Betreff
Ausschussneubesetzungen und Umbesetzung in Organen juristischer Personen und Personenvereinigungen; Antrag der CDU-Stadtratsfraktion vom 18.08.2022
Vorlage
294/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die folgenden Umbesetzungen:

 

1.

 

Ausschuss

Funktion

bisheriges Mitglied

neues Mitglied

Kulturausschuss

Stellvertretende SkB

Tim Bündgens

Lena Müller

 

 

 

 

Planung-, Umwelt- und Bauausschuss

Sachkundiger Bürger

Max Rinkens

Andreas Wollermann

Planung-, Umwelt- und Bauausschuss

Stellvertretender SkB für Heinz Kempen

Thomas Faust

Tim Bündgens

Planung-, Umwelt- und Bauausschuss

Stellvertretender SkB für Andreas Wollermann

Thomas Krause

Frank Meyers

 

 

 

 

Schulausschuss

Sachkundiger Bürger

Noah Bach

Axel Sawall

Schulausschuss

Stellvertretende SkB

Axel Sawall

Erja Hübner

Schulausschuss

Stellvertretender SkB für Anne Stöckmann

Tim Bündgens

Marc Winterich

 

 

 

 

Sportausschuss

Sachkundiger Bürger

Andreas Wollermann

Hagen Elgeti

Sportausschuss

Stellvertretender SkB

Axel Sawall

Timon Gräb

Sportausschuss

Stellvertretender SkB für Hagen Elgeti

N.N.

Oliver Wald

 

2.

 

Gesellschafterversammlung der Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH & Co. KG

 

bisheriges stv. Mitglied

neues stv. Mitglied

Mark Pützer

Noah Bach

 

 

 

 

 

 

 

 


Zu 1.:

 

Mit Schreiben vom 18.08.2022 (Anlage) beantragte die CDU-Stadtratsfraktion die o.g. Änderungen in der Besetzung verschiedener Ausschüsse.

 

Rechtliche Betrachtung:

 

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion oder Gruppe, welcher das Ausschussmitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW).

 

Hinweis:

Die Bürgermeisterin hat gem. § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.

 

Zu 2.:

 

Das Ratsmitglied Mark Pützer ist zum 31.03.2022 aus dem Rat ausgeschieden. Mit Schreiben vom 18.08.2022 (Anlage) beantragte die CDU-Stadtratsfraktion die o.g. Änderung bezüglich der Vertretung der Stadt Eschweiler in der Gesellschafterversammlung der Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH & Co. KG.

 

Rechtliche Betrachtung:

 

Scheidet eine Person vorzeitig aus einem Gremium im Sinne des § 113 GO NRW (Organ einer juristischen Person) aus, für das sie bestellt war, wählt der Rat gem. § 50 Abs. 4 S. 3 GO NRW den Nachfolger für die restliche Zeit nach § 50 Abs. 2 GO NRW.

 

Hinweis:

Die Bürgermeisterin hat gemäß § 40 Abs.2 GO NRW Stimmrecht.

 


keine

 


keine