Betreff
Prüffähiger Entwurf des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Eschweiler
Vorlage
252/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler zum 31.12.2021 zur Kenntnis.

 

Zur Vorbereitung der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entscheidung über die Entlastung der Bürgermeisterin durch den Stadtrat wird der Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zunächst der örtlichen Rechnungsprüfung zugeleitet.

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Nach den Vorschriften des § 95 (1) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Gemäß § 95 (5) GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Die Bürgermeisterin leitet den von ihr bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zur Feststellung zu. Das Handeln der Stadt war in den letzten Monaten maßgeblich von den Sofortmaßnahmen zur Bewältigung der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 bestimmt, sodass der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 erst jetzt vorgelegt werden kann.

Wie bereits in den Vorjahren praktiziert, wurde jeweils eine Ausfertigung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich der Teilergebnis- und Teilfinanzrechnung und den Anlagen mit gesondertem Schreiben vom 12.08.2022 an die Fraktionsvorsitzenden übersandt; das Anschreiben enthält den Hinweis, dass bei Bedarf weitere „Komplettexemplare“ in Papierform bzw. digitaler Form zur Verfügung gestellt werden können.

Dieser Verwaltungsvorlage sind die Schlussbilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung, der Lagebericht und der Anhang sowie die Spiegel (Anlagen-, Forderungs-, Eigenkapital-, Rückstellungs- und Verbindlichkeitenspiegel) beigefügt. Aus Kostengründen wird auf die Beifügung der jeweiligen Teilrechnungen sowie der übrigen Anlagen verzichtet.

 

Die Ergebnisrechnung 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von EUR 19.156.353,54 ab.

 

Dieses Ergebnis stellt im Vergleich zur Haushaltsplanung mit einem geplanten Jahresüberschuss in Höhe von EUR 444.950,00 eine Verbesserung von EUR 18.711.403,54 dar und wird deutlich durch die einvernehmliche Beilegung von Steuerrechtsstreitigkeiten geprägt. Die Stadt Eschweiler hatte von einem Unternehmen im Jahr 2015 verzinste Gewerbesteuernachzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe erhalten. Gleichzeitig hatte das Unternehmen angekündigt, gegen die Festsetzungsbescheide zu verschiedenen Themen Rechtsbehelfe einzulegen bzw. in der Folge auch Klagen zu führen. Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt Eschweiler mit dem Jahresabschluss 2015 eine Rückstellung in Höhe von EUR 20 Mio. gebildet. Nach der Einigung bzw. Verständigung zu den streitigen Steuersachverhalten mit den Finanzbehörden in 2021 war in Folge eine verzinste Gewerbesteuererstattung wiederrum von rd. 10 Mio. Euro zu leisten. Der Erstattungsbetrag (Gewerbesteuer + Zinsen) war durch die gebildete Rückstellung auskömmlich abgedeckt, sodass hieraus, mit Ausnahme der bereitzustellenden Liquidität keine weitere Haushaltsbelastung einherging.

Es ist auch zu berücksichtigen, dass dieses Ergebnis die Isolierung der coronabedingten Mindererträge bzw. Mehraufwendungen in Höhe von EUR 7.629.830,95 enthält, welche nach den Vorschriften des § 5 NKF-CIG NRW als Bilanzierungshilfe aktiviert und zugleich als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung eingestellt wurde. Insgesamt saldiert sich die pandemiebedingte Isolierung in der Bilanzierungshilfe zum Stichtag 31.12.2021 damit auf EUR 11.901.028,60.

Zum Stichtag 31.12.2021 bilden sich die coronabedingten Isolierungen (coronabedingte Mehraufwendungen bzw. Mindererträge) ausschließlich im Produktbereich 16 - Allgemeine Finanzwirtschaft ab. Von Ertragsausfällen betroffen sind hierbei neben den Schlüsselzuweisungen insbesondere die steuerlichen Ertragspositionen Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer und Vergnügungssteuer. Insgesamt stellt sich die aktuelle Entwicklung bei der Minderung der Steuererträge jedoch positiver dar. Dies führt zwar nicht zu einer tatsächlichen Verbesserung bezogen auf den Ausgleich des Haushaltes 2021, hat aber eine Verringerung zugunsten des am Jahresende als außerordentliches Ergebnis zu isolierenden coronabedingten Fehlbedarfs zur Folge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die nachfolgend aufgeführten Positionen wurden im Rahmen der Isolierung eingestellt:

 

 

 

 

Ungeachtet des erreichten, durch Einmaleffekte gekennzeichneten, Haushaltsausgleiches im abgelaufenen Haushaltsjahr wird die Stadt Eschweiler in den folgenden Haushaltsjahren einen erheblichen finanziellen Eigenanteil zur Krisenbewältigung beitragen müssen.

