Betreff
Änderung der Verkehrssituation bzw. Durchfahrtsverbot in den Bereichen Marktstraße / Markt

Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler vom 13.07.2022 sowie gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler vom 04.08.2022
Vorlage
272/22
Aktenzeichen
32/Eff.
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt,

 

a)       dem Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler folgend die Verwaltung zu beauftragen,

 

1.       entsprechend der Sachverhaltsdarstellung einen Vorschlag für eine technische Lösung zur Verkehrsberuhigung bzw. Reduzierung der Durchfahrtsmöglichkeit in den Straßen Markt und Marktstraße in bestimmten Zeiträumen auf Anwohner*innen, Marktbeschicker*innen und ansässige Geschäftsleute zu erarbeiten und diese zwecks Beschlussfassung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vorzustellen

 

2.       ab sofort bei Veranstaltungen auf dem Marktplatz die Straßen Markt und Marktstraße zu sperren

 

3.       nach Beschlussfassung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss entsprechende Haushaltsmittel für die Umsetzung der technischen Lösung im Haushalt 2023 vorzumerken.

 

b)       dem Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler folgend die Verwaltung zu beauftragen, bei Veranstaltungen ein Durchfahrtsverbot für die Marktstraße und die Straße Markt einzurichten.

 


Mit Schreiben vom 13.07.2022 beantragte die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler, im Rahmen der folgenden Ratssitzung am 25.08.2022 über die Einrichtung eines Durchfahrtsverbots am Markt, hier: Marktstraße und Markt bei Veranstaltungen, zu beschließen (Anlage 1).

Begründet wird der Antrag im Wesentlichen mit der Gefährdung von Fußgängern durch unachtsame Autofahrer und den durch das wiederholte, unnötige Befahren des Bereichs durch Autofahrer verursachten Umweltemissionen.

 

Mit Schreiben vom 04.08.2022 übersandten die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler sowie die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler einen gemeinsamen, ebenfalls die Thematik der Verkehrssituation auf dem Marktplatz aufgreifenden Antrag (Anlage 2). Der Antrag nimmt Bezug auf einen ähnlich gelagerten Antrag aus dem Jahr 2020 (Anlage 3) und sieht vor, dass die Verwaltung einen Vorschlag für eine technische Lösung zur Verkehrsberuhigung auf dem Marktplatz unterbreitet, der Antrag der Fraktionen im Rahmen der folgenden Ratssitzung behandelt wird und im Haushaltsplanentwurf für den Haushalt 2023 Haushaltsmittel für die technische Lösung vorgemerkt werden.

In der Begründung des Antrags wird im Wesentlichen auf die erneut ansteigende Beschwerdelage bzgl. Störungen und Gefährdungen durch den motorisierten Verkehr und die mangelnde Durchsetzung des vorhandenen, nächtlichen Durchfahrtsverbots abgestellt. Zudem wird auf die im Vergleich zu anderen Städten mangelnde Verkehrsberuhigung des zentralen Platzes und den im Rahmen einer Umfrage festgestellten Wunsch auf wirksame Durchsetzung eines Durchfahrtsverbots im betroffenen Bereich verwiesen. Die antragstellenden Fraktionen bringen zudem einen Diskussionsvorschlag für den zeitlichen Einsatz der Sperrungsmechanismen ein, u.a. bei Veranstaltungen auf dem Markt mit der Maßgabe, dass dieser Punkt bereits vorab kurzfristig umgesetzt werden soll. 

 

Die Sperrung des Marktplatzes für den motorisierten Verkehr war in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt im Jahr 2020, Gegenstand politischer Anträge und Anfragen.

 

Mit Schreiben vom 01.09.2020 und 25.11.2020 beantragten sowohl die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler wie auch die Fraktionen der SPD sowie Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler die Prüfung des Einbaus versenkbarer Poller im Bereich der Zufahrten zum Marktplatz Eschweiler.

