hier: Aufstellungsbeschluss
Die Aufstellung des
Bebauungsplans 309 – Hüttenstraße/Tunnelweg – gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1
dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
Das Plangebiet liegt nordwestlich des Eschweiler Hauptbahnhofs und
südöstlich des Ichenbergs, in Randlage des Ortsteils Eschweiler-Röthgen. Das
Plangebiet wird im Süden durch den Tunnelweg, im Osten durch die
Eisenbahnstraße und im Nordwesten durch den Ichenberg begrenzt. Die
eindeutige Abgrenzung des Plangebiets ergibt sich aus der kartographischen
Unterlage (Anlage 1).
Vorhandenes Planungsrecht
Der Bebauungsplan 309 überlagert teilweise den hier geltenden
Bebauungsplan 44 – Invalidenstr./Vereinsstr. – Hauptbahnhof – (rechtskräftig
seit dem 16.07.1970). Die Bauflächen im überlagerten Bereich sind als
Allgemeines Wohngebiet mit unterschiedlicher Geschossigkeit und Bauweise
festgesetzt (siehe nachfolgende Abb. 1).
Abb. 1: Auszug aus dem
geoportal.staedteregion-aachen.de (mit Darstellung des Bebauungsplans 44)
Die Obdachlosenunterkünfte im Bereich der Hüttenstraße 29 – 47a wurden
abgerissen und unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an eine
ordnungsgemäße Unterbringung der Bedürftigen neu errichtet. Das Bauvorhaben
wurde u. a. durch den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in öffentlicher
Sitzung am 22.02.2018 vorberaten und durch den Rat am 28.02.2018 beschlossen
(VV 038/18).
Die im Bebauungsplan 44 festgesetzten und an der Altbebauung orientierten
Baufelder werden im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans an die in der
Abb. 2 dargestellte Neuplanung angepasst.
Abb. 2: Auszug aus dem
geoportal.staedteregion-aachen.de (mit Darstellung der geplanten Neubebauung)
Darüber hinaus setzt der Bebauungsplan 44 öffentliche
Straßenverkehrsflächen fest (in der Abb. 1 gelb dargestellt). Im Bereich des
Tunnelweges weichen die festgesetzten Flächen deutlich von dem vorhandenen
Straßenausbau ab.
Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“
Das Plangebiet liegt im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“. Für das Gebiet wurde ein Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Eschweiler-West (ISTEK) erarbeitet und für die daraus abgeleiteten Maßnahmen ein Gesamtförderantrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht (siehe auch VV 280/22). Die Aufwertung des Wohnumfeldes der Hüttenstraße bzw. des Tunnelwegs ist eine Fördermaßnahme aus diesem Gesamtförderantrag.
Um eine Aufwertung des Straßenraums zu ermöglichen, sollen mit einer Überarbeitung
des Bebauungsplans hier die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen
ausreichend dimensionierten öffentlichen Gestaltungsraum geschaffen werden. Die
nachfolgende Abb. 3 zeigt die im städtischen Eigentum befindlichen Flächen in
der Überlagerung mit dem Luftbild.
Abb. 3: Auszug aus dem
geoportal.staedteregion-aachen.de (mit Darstellung der städtischen Flächen)
Mit der Planung der Maßnahme „Umgestaltung Hüttenstraße/Tunnelweg“ wird
voraussichtlich erst 2023 begonnen (VV 280/22, Punkt 4. Programmantrag 2023).
Dieser Sitzungsvorlage können noch keine weiteren Planunterlagen beigefügt
werden.
Um die zukünftigen Umbaumaßnahmen rechtssicher in einer öffentlichen
Verkehrsfläche umsetzen zu können, ist die Aufstellung des Bebauungsplans
erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplans 309 –
Hüttenstraße/Tunnelweg – zu beschließen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten
vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der
Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren.
Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Das Bauleitplanverfahren
bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.