Betreff
Bestellung von Schriftführern
Vorlage
215/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Zu Schriftführern für die Sitzungen des Kulturausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:

 

-          Nicóle Wilde

-          Thomas Ladwig

 

Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführer jeweils zu amtieren haben.

 


Die Niederschriften über die Ausschusssitzungen werden von dem Ausschussvorsitzenden und einer/m Schriftführer/in unterzeichnet. Die/Der Schriftführer/in wird von den Ausschussmitgliedern bestellt.

 

Bevor der Ausschuss in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen. Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer zu bestellen.

 

Gesetzliche Grundlage für die Bestellung der Schriftführung ist § 58 Abs. 7 GO NRW.

 


keine 

 


keine