Der Migrantenvertreter Herr Alper
Fikri Koc wird von dem Integrationsratsvorsitzenden eingeführt und in
feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner
Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Eschweiler erfüllen werde.“
Der Verpflichtete kann die Erklärung durch religiöse Beteuerung mit den Worten bekräftigen:
„Ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Beteuerungsformeln als Mitglieder anderer Religions- und Bekenntnisgemeinschaften sind zulässig.
Der Migrantenvertreter Herr Kasim Ramic ist am 13.06.2022 aus dem
Integrationsrat ausgeschieden.
Die Bürgermeisterin hat in ihrer Eigenschaft als Wahlleiterin gemäß §
45 Kommunalwahlgesetz als Nachfolger Herrn Alper Fikri Koc, aus der Liste „WIR
für Eschweiler“ festgestellt.
Gemäß § 67 Abs. 3 i.V.m. § 58 Abs. 2 GO NRW werden die
Ausschussmitglieder eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Soweit nicht durch die Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt
Eschweiler besondere Regelungen getroffen werden, finden die für den Rat und
die Ausschüsse geltenden Verfahrensregelungen auf den Integrationsrat analoge
Anwendung.
Keine finanziellen Auswirkungen.
Keine personellen Auswirkungen.