Betreff
12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Eschweiler
Vorlage
231/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die als Anlage beigefügte „12. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Eschweiler“

 


In seiner Sitzung am 09.06.2021 hat der Rat der Stadt Eschweiler aufgrund Vorlage 226/21 die 11 Änderungssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Eschweiler beschlossen. Diese Änderung ist am 16.06.2021 in Kraft getreten. Die Gebühr wurde danach bei den Krankentransporten auf 302 EUR und bei den Rettungstransporten auf 355 EUR festgesetzt.

 

Als Anlage 1 legt die Verwaltung die inzwischen abgeschlossene Betriebsabrechnung für das Jahr 2020 und die darauf basierende Kalkulation für das Jahr 2022 vor.

 

Im Ergebnis ist festzustellen und wird hiermit als zwölfte Änderung der Gebührensatzung (s. Anlage 2) vorgeschlagen, dass sich der Grundbetrag für einen Rettungseinsatz von 355 EUR auf 406 EUR erhöhen wird, was angesichts gestiegener Personal- und Sachkosten erwartet werden musste.

 

Bei den Krankentransportgebühren ist eine Anhebung um 78 EUR - von 302 EUR auf 380 EUR für einen Standardeinsatz erforderlich. Hauptausschlaggebend hierfür ist der weitere stetige Rückgang der abrechnungsfähigen Krankentransporte, welcher auch in 2022  - u.a. bedingt durch die anhaltende Corona Pandemie – keine Umkehr erfährt.

 

Die Landesverbände der Krankenkassen und der Verband der Ersatzkassen e.V. Nordrhein wurden nach § 14 Abs. 2 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW – RettG) am Verfahren beteiligt und haben ihr Einvernehmen zum vorgelegten Entwurf einer Gebührensatzung mit den geplanten Gebührenerhöhungen erteilt.

 

 


Erträge aus Gebühren für Rettungs- und Krankentransporte werden im Produkt 021271701 – Kranken- und Rettungstransportdienst wie folgt vereinnahmt:

                                            

Sachkonto: 43210600 Gebühren Krankentransporte  -  Ansatz 2022:   950.000 EUR

Sachkonto: 43210700 Gebühren Rettungstransporte -  Ansatz 2022: 2.170.000 EUR

 

Der Gebührenhaushalt ist gemäß § 6 KAG NRW grundsätzlich kostendeckend zu führen, was erwartungsgemäß mit den vorgeschlagenen, neuen Gebührensätzen zu erzielen sein wird.

 

 


keine