Betreff
Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit;
Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler über das Jahr 2022 hinaus
Vorlage
235/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Fortführung der bisherigen Kooperation mit dem SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler auf Grundlage der Leistungsvereinbarung zur Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit, einschließlich der hierzu notwendigen Allgemeinen Sozialen Beratung - ASB und unter Gewährung eines Personalkostenzuschusses gemäß den Ausführungen im Sachverhalt für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2025, wird zugestimmt.

 


Mit Schreiben vom 23.06.2022 (Anlage 1) teilte der SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Ortsverein Eschweiler (SkF e.V.) mit, dass man der Verlängerung der bestehenden Vereinbarung zur Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit zustimme.

 

Die aktuelle Kooperationsvereinbarung mit dem SkF e.V. wurde für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2022 abgeschlossen.

 

Bei der im Rahmen der Leistungsvereinbarung auf den SkF e.V. übertragenen Aufgabe handelt es sich um einen Teilbereich der Allgemeinen Sozialen Beratung (ASB), die als pflichtige Aufgabe ansonsten in eigener Verantwortlichkeit der Stadt Eschweiler wahrzunehmen wäre. Alternativ zur Aufgabenübertragung auf den SkF e.V. wären bei ausschließlicher Erledigung der Präventionsberatung zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit mit eigenem städtischem Fachpersonal (50 % Beschäftigungsumfang, Eingruppierung S 12, bis Stufe 4) Bruttopersonalkosten in Höhe von ca. 34.500,00 Euro einzuplanen. Darüber hinaus entstünden bei eigener Aufgabenwahrnehmung neben den reinen Personalkosten auch Sach- und Gemeinkosten, die nach den entsprechenden Parametern der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) mit einem Kostenumfang in Höhe von rund 23.500,00 Euro zu berücksichtigen wären.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kooperation mit dem SkF - Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Eschweiler auf Grundlage einer neu abzuschließenden Leistungsvereinbarung und der Gewährung eines Personalkostenzuschusses über den 31.12.2022 hinaus für weitere drei Jahre bis zum 31.12.2025, fortzusetzen. Der jährliche Personalkostenzuschuss soll für das Jahr 2023 auf 36.081,07 Euro festgelegt werden, für die Jahre 2024 und 2025 erfolgt dann eine Anpassung der Zuschusshöhe auf Grundlage des Tarifergebnisses im Bereich des TVöD - Sozial- und Erziehungsdienst, mindestens aber um jeweils 2,00 %/Jahr.

Der Betrag in Höhe von 36.081,07 Euro ergibt sich aus dem Betrag in Höhe von 34.000,00 Euro für das Jahr 2020 und einer jährlichen Steigerung von jeweils 2,00 % (2021 = 34.680,00 Euro, 2022 = 35.373,60 Euro)

 

Der unterbreitete Vorschlag berücksichtigt neben den alternativ aufzuwendenden Personalkosten sowie Sach- und Gemeinkosten auch die Entwicklung der Komplexität in der Fallbearbeitung und wurde mit dem örtlichen Vorstand des SkF e.V. einvernehmlich erörtert.

 

Die zwischen dem SkF e.V. und der Stadt Eschweiler neu abzuschließende Leistungsvereinbarung ist als Anlage 2 der Verwaltungsvorlage beigefügt.

 


Im Haushaltsplan für das Jahr 2022 sowie der mittelfristigen Finanzplanung für den Zeitraum 2023 bis 2025 sind bei Produkt 053510101 Bez.: „Sonstige Soziale Angelegenheiten“, Sachkonto 53118000 Bez.: „Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche“ entsprechende Mittelbereitstellung vorgesehen.

 


Keine personellen Auswirkungen.