Die Ausführungen im Sachverhalt dieser Verwaltungsvorlage
und der beigefügte Qualitätsbericht werden zur Kenntnis genommen.
Mit dem Schulgesetz (SchulG) vom 27.06.2006 wurde die
Qualitätsanalyse (QA) NRW als Instrument zur Sicherung und Entwicklung der
Qualität von Schulen in NRW landesweit eingeführt. Die QA entspricht dem
Anliegen, alle Schulen in NRW in ihrer Eigenverantwortung zu stärken,
detaillierte Informationen als Planungsgrundlage bereitzustellen und damit
nachhaltige Impulse zur Weiterentwicklung zu geben.
Die im abschließend verfassten Qualitätsbericht vorliegenden Informationen zeigen die bestehenden Stärken und Entwicklungsbereiche der Schule auf.
Der Schulträger hat einen Anspruch auf Kenntnis des Ergebnisses. Er erhält aufgrund der Bestimmungen des DSG NRW und des § 62 Abs. 5 SchulG ein Berichtsexemplar.
Im Jahr 2021 fand im Städtischen Gymnasium Eschweiler eine QA statt.
Analog zum Umgang mit den Ergebnissen der QA an anderen städtischen Schulen werden nachfolgend aus dem als Anlage beigefügten Qualitätsbericht die wesentlichen Ergebnisse zusammenfassend dargestellt.
Im Schuljahr 2021/2022 wurden im Rahmen der QA folgende Leitthemen vereinbart:
Leitthema 1: Den Ganztag ausgestalten: Schulgemeinschaft stärken – Identifikation schaffen
Leitthema 2: Den Ganztag ausgestalten: Individuelle Lernprozesse stärken – Unterricht entwickeln
Leitthema 3: Das Städtische Gymnasium Eschweiler demokratisch gestalten und partizipativ weiterentwickeln
Zusammenstellung der
Daten:
Auf den Seiten 25 ff. im Bericht ist eine Zusammenstellung der Daten zu finden. Hierbei wurde im Abstimmungsgespräch das schulspezifische Analysetableau festgelegt. Dies hängt von den jeweiligen schulischen Themen und Fragestellungen ab, zu denen sich die Schule eine Rückmeldung wünscht. Insgesamt wurde zu 40 Analysekriterien eine von fünf möglichen Aussagen getroffen:
a)
„Die
Qualitätsmerkmale des Analysekriteriums sind noch nicht im Blick der
schulischen Entwicklungsprozesse“ – 1 Kriterium
b)
„Schulische
Entwicklungsprozesse zur Umsetzung der Qualitätsmerkmale des Analysekriteriums
sind erkennbar eingeleitet“ – 9 Kriterien
c)
„Die Schule hat
im Hinblick auf die Qualitätsmerkmale des Analysekriteriums einen tragfähigen
Entwicklungsstand erreicht“ – 11 Kriterien
d)
„Der Stand der
Schulentwicklung ist durch eine gesicherte Umsetzung der Qualitätsmerkmale des
Analysekriteriums gekennzeichnet“ – 12 Kriterien
e)
„Die
Qualitätsmerkmale dieses Analysekriteriums sind umfassend und nachhaltig in
schulischer Praxis etabliert“ – 7 Kriterien
Bei 6 Kriterien wurde aufgrund des Datenschutzes (Verantwortung Schulleitung) keine Aussage gegenüber dem Schulträger getroffen.
Jedes Unterrichtsmerkmal (S. 46 ff. des Berichts) wurde mit Indikatoren sowie Kommentierungen inhaltlich konkretisiert und erläutert. Jedem Indikator wurde in der besuchten Unterrichtseinheit mit „trifft in guter Qualität zu (blau hinterlegt)“ oder „trifft nicht in guter Qualität zu (weiß hinterlegt)“ eingeschätzt. Ausnahmen bildeten die Indikatoren, für die keine hinreichende Information für eine begründete Einschätzung in der besuchten Unterrichtssequenz vorlagen.
Durch die Zusammenfassung aller Beobachtungen wurde für jeden Indikator ein Ausprägungsgrad errechnet. Der Ausprägungsgrad eines Indikators ist somit der prozentuale Anteil der Beobachtungen, z.B. mit dem Ergebnis „trifft in guter Qualität zu“, an der Gesamtzahl der Beobachtungen.
Dem als Anlage beigefügten Qualitätsbericht sind weitere Einzelheiten zu entnehmen.
Ausweislich der vorgenommenen Bilanzierung (Seiten 12-13 des Berichts) hat das Städtische Gymnasium nachfolgend bezeichnete Stärken zu verzeichnen:
-
ausgeprägtes
Engagement für gesellschaftliche, kulturelle und soziale Teilhabe,
-
betrachtet und
lebt Diversität als Chance und Auftrag für die gemeinsame Bildungs- und
Erziehungsarbeit,
-
die
Schulgemeinschaft ist geprägt durch
a)
ein
wertschätzendes, von Unterstützung und gegenseitiger Toleranz geprägtes
Miteinander,
b)
ein an der
Persönlichkeitsentwicklung der Schüler*innen orientiertes umfassendes
Bildungsangebot im schulischen Ganztag,
-
eine
vertrauensvolle und engagierte Teamarbeit,
-
hohes
Verantwortungsempfinden Aller prägen die gemeinsame Entwicklung der Schule.
