Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt die als Anlage 3 beigefügte „Ordnungsbehördliche
Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 04.09.2022.“
Es ist beabsichtigt, am Sonntag, dem 04.09.2022, in der Zeit von 13:00
bis 18:00 Uhr, einen verkaufsoffenen Sonntag stattfinden zu lassen.
Das Konzept für den verkaufsoffenen Sonntag ist als Anlage 1
beigefügt.
Der Bereich, für den die Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen beantragt
wird, ist im Rahmen der Festsetzung wie folgt umgrenzt:
-
im
Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur
Bundesautobahn-Auffahrt Eschweiler-West
-
im
Norden durch die Bundesautobahn 4 zwischen der Auffahrt Eschweiler West und der
gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung
-
im Osten
durch die Bergrather Straße über die Indestraße - An der Wasserwiese -
Königsbenden - Dürener Straße - Kreuzung Wollenweberstraße sowie deren gedachte
Verlängerung in nördliche Richtung bis zur Bundesautobahn 4
-
im Süden
beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos / Abzweig Odilienstraße über die
Odilienstraße – Röthgener Straße - Talstraße bis zur Bergrather Straße.
Ein entsprechender Plan ist als Anlage 2 beigefügt.
Anhand des vorgelegten Konzepts wurde von der Verwaltung das
Beteiligungsverfahren entsprechend § 6 Absatz 4 letzter Satz
Ladenöffnungsgesetz NRW eingeleitet. Es wurde um zeitnahe Rückäußerung gebeten,
um die Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung im Rat der Stadt
Eschweiler berücksichtigen zu können. Sofern bis zur Ratssitzung am 25.08.2022
Stellungnahmen eingehen, werden diese nachgereicht.
Nachdem der bisherige Antragsteller, der
Citymanagement Eschweiler e.V., mitteilte, aufgrund fehlender
Handlungsfähigkeit das Stadtfest im September d. J. nicht durchführen zu
können, erarbeitete die Stadtverwaltung ein Konzept zur Durchführung des
September-Stadtfestes, da nach Ansicht der Verwaltung die Stadtfeste - einschließlich
verkaufsoffener Sonntage - ein festes Element im Veranstaltungskalender der
Stadt darstellen sowie zur Stärkung des Einzelhandels in unserer Stadt dienen.
Der Ablauf des Stadtfestes vom 02.09.2022 bis 04.09.2022 stellt sich wie
folgt dar:
Das
Stadtfest steht unter dem Motto „Mobilität“. Besucher*innen erhalten dabei
einen Einblick in verschiedene Mobilitätsarten und haben die Möglichkeit, sich
über die Mobilitätswende zu informieren. In diesem Zusammenhang wird auch die
Sicherheit von Verkehrsteilnehmer*innen ein Schwerpunkt beim Stadtfest
darstellen.
Folgende Akteure werden mit einem Aktionsstand zum Thema
„Verkehrssicherheit“ vertreten sein:
·
Polizei
·
ADFC
(Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.)
·
Baubetriebshof
mit einem Müllfahrzeug zum Thema „Toter Winkel“
·
Ärzteteam
des St.-Antonius-Hospitals Eschweiler zum Thema „Reanimation“
·
Auszubildende
der Stadt Eschweiler stellen eine Plakataktion zum Thema „Verkehrssicherheit“
vor
·
Stadt
Eschweiler mit der Siegerehrung des Wettbewerbs Stadtradeln 2022
In der Innenstadt locken zahlreiche Schausteller die Besucher*innen mit
vielfältigen und abwechslungsreichen Angeboten, auch für junge Besucher*innen.
Des Weiteren wird es in der Fußgängerzone verschiedenste Informationsstände und
Ausstellungen zum Thema „Mobilität“ geben. Diverse Aussteller präsentieren u.a.
Pedelecs, Lastenräder, Elektroroller, Handbikes etc. Das Helene-Weber-Haus
startet eine Aktion zum Thema „Kindermobilität“
(Bobbycar-/Laufradführerschein). Die Caritas Aachen wird sich ebenfalls
beteiligen und führt eine Rikscha-Aktion durch.
Im Bereich des Fachmarktzentrums „AuerbachCenter“ wird es eine
Fahrzeugausstellung der Rettungs- und Hilfsdienste (Feuerwehr Eschweiler und
Technisches Hilfswerk) geben.
