hier: Gesellschafterversammlung NRW.URBAN
Der Rat der Stadt
Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die folgende Änderung in der
Besetzung der Gesellschafterversammlung NRW.URBAN:
Anstelle von Herrn
Dieter Kamp wird Herr René Schulz als Vertreter in die
Gesellschafterversammlung NRW.URBAN bestellt.
Die Stellvertretung (Herr Stefan Miseré) bleibt unverändert.
Aufgrund von
personellen Veränderungen ist die Bestellung von Herrn René Schulz als
Vertreter für die Gesellschafterversammlung NRW.URBAN erforderlich.
Die Bestellung wird
gem. § 113 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 4 GO NRW durch Mehrheitsbeschluss
gem. § 50 Abs. 2 GO NRW des Rates ausgeübt, wenn nur ein Vertreter der Stadt,
nur die Bürgermeisterin oder neben der Bürgermeisterin nur ein Vertreter der Stadt,
zu bestellen oder vorzuschlagen ist.
Bei Beschlüssen und
Wahlen zählen Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der
Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit entsprechend §
50 Abs. 5 GO NRW.
Die Bürgermeisterin hat gem. § 40 Abs. 2 GO NRW Stimmrecht.
keine
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