hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Session 2021/2022
Den Anträgen des
Karnevals-Komitees der Stadt Eschweiler vom 19.01.2022 und 29.09.2022 auf
Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 6.000 € wird zugestimmt.
Mit Schreiben vom
19.01.2022 hat das Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler, vertreten durch den
Schatzmeister Christian Wolny zunächst einen Antrag auf Auszahlung einer
Teilsumme von 4.610 € der Pauschalsumme von 6.000 € für die in der Session
2021/2022 entstanden Kosten gestellt (Anlage).
Im Nachgang wurden
dann mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 29.09.2022 weitere Kosten
geltend gemacht, die eine Auszahlung des vollen in den Richtlinien der Stadt
Eschweiler vorgesehenen Zuschusses i.H.v. 6.000,- € rechtfertigen.
Über den
vorgenannten Zuschussantrag ist auf Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler
am 19.06.2019 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die
Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ die Verwaltung ermächtigt, sachgerecht
und zeitnah im Rahmen dieser Förderung zu entscheiden.
Gemäß 5.3 der
Richtlinien erhält das Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler einen jährlichen
Zuschuss zur Durchführung des Rosenmontagszuges in Höhe von 6.000,- €.
Aufgrund der
weiterhin andauernden Covid-19 Pandemie fand die Karnevalssession 2021/2022
nicht statt. Somit wurde dementsprechend am 28. Februar 2022 der
Rosenmontagszug nicht durchgeführt. Aus diesem Grund wäre dem Karnevals-Komitee
der Stadt Eschweiler die Pauschalförderung im Haushaltsjahr 2022 nicht zu
gewähren.
Aus dem Antrag vom
19.01.2022 des Karnevals-Komitees geht allerdings hervor, dass das
Karnevals-Komitee zunächst auf einen Teil des Zuschusses in Höhe von 4.610 €
angewiesen war, da diverse Kosten zu decken gewesen waren. Aufgrund der
ausgefallenen Karnevalssession seien Spenden, Eintrittsgelder und der
Zuggroschen in diesem Jahr entfallen. Diese Gelder, vor allem aber die Spenden,
deckten bisher einen sehr großen Teil der Kosten.
Darüber hinaus wurde
mit Schreiben vom 29.09.22 mitgeteilt, dass weitere Kosten i.H.v. insgesamt
10.661,69 € in der Session 2021/2022 vom Komitee zu tragen waren, so das um
Auszahlung des Zuschusses in voller Höhe gebeten wurde.
Gemäß Ziffer 10.3
der Richtlinien kann der Kulturausschuss über sonstige Anträge zur
Kulturförderung, die nicht durch die Vorgabe dieser Richtlinien geregelt
werden, gesondert entscheiden.
Mit Hinblick darauf,
dass der Eschweiler Karneval mit Eindämmung der Covid -19 Pandemie wieder
stattfinden und das Karnevalskomitee der Stadt Eschweiler seinen gewohnten
Aufgaben nachgehen kann, sollte nach Auffassung der Verwaltung eine Förderung
des Karnevals-Komitees unter dem Aspekt der Brauchtumspflege in Betracht
gezogen werden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2022 für das Karnevals-Komitee
veranschlagt.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, dem Antrag des Karnevals-Komitees der Stadt Eschweiler auf
Auszahlung der Pauschalförderung gem. Ziffer 10.3 der Richtlinien über die
Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung zu entsprechen und eine
Zuschussgewährung in Höhe der beantragten Summe von 6.000 Euro zuzustimmen.
Im Juli 2022 wurden
dem Karnevals-Komitee unter Vorbehalt der Zustimmung des Kulturausschusses
4.610 € überwiesen.
In den vergangenen
beiden Pandemiejahren hat der Kulturausschuss eine Zuschussgewährung in voller
Höhe von 6.000 € bewilligt.
Im Haushalt 2022 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und – förderung, Sachkonto 53118050 (Zuschüsse an Verbände und Vereine) Mittel in Höhe von insgesamt 7.550 € eingestellt worden.
Keine personellen Auswirkungen.