Im Ergebnis war im Hinblick auf die vielfältigen Möglichkeiten, Rahmenbedingungen und Notwendigkeiten (z.B. Gastronomie, Wochenmarkt, Zufahrt zu privaten Stellplätzen, Auswirkungen auf die Verkehrssituation im Zusammenhang mit dem Rathausquartier) beabsichtigt, für das erste Quartal des Jahres 2021 eine Lösungsfindung im Rahmen eines Workshops unter Beteiligung verschiedenster Akteure vorzusehen.

 

Diese Lösungsfindung gestaltete sich jedoch aufgrund der Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus SARS-CoV-2, die unabsehbare Entwicklung des Rathausquartiers und der sich hieraus entwickelnden Verkehrsströme sowie letztlich der Maßnahmen nach dem Hochwasserereignis 2021 schwierig.

 

Im Ergebnis wird auch von Seiten der Verwaltung nach wie vor die Notwendigkeit gesehen, Maßnahmen zur weiteren Optimierung der Aufenthaltsqualität auf dem Marktplatz sowie zur Reduzierung des Verkehrs im Bereich der Straßen „Markt“ und „Marktstraße“ umzusetzen. Bei Veranstaltungen werden in der Mehrzahl der Fälle die Straßen Markt und Marktstraße (zwischen Schnellengasse und der Einfahrt „Im Stapel“ (Ausfahrt eines Parkhauses) bereits jetzt gesperrt. 

 

Das Befahren des Bereichs in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr wurde bereits vor Jahren durch Aufstellung entsprechender Verkehrszeichen im Bereich der Einmündung Wollenweberstraße / Markt untersagt. Die Einhaltung dieses Verbots kann jedoch nur von der Polizei überwacht werden, so dass Überwachungsmaßnahmen durch das Ordnungsamt ausgeschlossen sind. Unabhängig von der Tatsache, dass der seinerzeit festgelegte Zeitraum angepasst werden sollte, kann eine sichere Durchsetzung des Verbots nur durch entsprechende bauliche Maßnahmen wie beispielsweise den Einbau von Pollern durchgesetzt werden.

 

Bei der Erarbeitung eines wie vorliegend beantragten Konzepts sind zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen. Nachfolgend werden einzelne, zu berücksichtigende Themenbereiche aufgeführt; die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend:

 

-          Während der Zeiten der Sperrung wären beispielsweise mehrere Parkplätze nicht mehr nutzbar bzw. anfahrbar, so dass der Parksuchverkehr auf umliegende Straßen verdrängt würde.

-          Die Stadt Eschweiler weist im Gegensatz zu zahlreichen anderen Kommunen einen nach wie vor gut besetzten Samstags-Wochenmarkt auf. In Gesprächen mit den Marktbeschickern wurde in der Vergangenheit mehrfach die Notwendigkeit von Parkplätzen in der Nähe zum Wochenmarktgeschehen thematisiert, da größere Einkäufe von der Zielgruppe des Marktes nicht über weitere Strecken transportiert werden können. Insofern sind auch die Belange der Marktbeschicker entsprechend zu berücksichtigen.

 

-          Im Falle einer Sperrung der Straße Markt ab Wollenweberstraße wären auch die im Bereich der unteren Marktstraße (Nähe Indestraße) befindlichen Geschäfte und Parkmöglichkeiten (beispielsweise die Privat-/ Kundenparkplätze im Bereich der dort befindlichen Apotheke) nicht mehr anfahrbar; demzufolge müsste eine Zufahrtsmöglichkeit geschaffen und gegebenenfalls eine Wendemöglichkeit geschaffen werden.

