Der Rat stellt gemäß § 116 a GO
NRW das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Aufstellung des
Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 fest und beauftragt die Verwaltung
gleichzeitig mit der Erstellung eines Beteiligungsberichtes entsprechend §117
GO NRW.
Die Stadt Eschweiler hat wie alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen
grundsätzlich für jedes Haushaltsjahr einen Gesamtabschluss aufzustellen, in
den alle verselbstständigten Aufgabenbereiche einbezogen werden. Dieser
gesetzlichen Anforderung ist die Stadt Eschweiler bis zum Gesamtabschluss 2018
bisher nachgekommen.
Übersicht über die aufgestellten Gesamtabschlüsse:
Gesamt- abschluss |
Einbringung Entwurf
am |
Bestätigung Stadtrat
am |
Vorlagen- nummer |
2010 |
11.03.2015 |
15.03.2016 |
043/16 |
2011 |
15.03.2016 |
13.12.2016 |
327/16 |
2012 |
15.03.2016 |
29.03.2017 |
030/17 |
2013 |
15.03.2016 |
05.07.2017 |
126/17 |
2014 |
15.03.2016 |
13.12.2017 |
348/17 |
2015 |
20.06.2018 |
04.06.2019 |
383/18 |
2016 |
31.10.2018 |
18.03.2020 |
048/20 |
2017 |
31.10.2018 |
24.06.2020 |
131/20 |
2018 |
24.06.2020 |
09.09.2020 |
255/20 |
Die Feststellung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses sowie die Entscheidung über die Inanspruchnahme der Befreiungsoption trifft der Rat nach § 116 a Abs. 2 GO NRW für jedes Haushaltsjahr bis zum 30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres.
Gemäß § 116 a GO NRW wird eine Gemeinde von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes befreit, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der nachfolgend drei benannten Merkmale zutreffen:
1.
Die Bilanzsummen
in den Bilanzen der Gemeinde und einzubeziehenden verselbstständigten
Aufgabenbereiche nach § 116 Abs.3 übersteigen insgesamt nicht mehr als 1.500.000.000
EURO,
2.
die der Gemeinde
zuzurechnenden Erträge aller vollkonsolidierungspflichtigen verselbstständigten
Aufgabenbereiche nach § 116 a Abs.3 machen weniger als 50 Prozent der
ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus,
3.
die der Gemeinde
zuzurechnenden Bilanzsummen aller vollkonsolidierungspflichtigen
verselbstständigten Aufgabenbereiche nach § 116 Abs.3 machen insgesamt weniger
als 50 Prozent der Bilanzsumme der Gemeinde aus.
Nach der als Anlage beigefügten
Darstellung erfüllt die Stadt Eschweiler zum Stichtag 31.12.2021 alle drei
erforderlichen Merkmale deutlich. Die
Jahresabschlüsse zum Stichtag 31.12.2021 liegen für die Stadt Eschweiler und
die Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH & Co. noch nicht in geprüfter Ausfertigung vor,
insoweit wurden für das Jahr 2021 zunächst die vorliegenden Entwurfszahlen
zugrunde gelegt. Für die Betreuungseinrichtungen für Kinder & Jugendliche
der Stadt Eschweiler AöR liegen für das Geschäftsjahr 2021 noch keine
Entwurfszahlen vor. Hier wurden daher die Jahressummen aus dem geprüften
Abschluss für das Jahr 2020 übernommen. Es ist aber auch für den
Abschlussstichtag 31.12.2021 sicher davon auszugehen, dass die kumulierte
Bilanzsumme des Konzerns Stadt Eschweiler nicht auf über 1,5 Mrd. Euro ansteigt
und die Anteile der Erträge und der Bilanzsumme der Beteiligungsunternehmen
weiterhin deutlich unter 50 Prozent liegen.
Vor dem Hintergrund des Vorliegens aller Befreiungstatbestände schlägt die Verwaltung vor, auf ein zeit-, personal- und kostenintensives Aufstellungsverfahren für den Gesamtabschluss 2021 zu verzichten und zugunsten des vorzulegenden Beteiligungsberichtes die Befreiung von der Erstellung des Gesamtabschlusses zu beschließen (§§ 116, 116 a und 117 GO NRW).
Sofern eine Gemeinde von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen. Dieser ist bis zum 31.12. des Folgejahres aufzustellen und enthält folgende Informationen zu sämtlichen verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form:
1. die Beteiligungsverhältnisse
2. die Jahresergebnisse der verselbstständigten Aufgabenbereiche,
3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbstständigten Aufgabenbereiches sowie
- eine Darstellung der
wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen
untereinander und mit der Gemeinde
Keine.
Die Erstellung des Beteiligungsberichtes bindet personelle
Ressourcen im Bereich der Finanzbuchhaltung.