Zu Schriftführern
für die Sitzungen des Kulturausschusses werden bis auf Widerruf bestellt:
-
Nicóle
Wilde
-
Thomas
Ladwig
Der zuständige Fachdezernent wird ermächtigt festzusetzen, welche Schriftführer jeweils zu amtieren haben.
Die Niederschriften über die Ausschusssitzungen werden von
dem Ausschussvorsitzenden und einer/m Schriftführer/in unterzeichnet. Die/Der
Schriftführer/in wird von den Ausschussmitgliedern bestellt.
Bevor der Ausschuss in seiner Sitzung in die weitere Tagesordnung eintritt, ist die/der Schriftführer/in zwecks Protokollierung des weiteren Sitzungsverlaufes zu bestellen. Es empfiehlt sich, für evtl. Vertretungsfälle mehrere Schriftführer zu bestellen.
Gesetzliche Grundlage für die Bestellung der Schriftführung ist § 58 Abs. 7 GO NRW.
keine
keine