hier: Antrag der AfD-Stadtratsfraktion vom 27.06.2022
Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt:
Unter
Berücksichtigung der Ausführungen im Sachverhalt wird dem vorliegenden Antrag
der AfD-Stadtratsfraktion vom 27.06.2022 nicht entsprochen.
Mit Schreiben vom
27.06.2022 (Anlage zur Verwaltungsvorlage) beantragte die
AfD-Stadtratsfraktion, den § 22 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates (GeschO)
wie im Antragswortlaut formuliert neu zu fassen.
Die Prüfung des
Antragsbegehrens durch die Verwaltung hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Für die Durchführung
einer Sitzung eines kommunalen Gremiums ist die Niederschrift der vorherigen
Sitzung in der Regel nicht relevant, da jede Sitzung eine neue Tagesordnung
behandelt.
Für die Einwendung
gegen eine Niederschrift („Reaktion“ auf Niederschrift) trifft die
Geschäftsordnung des Rates eine ausreichende Regelung, die auf den Zeitpunkt
der Zustellung der Niederschrift und nicht auf die Sitzungsdaten abstellt.
Insoweit besteht
auch bezüglich der Einwendungsmöglichkeiten gegen eine Niederschrift keine
Notwendigkeit für eine Änderung der Geschäftsordnung.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die beantragte Änderung weder die Einberufung außerplanmäßiger Sondersitzungen noch die Möglichkeit der Ladung unter Verkürzung der Ladungsfrist berücksichtigt. In diesen Fällen wäre die beantragte Regelung nicht anwendbar.
keine
keine