Folgende Entwicklungspotenziale werden am Städtischen Gymnasium Eschweiler gesehen:
Lernprozesse
o
die heterogenen
Lernausgangslagen durch geeignete Aufgabenformate berücksichtigen,
o
Chancen eröffnen,
den individuellen Lernprozess aktiv mitzugestalten,
o
die dafür
notwendigen fachlichen und überfachlichen Kompetenzen (Lernstrategien,
Metareflexion, Methodenkompetenz) kontinuierlich fördern.
Unterrichtsentwicklung
o
Ziele
überfachlich abstimmen,
o
fachlich
ausdifferenzieren,
o
vorhandene Maßnahmen
daran ausrichten.
Da es sich bei diesen Aufgaben um innere Schulangelegenheiten handelt, ist der Schulträger nicht betroffen.
Weiterhin wurde allerdings auch auf S. 22 Kritik an den „nicht optimalen technischen Voraussetzungen“ geäußert. Hierzu äußerten sich die Schulleitung sowie die Stabsstelle Steuerung und Entwicklung:
Mit Stellungnahme vom 26.09.2022 äußerte sich die Schulleitung zur o.g. Kritik.
Demnach zeigt sich in der Darstellung auf S. 22, dass digitale Medien zu einem hohen Prozentsatz eingesetzt wurden und der Medieneinsatz für die Schüler*innen lernförderlich war. Dies lässt nach Aussage des Schulleiters den Schluss zu, dass die Lehrer*innen es verstehen, mit den digitalen Medien, die sie vorfinden, zu einem hohen Prozentsatz lernförderliche Arbeitsumgebungen zu schaffen.
Seitens des Schulleiters wurde kritisiert, dass es beispielsweise in den Klassenräumen an digitalen Präsentationsmedien fehle. Ebenfalls wurde kritisiert, dass eine zentrale Beschaffung und Ausstattung mit digitalen Endgeräten, mit geeigneter Software für die Schüler*innen und für die Lehrer*innen oder mit Geräten für erforderliche Klassenstationen auch im Rückblick auf die Schulschließungen 2020 und 2021 viel zu spät oder bis heute nicht erfolgte. Eigeninitiativen und Innovationen der Schule seien gebremst oder blockiert worden. Die Schulgebäude sind mit W-LAN ausgestattet, die Ausleuchtung sei jedoch nicht in allen Räumen in guter Qualität gegeben. Wenn zu viele Schüler*innen das Internet benutzen, sei die Bandbreite nicht ausreichend. Vor dem dargestellten Hintergrund wurden die technischen Voraussetzungen für einen konsequenten lernförderlichen Einsatz digitaler Medien als nicht optimal bewertet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Seitens der Verwaltung wurde die Schule auf Grundlage des schulischen Medienkonzepts bereits umfassend durch den DigitalPakt Schule bzw. den städtischen Etat ausgestattet:
Im Jahr 2019/2020 wurde die Schule über den DigitalPakt Schule mit einem flächendeckendem WLAN Netz ausgestattet, das alle drei Schulgebäude abdeckt. Um die Möglichkeit zu bieten, eigene Geräte der Schüler*innen im Unterricht zu integrieren, werden mehrere voneinander unabhängige WLAN-Teilnetze sichergestellt. Darüber hinaus wurden drei EDV-Räume mit insgesamt 54 PCs und entsprechender zentraler Servertechnik über den DigitalPakt ausgestattet. Seit dem Schuljahr 2019/2020 verfügte die Schule zudem über zwei Tabletkoffer mit je 16 Geräten.
Erweitert wurde die Ausstattung mit digitalen Endgeräten durch die Sofortausstattungsprogramme mit 150 mobilen Endgeräten in Form von Tablets für Schüler*innen und 55 mobilen Endgeräten in Form von Tablets und Laptops für Lehrkräfte.
Der Glasfaseranschluss mit 100 Mbit synchron unterstützt die Nutzung der Geräte.
Die Ausstattung über das Sofortausstattungsprogramm hat explizit Schüler*innen mit Ausstattungsbedarf für das Distanzlernen in den Blick genommen. So konnten die Geräte mittels eines Leihvertrags entgeltfrei an Schüler*innen ausgegeben werden. Nach wie vor ist der Einsatz der Geräte sowohl im Präsenzunterricht als auch zuhause möglich.
Die oben geschilderte Ausstattung befindet sich im Full-Support durch einen externen Anbieter. Dadurch kann die Schule mit einem Ticket-System technische Probleme direkt melden und mit einer zeitnahen Lösung rechnen.
Um die Schule weiter digital auszubauen und eine verbesserte Lernumgebung zu schaffen, ist über den DigitalPakt die Ausstattung mit zwei Tabletkoffern und 5 digitaler Displays inkl. Stativen für Tablets zur Präsentation von Inhalten vorgesehen. Aufgrund des begrenzten Förderbudgets ist eine Ausstattung darüber hinaus über den DigitalPakt nicht absehbar.
Für Fortbildungen zu digitalen und medienpädagogischen Themen steht jeder Schule ein fester Etat zu, der über das Amt für Schule, Sport und Kultur beantragt und verwaltet wird. Die Kooperation mit anderen Schulen und Akteuren wie dem Euregionalen Medienzentrum wird unterstützt.
Aus dem Bericht sind keine finanziellen Auswirkungen für den Schulträger zu erwarten.
Aus dem Bericht sind keine personellen Auswirkungen für den Schulträger zu erwarten.