Betreff
Umbesetzung der Vertretung der Stadt Eschweiler in Organen juristischer Personen und Personenvereinigungen;
hier: Gesellschafterversammlung NRW.URBAN
Vorlage
243/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt mit sofortiger Wirkung die folgende Änderung in der Besetzung der Gesellschafterversammlung NRW.URBAN:

 

Anstelle von Herrn Dieter Kamp wird Herr René Schulz als Vertreter in die Gesellschafterversammlung NRW.URBAN bestellt.

Die Stellvertretung (Herr Stefan Miseré) bleibt unverändert.


Aufgrund von personellen Veränderungen ist die Bestellung von Herrn René Schulz als Vertreter für die Gesellschafterversammlung NRW.URBAN erforderlich.

 

Die Bestellung wird gem. § 113 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 50 Abs. 4 GO NRW durch Mehrheitsbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW des Rates ausgeübt, wenn nur ein Vertreter der Stadt, nur die Bürgermeisterin oder neben der Bürgermeisterin nur ein Vertreter der Stadt, zu bestellen oder vorzuschlagen ist.

 

Bei Beschlüssen und Wahlen zählen Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht aber zur Berechnung der Mehrheit mit entsprechend § 50 Abs. 5 GO NRW.

 

Die Bürgermeisterin hat gem. § 40 Abs. 2 GO NRW Stimmrecht.


keine

 


keine