 

-          Die Kosten für den Einbau und Betrieb von insgesamt vier versenkbaren und weiteren vier feststehenden Pollern (einschließlich Erdarbeiten und Kosten für die Herstellung der notwendigen Stromanschlüsse) zur Durchsetzung der Sperrung wurden im Rahmen einer im Jahr 2020 durchgeführten Prüfung auf ca. 300.000,00€ geschätzt. Zwischenzeitlich ist jedoch davon auszugehen, dass die Kosten um ca. 25% (entsprechend 75.000,00€) gestiegen sind. Hierbei sind die jährlichen Folgekosten für die Wartung / Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sowie einen Notdienst im Falle einer akut auftretenden Störung noch nicht berücksichtigt. Inwiefern Kosten im Rahmen der Städtebauförderung förderfähig sind, bedarf einer entsprechenden Prüfung.

 

-          In Abhängigkeit von den durch den Bau und Betrieb des zukünftigen Rathausquartiers verursachten Verkehrsströmen sind gegebenenfalls erneut Anpassungen der Sperrmaßnahmen notwendig.

 

-          Schließlich beeinträchtigt eine wie oben beschriebene, bauliche Maßnahme naturgemäß zahlreiche Betroffene wie beispielsweise im gesperrten Bereich wohnende Bürger/innen, Gewerbetreibende, Andienungs- bzw. Entsorgungsbetriebe und viele mehr; so könnten beispielsweise Anwohner -anders als bislang- während der Sperrung nicht mehr im Bereich der Straße Markt halten, um schwere Einkäufe in die Wohnung zu transportieren, sondern müssten andere Parkplätze aufsuchen und weitere Wege zurücklegen. Alternativ könnte mit der Umsetzung der Sperrmaßnahme die Schaffung eines zusätzlichen, elektronischen Systems einhergehen, das einem zuvor festgelegten Personenkreis den Zugang trotz Sperrung gewährt; es wäre jedoch naturgemäß sinnvoll, mit den entsprechenden Berechtigungen sehr restriktiv zu verfahren, um das beabsichtigte Vorhaben nicht zu unterlaufen.

 

 

Der hier eingegangene Antrag der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler wie auch der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Eschweiler sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rat der Stadt Eschweiler haben unabhängig voneinander die Sperrung des Bereiches Markt zu verschiedenen Zeiten oder Anlässen zum Gegenstand. Der letztgenannte Antrag ist jedoch als der weiterführende anzusehen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist eine Lösungsfindung unter Beteiligung möglichst vieler Betroffener der hier beantragten Maßnahme sinnvoll und notwendig, um die verschiedenen Interessen nach Möglichkeit umfassend berücksichtigen zu können. Eine solche Partizipation der Betroffenen könnte zwar im Rahmen einer Versammlung der Betroffenen erfolgen; naturgemäß gestaltet sich eine Terminfindung hierfür aufgrund der verschiedenen am Markt tätigen bzw. betroffenen Akteure schwierig. Daher wird vorgeschlagen, zunächst die Gewerbetreibenden bzw. Gastronomen und die Marktbeschicker persönlich aufzusuchen und in einem persönlichen Gespräch zu den o.a. Belangen zu befragen; die in den Straßen Markt und Marktstraße wohnenden Bürger*innen wie auch die Entsorgungsfirmen und die Deutsche Post AG können per Anschreiben informiert und um Rückantwort bzw. Antwort per Email, Telefon oder in einem persönlichen Gespräch gebeten werden.

 

Der Vorschlag für eine technische Lösung zur Verkehrsberuhigung bzw. Reduzierung der Durchfahrtsmöglichkeit in den Straßen Markt und Marktstraße in bestimmten Zeiträumen auf Anwohner*innen, Marktbeschicker*innen und ansässige Geschäftsleute kann anschließend im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss vorgestellt, beraten und gegebenenfalls beschlossen werden.

 

Insofern empfiehlt die Verwaltung, dem gemeinsamen Antrag der Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen gemäß Beschlussvorschlag zu a) zu folgen.

 

 


Die finanziellen Auswirkungen können nach Ausgestaltung des Konzepts zur Sperrung des Bereichs Markt beziffert werden.

 


Im Rahmen der Konzepterstellung werden Mitarbeitende in verschiedenen Dienststellen (u.a. 32, 66) gebunden.