Betreff
Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler;
hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung für die Session 2021/2022
Vorlage
250/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Den Anträgen des Karnevals-Komitees der Stadt Eschweiler vom 19.01.2022 und 29.09.2022 auf Gewährung eines städtischen Zuschusses in Höhe von 6.000 € wird zugestimmt.

 


Mit Schreiben vom 19.01.2022 hat das Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler, vertreten durch den Schatzmeister Christian Wolny zunächst einen Antrag auf Auszahlung einer Teilsumme von 4.610 € der Pauschalsumme von 6.000 € für die in der Session 2021/2022 entstanden Kosten gestellt (Anlage).

Im Nachgang wurden dann mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 29.09.2022 weitere Kosten geltend gemacht, die eine Auszahlung des vollen in den Richtlinien der Stadt Eschweiler vorgesehenen Zuschusses i.H.v. 6.000,- € rechtfertigen.

 

Über den vorgenannten Zuschussantrag ist auf Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 19.06.2019 beschlossenen „Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ die Verwaltung ermächtigt, sachgerecht und zeitnah im Rahmen dieser Förderung zu entscheiden.

 

Gemäß 5.3 der Richtlinien erhält das Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler einen jährlichen Zuschuss zur Durchführung des Rosenmontagszuges in Höhe von 6.000,- €.

 

Aufgrund der weiterhin andauernden Covid-19 Pandemie fand die Karnevalssession 2021/2022 nicht statt. Somit wurde dementsprechend am 28. Februar 2022 der Rosenmontagszug nicht durchgeführt. Aus diesem Grund wäre dem Karnevals-Komitee der Stadt Eschweiler die Pauschalförderung im Haushaltsjahr 2022 nicht zu gewähren.

 

Aus dem Antrag vom 19.01.2022 des Karnevals-Komitees geht allerdings hervor, dass das Karnevals-Komitee zunächst auf einen Teil des Zuschusses in Höhe von 4.610 € angewiesen war, da diverse Kosten zu decken gewesen waren. Aufgrund der ausgefallenen Karnevalssession seien Spenden, Eintrittsgelder und der Zuggroschen in diesem Jahr entfallen. Diese Gelder, vor allem aber die Spenden, deckten bisher einen sehr großen Teil der Kosten.

Darüber hinaus wurde mit Schreiben vom 29.09.22 mitgeteilt, dass weitere Kosten i.H.v. insgesamt 10.661,69 € in der Session 2021/2022 vom Komitee zu tragen waren, so das um Auszahlung des Zuschusses in voller Höhe gebeten wurde.

 

Gemäß Ziffer 10.3 der Richtlinien kann der Kulturausschuss über sonstige Anträge zur Kulturförderung, die nicht durch die Vorgabe dieser Richtlinien geregelt werden, gesondert entscheiden.

Mit Hinblick darauf, dass der Eschweiler Karneval mit Eindämmung der Covid -19 Pandemie wieder stattfinden und das Karnevalskomitee der Stadt Eschweiler seinen gewohnten Aufgaben nachgehen kann, sollte nach Auffassung der Verwaltung eine Förderung des Karnevals-Komitees unter dem Aspekt der Brauchtumspflege in Betracht gezogen werden. Entsprechende Mittel sind im Haushalt 2022 für das Karnevals-Komitee veranschlagt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag des Karnevals-Komitees der Stadt Eschweiler auf Auszahlung der Pauschalförderung gem. Ziffer 10.3 der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung zu entsprechen und eine Zuschussgewährung in Höhe der beantragten Summe von 6.000 Euro zuzustimmen.

 

Im Juli 2022 wurden dem Karnevals-Komitee unter Vorbehalt der Zustimmung des Kulturausschusses 4.610 € überwiesen.

 

In den vergangenen beiden Pandemiejahren hat der Kulturausschuss eine Zuschussgewährung in voller Höhe von 6.000 € bewilligt.

 


Im Haushalt 2022 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und – förderung, Sachkonto 53118050 (Zuschüsse an Verbände und Vereine) Mittel in Höhe von insgesamt 7.550 € eingestellt worden.


Keine personellen Auswirkungen.