Betreff
Straßen- und Wegekonzept (1. Fortschreibung 2023-2027)
Vorlage
301/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der 1. Fortschreibung des beigefügten Straßen- und Wegekonzeptes beauftragt.


 

Ausgangslage

 

Bei der Ausführung von Straßenbauarbeiten wird zwischen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf der einen und dem so genannten „beitragspflichtigen Vollausbau“ auf der anderen Seite unterschieden. Während die Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten ausschließlich über den städtischen Haushalt finanziert werden, erfolgt beim „beitragspflichtigen Vollausbau“ eine teilweise Refinanzierung über die Erhebung von Anliegerbeiträgen (nach §8 Kommunalabgabengesetz NRW).

 

Gemäß der Erweiterung des kommunalen Abgabengesetzes (§8a – Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen) haben die Städte und Kommunen ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden.

Dieses Straßen- und Wegegesetz ist über den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt Eschweiler anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre, fortzuschreiben. Die Beschlussfassung zum Straßen- und Wegekonzept ist zudem zwingend erforderlich, um die nicht mehr bei den Anliegern erhobenen Straßenausbaubeiträge über das entsprechende Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) zu refinanzieren.

 

Das Straßen- und Wegekonzept wurde erstmals 2020 aufgestellt (vgl. VV 363/20 – Vorstellung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021-2025 unter Berücksichtigung des § 8a KAG), in diesem Jahr ist die 1. Fortschreibung erforderlich.

In der Zwischenzeit liegen Erkenntnisse aus der erneuten Be- und Zustandserfassung der Gemeindestraßen durch die Gesellschaft für Straßenanalyse (GSA) vor. Sowohl diese als auch die Auswirkungen des Hochwassers vom 14. und 15.07.2021 haben dazu geführt, dass sich bei der 1. Fortschreibung teilweise gravierende Veränderungen zum ursprünglichen Konzept ergeben haben

Das Straßen- und Wegekonzept folgt in den nächsten Jahren im Wesentlichen äußeren Einflüssen, z.B. der Umsetzung gemeinsamer Kanal- und Straßenbaumaßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes, der Fahrbahninstandsetzung nach Kanalbaumaßnahmen, vereinzelt noch der Beseitigung von Hochwasserschäden sowie geplanter Leitungsverlegungen der Versorgungsträger. Im Umfeld dieser Trassen sollen sinnvolle Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Der Spielraum zur Durchführung separater Unterhaltungsmaßnahmen, d.h. ausschließlich aufgrund des schlechten Zustands der Verkehrsflächen initiierten Maßnahmen ist demzufolge gering, hierfür stehen momentan weder ausreichend finanzielle noch personelle Kapazitäten zur Verfügung.

 

Durch die im Anhang aufgeführten Maßnahmen im Zusammenhang mit den durch den Baubetriebshof durchgeführten Reparaturmaßnahmen kann die Verkehrssicherheit aufrechterhalten werden. Eine nachhaltige Verbesserung des Zustandes der Straßen, Wege und Plätze ist aufgrund der geschilderten Randbedingungen jedoch nicht zu erreichen.

Die Umsetzung des Konzeptes steht zudem unter dem Vorbehalt, dass hierfür stets ausreichende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.

 


 

Für die Planung und Durchführung der Maßnahmen innerhalb des Straßen- und Wegekonzeptes stehen bei den bei Produkt 125410101-Gemeindestraßen geführten Sachkonten:

 

-          52420100 Unterhaltung, Straßen- Wege, Plätze,

-          52420120 Unterhaltung Radverkehrsanlagen

-          52420130 Unterhaltung barrierearme Verkehrsflächen

 

jährlich Finanzmittel zur Durchführung nicht beitragspflichtiger Straßenbaumaßnahmen zur Verfügung.

 

Weiterhin stehen investive Finanzmittel bei dem bei Produkt 1254101 - Gemeindestraßen geführten Sachkonto 09110002, IV 00AIB017 – Erneuerung von Straßenkomponenten, sowie für die Erneuerung von Fahrbahndecken bei Kanalbaumaßnahmen bei dem bei Produkt 115380201 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto 09110002, IV 00AIB006 – Straßeninstandsetzung nach Kanalbaumaßnahmen zur Verfügung.

Darüber hinaus stehen für die einzelnen beitragspflichtigen Maßnahmen jeweils weitere investive Finanzmittel bei den bei Produkt 125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonten zur Verfügung.

 


 

Die Planung und Durchführung der einzelnen Baumaßnahmen wird durch Mitarbeiter der Abteilung für Straßenbau - und Verkehr bearbeitet.