hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
1. Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4
Absatz 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage
1).
2. Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
3. Die 19. Änderung des Flächennutzungsplans – Am Grachtweg West - (Anlagen 3 und 4) mit Begründung (Anlage 5) wird beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der
Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 26.04.2018 (Vorlagen-Nr. 103/18) die
Aufstellung der 19. Änderung des Flächennutzungsplans – Am Grachtweg West – und
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des
„Interkommunalen Industriegebiets Inden/Eschweiler - Am Grachtweg -“ geschaffen
werden. Das Plangebiet mit einer Fläche von 12,8 ha liegt westlich des
Industriegebiets – Am Grachtweg – und grenzt nordöstlich an das Kraftwerk
Weisweiler an. Es handelt sich um eine Fläche der RWE Power AG, die nicht mehr
als Betriebsfläche für den Tagebau oder das Kraftwerk benötigt wird. Die
Darstellung des Flächennutzungsplans soll von einer „Fläche für
Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung“ mit der
Zweckbestimmung „Elektrizität“ in eine „Gewerbliche Baufläche“ (G) geändert
werden. Im nördlichen Randbereich soll eine Fläche von 0,8 ha als Waldfläche
gemäß der bestehenden Situation dargestellt werden.
Der Bebauungsplan 302 – Am Grachtweg West –
wird parallel aufgestellt, um für dieses Gebiet das verbindliche Baurecht zu
schaffen (siehe Vorlagen-Nr. 269/22).
Die frühzeitige Beteiligung wurde in der Zeit
vom 16.05.2018 bis zum 04.06.2018 durch Aushang im Rathaus durchgeführt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4
Abs. 1 BauGB beteiligt.
In seiner Sitzung am 17.02.2022 hat der
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler die Abwägung zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen sowie die
Durchführung der öffentlichen Auslegung zur Aufstellung der 19. Änderung des
Flächennutzungsplans beschlossen (Vorlagen-Nr. 39/22). Der Planentwurf wurde in
der Zeit vom 14.03.2022 bis 20.04.2022 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich
ausgelegt, parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen beider
Beteiligungen keine Stellungnahmen eingegangen. Die Stellung-nahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange betreffen im Wesentlichen
das von der Planung betroffene Landschaftsschutzgebiet, den Bergbau bzw.
Tagebau, den Immissionsschutz, verkehrliche Auswirkungen, den Schutz von
Gewässern und Gräben, mögliche Bodenbelastungen und Baugrundeigenschaften sowie
Auswirkungen auf benachbarte Nutzungen. Weiterhin sind Hinweise zu möglichen
Bodendenkmälern, zu möglichen Kampfmitteln, zum Grundwasser, zu
Bodenbelastungen, zu einer tektonischen Störung sowie zur Ver- und Entsorgung
vorgebracht worden.
Teilweise wurde zu den Anregungen auf die
entsprechenden Fachgutachten, die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans
302 erstellt wurden, zurückgegriffen.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sind, soweit
sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 6 beigefügt. Die
Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen ist als Anlage 1
beigefügt.
Zur Aufstellung der 19. Änderung des
Flächennutzungsplans wurde die Bezirksregierung Köln gemäß § 34
Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele
der Raumordnung gebeten. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom
23.10.2018 bestätigt, dass der Planänderung keine landesplanerischen Bedenken
entgegenstehen.
Die 19. Änderung des Flächennutzungsplans – Am
Grachtweg West – ist als Anlage 3 und 4 und ihre Begründung mit
Umweltbericht als Anlage 5 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 19. Änderung des
Flächennutzungsplans – Am Grachtweg West – mit Begründung zu beschließen.
Gutachten:
Folgende Gutachten wurden erstellt und können
bei der Verwaltung eingesehen werden:
1. Stellungnahme zu möglichen Festsetzungen zum
Gewerbelärm im Bebauungsplan 302 „Am Grachtweg West“ in Eschweiler, Accon Köln
GmbH, Köln, 26.07.2022
2. Artenschutzrechtliche Prüfung nach §§ 44 ff.
BNatSchG (Artenschutzprüfung Stufe II), Kölner Büro für Faunistik, Köln,
28.06.2022
3. Verkehrsuntersuchung zur Erweiterung des
interkommunalen Industriegebiets Inden/Weisweiler, BSV Büro für Stadt- und
Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH, Aachen, November 2019
4. Orientierende Altlastenuntersuchung,
Geotechnisches Büro Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH, Bornheim, 01.07.2019
5. Entwässerungsstudie zur Erschließung des
Gewerbegebietes B-Plan 302 Am Grachtweg West, Dr. Jochims & Burtscheidt,
Düren, 13.06.2022
6. Orientierende Baugrundbeurteilung und
Gründungsberatung, Geotechnisches Büro Prof. Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH, Aachen,
21.06.2019
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Die
Vorhabenträgerin (RWE Power AG) übernimmt die anfallenden Kosten für ein
Planungsbüro, externe Gutachter, Erschließungsmaßnahmen usw.
Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.