Auf einer Fläche von ca. 5.000 m2 im Bereich „Wasserwiese“
wird es eine Ausstellung zum Thema „Mobilität im Reitsport und in der
Landwirtschaft“ geben. Der Schwerpunkt liegt dabei auf
1)
Infos
zum sicheren verladen und transportieren von Pferden und anderen Tieren
2)
Infos
zur Ladungssicherung beim Transport von Zubehör, Futtermittel und Panelen /
Weidetoren
3)
Futtermittel-
und Pflegeberatung für Arbeitspferde und Wanderritte
Es werden keine lebenden Tiere ausgestellt.
Die Bereiche des Fachmarktzentrums „AuerbachCenter“ an der Auerbachstraße,
die Innenstadt sowie „Wasserwiese“ werden am 04.09.2022 durch den bewährten
Shuttlebus-Service angebunden.
II. Rechtliche Betrachtung:
Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht Sonntagen im Jahr –jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr– gestattet, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (§ 6 Abs. 1 LÖG NRW). Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung
1. im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,
2. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots dient,
3. dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,
4. der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder
5. die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.
Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird wiederum per Gesetz vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtlichen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehen.
Nach Inkrafttreten des überarbeiteten LÖG NRW waren die neuen Regelungen
zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Gegenstand diverser
verwaltungsgerichtlicher Verfahren und somit von erheblicher Bedeutung für die
Umsetzung des Gesetzes. Nicht zuletzt der Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2018
(Az. 4 B 1580/18), welcher einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur
Untersagung einer Sonntagsöffnung zweier Möbelmärkte in Köln bestätigte,
enthielt verschiedene Aussagen, Festlegungen und Interpretationen hinsichtlich
der Auslegung des neu gefassten LÖG NRW.
Daher wurde die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang
mit § 6 LÖG NRW mehrfach überarbeitet. Auch unter Berücksichtigung dieser
Änderungen liegen die Voraussetzungen für die hier beantragten Ladenöffnungen
an Sonntagen gemäß den o.a. Ziffern 2, 4 und 5 vor.
1.
Ladenöffnung
im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltungen
§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 LÖG NRW enthält einen gesetzlich vermuteten Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, im vorliegenden Fall dem jeweiligen Stadtfest.
Für das Stadtfest vom 02.09.22-04.09.22 ist die Ladenöffnung für den unmittelbaren Bereich der Veranstaltungsflächen vorgesehen und sie soll am selben Tag erfolgen. Die Werbemaßnahmen zielen vornehmlich auf die Veranstaltung (Stadtfest) ab. Hinsichtlich des angemessenen Verhältnisses zwischen der Veranstaltung und der Ladenöffnung ist festzuhalten, dass das Stadtfest in den Teilbereichen Markt, umliegende Innenstadt (Fußgängerzone, Marienstraße, Uferstraße) sowie auf Teilbereichen des Auerbachcenters und der Wasserwiese stattfindet.
Gemessen an der Tatsache, dass der Anteil der von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale aus dem Segment „Verkauf“ aufgrund zahlreicher Ladenlokale, die dem Segment „Dienstleistungsangebot“ zuzuordnen sind (z.B. Frisöre) und leerstehenden Ladenlokalen nicht den gesamten Bereich betrifft, ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungsfläche – auch unter Berücksichtigung der großen Verkaufsflächen im Bereich des Auerbachcenters und der Wasserwiese – überwiegt und somit insgesamt von einem angemessenen Verhältnis ausgegangen werden kann.
Auch wenn die Frequentierung der Eschweiler Stadtfeste - wie alle Veranstaltungen unter freiem Himmel - bis zu einem gewissen Grad wetterabhängig ist, ist nach der Erfahrung der vergangenen Jahre an Stadtfesten generell mit einem sehr hohen Besucheraufkommen in allen Veranstaltungsbereichen und über die gesamte Zeit des jeweiligen Stadtfestes zu rechnen. Insgesamt ist festzuhalten, dass das Rahmenprogramm des Stadtfestes (siehe oben) abwechslungsreich gestaltet ist, (teilweise zeitgleich) in verschiedenen Veranstaltungsbereichen stattfindet und ein breites Spektrum von Besuchern aller Altersklassen ansprechen. Es liegen keine Erkenntnisse über parallel veranstaltete, ähnlich gelagerte Festivitäten in der Region vor, so dass davon ausgegangen wird, dass das Stadtfest in Eschweiler auch durch Besucher aus Nachbargemeinden besucht wird.
2.
Ladenöffnung,
die dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebotes dient
Mit Bezug auf den in Ziffer 2 genannten
Aspekt des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen
stationären Einzelhandelsangebots ist festzuhalten, dass seit Jahren Bemühungen
angestrengt werden, das Einzelhandelsangebot in Eschweiler zu stärken und
stetig weiterzuentwickeln.
