Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der 1. Fortschreibung des beigefügten Straßen- und Wegekonzeptes beauftragt.
Ausgangslage
Bei der Ausführung
von Straßenbauarbeiten wird zwischen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
auf der einen und dem so genannten „beitragspflichtigen Vollausbau“ auf der
anderen Seite unterschieden. Während die Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
ausschließlich über den städtischen Haushalt finanziert werden, erfolgt beim
„beitragspflichtigen Vollausbau“ eine teilweise Refinanzierung über die
Erhebung von Anliegerbeiträgen (nach §8 Kommunalabgabengesetz NRW).
Gemäß der Erweiterung
des kommunalen Abgabengesetzes (§8a – Ergänzende Vorschriften für die
Durchführung von Straßenbaumaßnahmen und über die Erhebung von
Straßenbaubeiträgen) haben die Städte und Kommunen ein gemeindliches Straßen-
und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat,
wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen
möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen an kommunalen
Straßen erforderlich werden.
Dieses Straßen- und
Wegegesetz ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung der Stadt Eschweiler anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch
alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Die Beschlussfassung zum Straßen- und
Wegekonzept ist zudem zwingend erforderlich, um die nicht mehr bei den
Anliegern erhobenen Straßenausbaubeiträge über das entsprechende Förderprogramm
des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) zu
refinanzieren.
Das Straßen- und
Wegekonzept wurde erstmals 2020 aufgestellt (vgl. VV 363/20 – Vorstellung des
Straßen- und Wegekonzeptes 2021-2025 unter Berücksichtigung des § 8a KAG), in
diesem Jahr ist die 1. Fortschreibung erforderlich.
In der Zwischenzeit
liegen Erkenntnisse aus der erneuten Be- und Zustandserfassung der Gemeindestraßen
durch die Gesellschaft für Straßenanalyse (GSA) vor. Sowohl diese als auch die
Auswirkungen des Hochwassers vom 14. und 15.07.2021 haben dazu geführt, dass
sich bei der 1. Fortschreibung teilweise gravierende Veränderungen zum
ursprünglichen Konzept ergeben haben
Das Straßen- und
Wegekonzept folgt in den nächsten Jahren im Wesentlichen äußeren Einflüssen,
z.B. der Umsetzung gemeinsamer Kanal- und Straßenbaumaßnahmen des
Abwasserbeseitigungskonzeptes, der Fahrbahninstandsetzung nach Kanalbaumaßnahmen,
vereinzelt noch der Beseitigung von Hochwasserschäden sowie geplanter
Leitungsverlegungen der Versorgungsträger. Im Umfeld dieser Trassen sollen
sinnvolle Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Der Spielraum zur
Durchführung separater Unterhaltungsmaßnahmen, d.h. ausschließlich aufgrund des
schlechten Zustands der Verkehrsflächen initiierten Maßnahmen ist demzufolge
gering, hierfür stehen momentan weder ausreichend finanzielle noch personelle
Kapazitäten zur Verfügung.
Durch die im Anhang
aufgeführten Maßnahmen im Zusammenhang mit den durch den Baubetriebshof
durchgeführten Reparaturmaßnahmen kann die Verkehrssicherheit aufrechterhalten
werden. Eine nachhaltige Verbesserung des Zustandes der Straßen, Wege und
Plätze ist aufgrund der geschilderten Randbedingungen jedoch nicht zu
erreichen.
Die Umsetzung des Konzeptes steht zudem unter dem Vorbehalt, dass hierfür stets ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
Für die Planung und Durchführung der Maßnahmen innerhalb des Straßen- und Wegekonzeptes stehen bei den bei Produkt 125410101-Gemeindestraßen geführten Sachkonten:
- 52420100 Unterhaltung, Straßen- Wege, Plätze,
- 52420120 Unterhaltung Radverkehrsanlagen
- 52420130 Unterhaltung barrierearme Verkehrsflächen
jährlich Finanzmittel zur Durchführung nicht beitragspflichtiger Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung.
Weiterhin stehen investive Finanzmittel bei dem bei Produkt 1254101 - Gemeindestraßen geführten Sachkonto 09110002, IV 00AIB017 – Erneuerung von Straßenkomponenten, sowie für die Erneuerung von Fahrbahndecken bei Kanalbaumaßnahmen bei dem bei Produkt 115380201 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto 09110002, IV 00AIB006 – Straßeninstandsetzung nach Kanalbaumaßnahmen zur Verfügung.
Darüber hinaus stehen für die einzelnen beitragspflichtigen Maßnahmen jeweils weitere investive Finanzmittel bei den bei Produkt 125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonten zur Verfügung.
Die Planung und Durchführung der einzelnen Baumaßnahmen wird durch Mitarbeiter der Abteilung für Straßenbau - und Verkehr bearbeitet.