Betreff
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Eschweiler;
hier: Antrag der AfD-Stadtratsfraktion vom 27.06.2022
Vorlage
260/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt:

 

Unter Berücksichtigung der Ausführungen im Sachverhalt wird dem vorliegenden Antrag der AfD-Stadtratsfraktion vom 27.06.2022 nicht entsprochen.

 


Mit Schreiben vom 27.06.2022 (Anlage zur Verwaltungsvorlage) beantragte die AfD-Stadtratsfraktion, den § 22 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates (GeschO) wie im Antragswortlaut formuliert neu zu fassen.

 

Die Prüfung des Antragsbegehrens durch die Verwaltung hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 

Für die Durchführung einer Sitzung eines kommunalen Gremiums ist die Niederschrift der vorherigen Sitzung in der Regel nicht relevant, da jede Sitzung eine neue Tagesordnung behandelt.

Für die Einwendung gegen eine Niederschrift („Reaktion“ auf Niederschrift) trifft die Geschäftsordnung des Rates eine ausreichende Regelung, die auf den Zeitpunkt der Zustellung der Niederschrift und nicht auf die Sitzungsdaten abstellt.

Insoweit besteht auch bezüglich der Einwendungsmöglichkeiten gegen eine Niederschrift keine Notwendigkeit für eine Änderung der Geschäftsordnung.

 

Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die beantragte Änderung weder die Einberufung außerplanmäßiger Sondersitzungen noch die Möglichkeit der Ladung unter Verkürzung der Ladungsfrist berücksichtigt. In diesen Fällen wäre die beantragte Regelung nicht anwendbar. 


keine 

 


keine