Auch, wenn durch die Errichtung von zentralen
Einkaufsmöglichkeiten in den umliegenden Ortsteilen dem Bedürfnis der dortigen
Wohnbevölkerung nach einem bestimmten Warenangebot (Verbraucher- und
Drogeriemärkte, z.B. Jülicher Straße Nähe Dürwiß) bei gleichzeitig vorhandenem,
umfangreichem Parkplatzangebot Rechnung getragen wird, ist eine Ergänzung
dieser Standorte durch zentral in der Innenstadt gelegene Ladenlokale mit
Verkauf notwendig.
Die Eschweiler Innenstadt bietet seit Jahren
ein (außerhalb der unmittelbaren Innenstadt nicht oder nur eingeschränkt
vorhandenes) vielfältiges Kaufangebot wie z.B. Verkauf von Textilien in allen
Preissegmenten, Juweliere, Optiker, usw.; das im Bereich des AuerbachCenter und
an der Wasserwiese vorhandene Angebot (Elektronik, Tierbedarf usw.) ergänzt den
in der unmittelbaren Innenstadt befindlichen Einzelhandel und trägt insofern
zur Vervollständigung eines vielfältigen in Eschweiler angesiedelten Handels
bei.
Gleichwohl sind stetige Bemühungen für den
Erhalt und den Ausbau des im unmittelbaren Innenstadtbereich vorhandenen
Angebots notwendig. Nicht zu vergessen sind die immer noch andauernde
Corona-Pandemie und die Hochwasserkatastrophe im vergangenen Jahr. Insofern
sind andauernde Bemühungen notwendig, um das breite Angebot in der Eschweiler
Innenstadt nach außen weiter bekannt zu machen, um dieses dauerhaft erhalten zu
können. Maßnahmen zum Erhalt des Eschweiler Wochenmarkts an Samstagen zeigen
bereits Erfolge, denn im Gegensatz zu umliegenden Städten sind das Warenangebot
wie auch die Zahl der Marktbeschicker stabil; gegenüber den zahlreichen
Besucherinnen und Besuchern der in der Innenstadt von Eschweiler stattfindenden
Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlungswirkung (z.B. karnevalistische
Veranstaltungen, das Eschweiler Music Festival usw.) wird das in der Stadt
Eschweiler vorhandene Einzelhandelsspektrum bereits seit Jahren bekanntgemacht
und beworben. Die Maßnahmen zur weiteren Stärkung und Sicherung des
Einzelhandels sehen seit Jahren auch Stadtfeste unter Beteiligung der
betroffenen Gewerbetreibenden vor, um hierdurch Besucher/innen erreichen zu
können, die sich ansonsten nicht als Käufer/innen nach Eschweiler begeben
würden. Die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags stellt hierbei ein
zusätzliches, flankierendes Element zu den übrigen Bemühungen dar (die Dauer
eines Stadtfestes erstreckt sich daher in der Regel auch auf mehrere Tage und
nicht nur auf den Sonntag).
Der gesetzlich vorgegebene Rahmen wird
hierbei nicht vollständig ausgeschöpft (aktuell der zweite der gesetzlich
erlaubten acht verkaufsoffenen Sonntage je Jahr), die von einer Sonntagsöffnung
betroffenen Ladenlokale befinden sich innerhalb der von der jeweiligen Veranstaltung
betroffenen
Veranstaltungsteilbereiche und der Fokus
liegt bei allen Stadtfesten generell auf der Veranstaltung, so dass die
Sonntagsöffnung als begleitenden Maßnahme gedacht ist.
Am verkaufsoffenen Sonntag liegt der
Schwerpunkt aufgrund der Corona-Pandemie und aufgrund der Hochwasserkatastrophe
2021 nicht generell in der Veranstaltung selbst. Hierbei ist allerdings
festzuhalten, dass der stationäre Einzelhandel in NRW aufgrund der
langanhaltenden Schließung zu den als besonders stark betroffenen Branchen
zählt. Nach den mehrwöchigen nahezu vollständigen Lockdowns gelten auch
weiterhin für den gesamten Einzelhandel erhebliche Einschränkungen. So waren
bis vor kurzem Hygienekonzepte erforderlich; alle Besucher mussten einen
Immunitätsnachweis vorlegen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der stationäre
Einzelhandel flächendeckend und damit in allen Kommunen gefährdet. Zudem kommt
die schwere Hochwasserkatastrophe im letzten Jahr hinzu. Der stationäre
Einzelhandel ist in vielen Bereichen mittlerweile, nach schwerer Aufräum- und
Renovierungsarbeiten, wieder zurückgekehrt. Einige Händler haben provisorische
Container vor ihren Läden aufgestellt. Dieser flächendeckenden Gefährdung kann
allein mit Ladenöffnungen von Montag bis Samstag nicht erfolgreich begegnet
werden. Sinnvoll und notwendig sind flankierend hierzu Maßnahmen, die dem
lokalen Einzelhandel Kunden zurückführen und zusätzliche Einnahmemöglichkeiten
eröffnen. Verkaufsoffene Sonntage sind für den stationären Einzelhandel von
erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Ein Neustart sollte hier nach der
Hochwasserkatastrophe unterstützt werden.