Neben den Auswirkungen der andauernden COVID-19-Pandemie sind die Haushalte 2022 ff. maßgeblich von der Starkregen- und Flutkatastrophe aus Juli 2021 betroffen. Die haushaltswirtschaftlichen Belastungen aus dem Krieg in der Ukraine sind derzeit zwar noch nicht in Gänze absehbar, werden aber unzweifelhaft dramatisch sein.

Vor diesem Hintergrund dürfen auch in den nächsten Jahren die Grundzüge der bisherigen Haushaltskonsolidierung nicht aufgeweicht werden.

 

Auf die ausführlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Ergebnissen sowohl im Anhang als auch im Lagebericht wird ergänzend verwiesen.

 

Im Jahresabschluss 2021 wirkt sich erstmalig der durch den Rat der Stadt Eschweiler am 03.02.2022 beschlossene Wiederaufbauplan zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 aus. Für den gesamten Wiederaufbauplan wird gemäß der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10.09.2021 eine vollumfängliche Wiederaufbauförderung mit einer maximal möglichen Förderquote von 100,0 % erwartet. Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 31.03.2022 wurde für die Stadt Eschweiler ein Wiederaufbaubudget von zunächst EUR 161.546.530,00 bewilligt. Dieses bewilligte Budget, sowie eine pauschale Versicherungsleistung in Höhe von EUR 5.000.000,00, wird zur Deckung der entsprechenden Wiederaufbauprojekte bzw. Maßnahmen herangezogen. Eine detaillierte Übersicht über den Stand zum 31.12.2021 ist im Anhang gesondert dargestellt.

Eine sich aus der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 ergebende notwendige Inventur wurde vorgezogen. Etwaige Auswirkungen auf das städtische Vermögen sowie das Eigenkapital werden im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 eingearbeitet.

 

Der in der Finanzrechnung 2021 ausgewiesene Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von EUR 2.045.063,51 berücksichtigt insgesamt die jahresbezogenen Veränderungen sowie den in der Schlussbilanz 2020 ausgewiesenen Bestand der Liquiden Mittel in Höhe von EUR 1.152.881,17.

 

Die Jahresabschlussbilanz der Stadt Eschweiler zum 31.12.2021 weist unter Berücksichtigung der Salden der Ergebnis- und der Finanzrechnung insgesamt eine Bilanzsumme EUR 487.720.964,36 aus. Somit konnte die Bilanzsumme im Laufe des Jahres um EUR 33.491.052,64 gesteigert werden.

 

Forderungen werden unterjährig ggfs. wertkorrigiert durch Niederschlagung oder Erlass. Am Ende eines Jahres sind dann noch weitere Wertberichtigungen vorzunehmen. Diese Wertberichtigung auf Forderungen erfolgt getrennt nach Einzel- und Pauschalwertberichtigungen. Danach waren zum Stichtag 31.12.2021 Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in Höhe von insgesamt TEUR 3.669 aufwandswirksam zu verbuchen. Unter Berücksichtigung der entsprechenden Wertberichtigungen zum Stichtag des Vorjahres von insgesamt TEUR 3.236 ergibt sich eine ergebniswirksame Verschlechterung in Höhe von TEUR 433.

 

Auf den Buchwert der Forderungen aus Sonstigen Vermögensgegenstände entfallen im Haushaltsjahr 2021 TEUR 8.248 auf die Vorfinanzierung zum geförderten Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021.

 

Für weitere Details wird auf den in der Anlage befindlichen Forderungsspiegel verwiesen.

