Betreff
Sportgutschein der Stadt Eschweiler
Vorlage
296/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Der Bericht der Verwaltung über die Einführung des Sportgutscheins im 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2021/2022 wird zur Kenntnis genommen.

2.       Vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln wird der Sportgutschein auch in den kommenden  Schuljahren ausgegeben.

 


Das Thema Sportgutschein wurde bereits mit den Verwaltungsvorlagen 201/20 und 142/21 in den Gremien des Rates der Stadt Eschweiler behandelt. Das Projekt Sportgutschein der Stadt Eschweiler konnte somit im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2021/2022 gestartet werden.

 

Die Broschüre „Sportgutschein“ wurde vor den Osterferien 2022 den Eschweiler Schulen ausgehändigt und dort an die Erst- und Fünftklässler verteilt. Zudem wurden 50 Sportgutscheine über das Jugendamt an ukrainische Flüchtlinge, unabhängig von der Schulklassenzugehörigkeit, verteilt.

 

Bis zum Ende des Schuljahres am 31. 07. 2022 wurden insgesamt 72 Sportgutscheine von den Vereinen bei der Stadt Eschweiler eingereicht. Den Eschweiler Sportvereinen wurde dafür 6.246,00 Euro ausgezahlt. Dieses entspricht einer pro Kopf Auszahlung in Höhe von 86,75 Euro. Der erstattete Jahresbeitrag lag zwischen 24,00 Euro und 216,00 Euro pro Kind.

 

Die 72 eingelösten Sportgutscheine verteilten sich auf 9 Grundschulen und 5 weiterführende Schulen. Von den Schulkindern der GGS Weisweiler, der Willi-Fährmann-Schule und der Adam-Ries-Schule wurden keine Gutscheine eingelöst. Die meisten Gutscheine wurden von Schulkindern der KGS Barbaraschule (12) und der KGS Dürwiß (11) eingelöst.

 

Insgesamt wurden für 7 verschiedene Sportarten Gutscheine eingereicht. Die größte Nachfrage gab es hier für den Fußball und den Kampfsport.

 

Die meisten neuen Mitglieder konnte FC Eschweiler (15) gewinnen. 

 

Als Anlage ist eine Auswertung über die erste Ausgabe und Einlösung des Eschweiler Sportgutscheins beigefügt. Die Auswertung stellt explizit dar, für wie viele Kinder der einzelnen Schulen in den jeweiligen Vereinen der Gutschein beantragt und eingelöst wurde.

 

In der Sitzung des Sportausschusses am 03.11.2021 wurde durch die Ausschussmitglieder angeregt, die Einführung des Sportgutscheines abzuwarten und nach den ersten Erfahrungen eventuelle Anpassungen vorzunehmen. Da die Einführung des Sportgutscheins erst im April 2021 erfolgte, konnten im Berichtszeitraum lediglich vier Monate berücksichtigt werden. Damit eine aussagekräftige Auswertung erfolgen kann, sollte noch das kommende Schuljahr abgewartet werden. Die dann gesammelten Daten werden dem Sportausschuss im ersten Halbjahr 2023 vorgestellt. Auf Grundlage dieser Daten kann dann entschieden werden, ob Änderungen am Konzept zur Ausgabe des Sportgutscheins vorzunehmen sind.

 

Vor Ausgabe des Sportgutscheins für das Schuljahr 2022/23 wurden nochmals alle Eschweiler Sportvereine, die karnevalistischen Tanzsportgruppen und Kulturvereine mit Jugendabteilungen angeschrieben und befragt, ob eine Teilnahme am Sportgutschein gewünscht sei. Hierdurch konnten vier neue Vereine zur Teilnahme am Sportgutschein bewegt werden. Leider hat ein Verein seine Teilnahme am Sportgutschein beenden müssen, da dort Wartelisten von über einem Jahr existieren und der Sportgutschein dort nicht fristgerecht eingelöst werden kann. Der Sportgutschein für das Schuljahr 2022/2023 wurde den Schulen Anfang September ausgehändigt und von dort an die Erst- und Fünftklässler verteilt. Die Verwaltung beabsichtigt, die in diesem Schuljahr eingereichten Sportgutscheine im Dezember 2022 und im Juli 2023 auszuzahlen.

 


Unter Sachkonto 54310000 „Geschäftsaufwendungen“, Produkt 084240101 „Sportstätten“, Kostenstelle 40000000 steht für das Haushaltsjahr 2022 ein Betrag in Höhe von 25.100 € zur Verfügung. Für das zweite Halbjahr des Schuljahrs 2021/2022 wurden davon 6.246,00 Euro ausgezahlt. Somit steht für 2022 noch ein Betrag in Höhe von 18.754,00 Euro zur Verfügung.

 

Um eine dauerhafte Ausgabe des Sportgutscheins zu gewährleisten, müssten zunächst pro Haushaltsjahr 25.000 € unter den oben angeführten Haushaltspositionen bereitgestellt werden.

 


Beim Entwurf, der Einführung und der Umsetzung des Gutscheins wird personelle Kapazität in den Ämtern 23 und 40 gebunden.