3.
Ladenöffnung,
die der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als
attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient
Hinsichtlich des Verweises auf Sachgrund Nr.
5 (Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die
Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von
kulturellen und sportlichen Einrichtungen) ist festzustellen, dass die Stadt
Eschweiler innerhalb der Region eine der wenigen Gemeinden ist, die eine stetig
wachsende Bevölkerungszahl aufweist. Dies zeigt, dass die Stadt Eschweiler als
attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen wird.
Die o.a. positive Entwicklung ist auf eine
langfristig angelegte Planung und zahlreiche in der Vergangenheit und aktuell
betriebene Projekte und Maßnahmen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sind
beispielhaft die Auszeichnung Eschweilers als „Deutschlands nachhaltigste Stadt
mittlerer Größe 2019“, die verliehene Auszeichnung als „Klimaaktive Kommune 2019
und 2021“ oder auch die alljährliche Durchführung des deutschlandweit
drittgrößten Rosenmontagsumzuges zu nennen. Die Tatsache, dass Eschweiler zehn
städtische Grundschulen an elf Schulstandorten, mehrere weiterführende Schulen
und Förderschulen aufweist wie auch die stetig wachsende Nachfrage (und somit
den Ausbau des Angebots) im Bereich „Kindertagesstätten“ zeigen Eschweilers
Attraktivität für junge Familien. Die andauernden Bemühungen der
Wirtschaftsförderung zeigen Erfolge und führen zur Ansiedlung von Unternehmen
verschiedenster Branchen und Größen.
Die Stadt Eschweiler unternimmt zahlreiche
Anstrengungen, um die kommunale Vielfalt in jeder Hinsicht zu erhalten und auch
zukünftig eine positive Entwicklung zu erzielen. Im Hinblick auf den demographischen
Wandel und insbesondere den bereits begonnenen Strukturwandel ist der aktuell
erreichte Sachstand zwar vergleichsweise gut, muss aber als andauernder Prozess
mit dem Ziel einer stetigen Anpassung an die Gegebenheiten verstanden werden.
Daher ist es notwendig, die Vorteile der Stadt Eschweiler stetig nach außen
darzustellen und Eschweiler für potentielle Neubürger oder Investoren sichtbar
zu machen.
Neben den zahlreichen, bereits vorhandenen
Programmen und Maßnahmen (s.o., Attraktivierung der Stadt Eschweiler als
Hochzeitsstandort, Industriegebiet „Am Grachtweg“ usw.) bieten auch die
alljährlichen Stadtfeste Gelegenheit, die Vorteile der Stadt Eschweiler nach
außen zu publizieren. Dies ist im Hinblick auf den Wettbewerbsnachteil
gegenüber der nahegelegenen kreisfreien Großstadt Aachen und insbesondere
gegenüber den nahegelegenen niederländischen Städten (hier wird die
Sonntagsöffnung größtenteils grundsätzlich erlaubt) ein notwendiger und
wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Publikation eines
lebenswerten Wohn- und Gewerbestandorts.
Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen und auf
der Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes und den (überarbeiteten)
Anwendungshilfen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung
und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hält die Verwaltung das Grobkonzept
für das Stadtfest am 02.09.22 bis 04.09.22 und des verkaufsoffenen Sonntags am
04.09.22 mit dem Ladenöffnungsgesetz vereinbar, weil
-
im
Gesetz definierte Sachgründe zutreffen
-
diese
aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahlen gegenüber dem Handelsinteresse
überwiegen und
-
der
räumliche Bezug zwischen der sachgrundgebenden Veranstaltung und den
betroffenen Verkaufsflächen aufgrund des definierten Bereichs bzw.
diesbezüglich ein angemessenes Verhältnis gewahrt bleibt
Die Verwaltung
empfiehlt daher, die als Anlage 3 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung
über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 04.09.2022“ zu beschließen.