 

Die Allgemeine Rücklage hatte zum Jahresbeginn einen Bestand von EUR 23.636.801,87. Unter Berücksichtigung weiterer Buchungen als Zu- bzw. Abgänge zur Allgemeinen Rücklage wurden u.a. auch gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW die Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Sachanlagen sowie Wertveränderungen von Finanzanlagen gegen die Allgemeine Rücklage gebucht.

 

Die wesentlichen Veränderungen der Allgemeinen Rücklage im Vergleich zum Vorjahr sind nachfolgend zu entnehmen:

 

 

 

Die Ausgleichsrücklage ist nach § 75 Abs. 3 GO NRW als gesonderter Posten des Eigenkapitals auszuweisen.

 

Nach § 75 Abs. 3 GO NRW können Jahresüberschüsse der Ausgleichsrücklage durch Beschluss nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zugeführt werden, soweit die Allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses der Gemeinde aufweist. Gemäß § 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist ein Jahresüberschuss zunächst der Allgemeinen Rücklage zuzuführen, soweit in den Jahresabschlüssen der letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahre aufgrund entstandener Fehlbeträge der Ergebnisrechnung die Allgemeine Rücklage reduziert wurde.

Der in der Ergebnisrechnung 2020 und auf der Passivseite unter Bilanzposition 1.4 Jahresüberschuss ausgewiesene Betrag in Höhe von EUR 3.546.548,56 wurde entsprechend der Beschlussfassung des Stadtrates vom 16.12.2021 im Rahmen der Eröffnungsbuchungen 2021 der bestehenden Ausgleichsrücklage von EUR 2.518.055,08 zugeführt. Hieraus ergibt sich zum Stichtag 31.12.2021 ein Bestand der Ausgleichsrücklage von EUR 6.064.603,64.

 

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen zum 31.12.2021 in Höhe von TEUR 110.590 bestehen gegenüber dem privaten Bereich bei den Kreditinstituten DZ HYP AG - HypoVereinsbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Landesbank Hessen-Thüringen, NRW.BANK, Raiffeisenbank Eschweiler EG, Stadtsparkasse Düsseldorf, Sparkasse Aachen sowie Commerzbank Aachen.

 

Die Höhe der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung beläuft sich zum 31.12.2021 auf TEUR 75.023. Hiervon entfallen auf das Programm Gute Schule 2021 TEUR 4.023 und auf die COVID-19-Pandemie TEUR 7.630.

 

Die angespannte Haushaltssituation führte in der Vergangenheit zu einem kontinuierlichen Anstieg der Kredite zur Liquiditätssicherung. Im Jahr 2015 wurde diese Entwicklung als unmittelbare Auswirkung erheblicher Gewerbesteuernachzahlungen unterbrochen. Die positive bzw. stetige Entwicklung der Haushaltswirtschaft der Stadt Eschweiler stabilisierte den Stand der Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherungskrediten zunächst.  Diese Entwicklung wird nun durch die pandemiebedingten Auswirkungen auf die Stadt Eschweiler sowie die notwendige Vorfinanzierung aus dem Wiederaufbauplan unterbrochen.

 

Unter Anwendung der eingangs angeführten gesetzlichen Vorschriften wird mit der zuvor beschriebenen Zuleitung des Entwurfes des Jahresabschlusses 2021 dieser zunächst nur entgegengenommen und gemäß § 102 (1) GO NRW an die örtliche Rechnungsprüfung zur Prüfung weitergeleitet. Erst nach Durchführung dieser gesetzlich vorgesehenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüften Jahresabschlusses vorzunehmen. Eine Ausfertigung des Entwurfes des Jahresabschluss 2021 wurde dem Rechnungsprüfungsamt bereits vorbehaltlich der Beschlussfassung zugeleitet. Im Rahmen der Prüfung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Eschweiler für das Haushaltsjahr 2021 und seiner anschließenden Feststellung durch den Stadtrat können Veränderungen der Haushalts- und Bilanzpositionen nicht ausgeschlossen werden.

 

 

 

 


Siehe Sachverhalt.

 


Die Erstellung des Jahresabschlusses insbesondere in der Finanzbuchhaltung bindet personelle Ressourcen.

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