |
27,00 € |
Zehnerticket behinderte Erwachsene |
18,00 € |
Saisonticket Freibadsaison Erwachsene |
100,00 € |
Saisonticket Freibadsaison Behinderte |
85,00 € |
Jahresticket Erwachsene |
300,00 € |
Jahresticket Behinderte |
150,00 € |
Jahresticket Ehrenamt |
150,00 € |
Ferienticket für Kids |
25,00 € |
Schwimmkurse (10 Stunden) |
100,00 € |
Schwimmabzeichen |
2,00 € |
Haartrockner |
0,05 € |
Telefon |
0,05 € |
Verlorener Schlüssel |
20,00 € |
Geldstrafe |
20,00 € |
Bemerkungen:
- Das Tagesticket berechtigt zum ganztägigen Badbesuch während der für
das Öffentlichkeitsschwimmen festgelegten Nutzungszeiten. Gültigkeit ist
nur am Lösungstag. Beim Verlassen des Bades erlischt die Gültigkeit. Der
im Hallenbad Jahnstraße angebotene 2-Stunden-Tarif kann im überdachten
Freibad aus kassentechnischen Gründen nur für die letzten beiden Stunden
zur Verfügung gestellt werden. Das Feierabendticket gilt für Vollzahler
für die jeweils letzten beiden Stunden vor Ende der Wasserzeit.
- Das Jahresticket hat sowohl für die Freibadsaison, als auch für die
Traglufthalle Gültigkeit. Bei der Erstausstellung sind ein Lichtbild und
der Personalausweis mitzubringen. Eine Verlängerung des Jahrestickets bei
Krankheit pp- erfolgt mit Beginn der 3. Woche. Ausgenommen von der
Verlängerung sind Schließtage des
Bades infolge von Veranstaltungen, sowie Feiertage, an denen das Bad
geschlossen ist. Die bereits ausgestellten Jahreskarten behalten ihre
Gültigkeit.
- Als jugendliche Badbesucher gelten Kinder und Jugendliche im Alter
ab 3 Jahre bis einschließlich 17 Jahre sowie darüber hinaus Schüler,
Auszubildende, Studenten, Wehrdienstleistende, Teilnehmer des
„freiwilligen sozialen Jahres“ bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises
(Schüler- oder Studentenausweis etc.).
- Behinderte, die einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB von
mindestens 50 % besitzen, erhalten einen ermäßigten Eintritt. Sofern im
Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer Begleitung eingetragen
ist, erhält die Begleitperson freien Eintritt.
- Die bisherige Familienkarte wird in ein Gruppenticket umgewandelt.
Gruppentickets können ab 3 Personen erworben werden. Jedes weitere
Gruppenmitglied muss ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 2,00 € bezahlen.
- Das Ferienticket Kids gilt für jugendliche Badbesucher bis 16 Jahren
ausschließlich während der Sommerferien.
- Das Sozialticket für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gilt für
Empfänger von Arbeitslosengeld I sowie Leistungsempfängen von SGB II und
SGB XII sowie für die in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen. Eine
entsprechende Berechtigung wird nach Vorlage der Berechtigungsgrundlage in
der Abteilung für Sport, Kultur und Musikschule ausgestellt. Bei der
Erstausstellung sind ein Lichtbild und der Personalausweis mitzubringen.
- Der Schwimmkurs wird für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren angeboten
und beinhaltet 10 Stunden a´45 Minuten. Im Krankheitsfall können maximal 2
Stunden nachgeholt werden. Die Gruppenstärke liegt bei maximal 6 Personen.
- Die Geldstrafe wird für das unberechtigte Betreten des Bades
erhoben.
Die bisherigen Tarifsysteme des Hallen- und des Freibades sind als Anlage beigefügt. Ebenso eine Gegenüberstellung der alten und neuen Tarife.
Aufgrund der ganzjährigen Nutzung des Bades wird seitens des Fachamtes beim Teilergebnisplan Öffentliche Bäder, Produkt 084240102, Sachkonto 43210100, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, mit Einnahmen in Höhe von 180.000 Euro kalkuliert. Aufgrund der fehlenden Erfahrungswerte handelt es sich hierbei um einen Schätzwert.
In der Abteilung Sport, Kultur und Musikschule kann es zu Mehrarbeit wegen des Ausstellens des Berechtigungsscheines Sozialticket kommen.