hier: Erneuter Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
I.
Der
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 313 – RathausQuartier – vom 17.02.2021 (VV 073/21) mit dem in der Anlage
1 (ALT) dargestellten Geltungsbereich wird aufgehoben.
II.
Die
Aufstellung der Bebauungsplans 313 – RathausQuartier – gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2
dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
III.
Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an dieser
Bauleitplanung (Anlagen 3,4,5) gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler
beschlossen.
Zum Hintergrund des Projektes „RathausQuartier“ wird auf die
Sitzungsvorlage 073/22 (PLUBA 17.02.2021) verwiesen. Mit diesem Beschluss wurde
die Verwaltung beauftragt, das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans 313 – RathausQuartier – zeitnah weiterzuführen. Aufgrund der
Hochwasserkatastrophe wurde erst zum Jahresende 2021 von den Projektenwicklern
(Ten Brinke Gruppe) der Entwurf eines städtebaulichen Konzeptes in drei
Varianten im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 09.12.2021 (vgl. VV 403/21)
vorgestellt. In den letzten Monaten wurde die ausgewählte Variante 3 von dem
Projektentwickler ausgearbeitet und der Verwaltung vorgelegt. Es wurde
abgestimmt, für diese Planung einen Vorentwurf des Bebauungsplans zu erarbeiten
und diesen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 313 – RathausQuartier – dem
Ausschuss zum Beschluss der frühzeitigen Beteiligung vorzulegen.
Da der Projektentwurf in die Straßengestaltung der angrenzenden Straßen
eingreift, ist es erforderlich, den Aufstellungsbeschluss mit einem geänderten
Geltungsbereich erneut zu fassen. In der Anlage 1 ist eine
Gegenüberstellung des alten und des neuen Geltungsbereichs beigefügt. Das
Verfahren soll unter Einbeziehung der umliegenden Straßen fortgeführt werden,
so dass der neue, vergrößerte Geltungsbereich gem. Anlage 2 zur
Beschlussfassung vorgelegt wird.
Die Anlage 3 enthält den Vorentwurf des Bebauungsplanes mit
Legende. Eine hausinterne Abstimmung der Planung mit den Fachämtern ist noch
nicht erfolgt. Sie wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung durchgeführt.
Der aktuelle Gestaltungsplan des Projektentwicklers ist in der Anlage 4
beigefügt. Die Anlage 5 enthält die Begründung zum Bebauungsplan.
Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die geplante frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden an dieser Bauleitplanung.
Parallel erfolgt die hausinterne Beteiligung der Fachämter.
Es ist geplant, am 08.06.2022 eine Veranstaltung im Ratssaal der Stadt
Eschweiler durchzuführen, während der der Projektentwickler den interessierten
Bürger*innen sein Projekt vorstellen und mit ihnen diskutieren wird. Im
Anschluss können die Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bei der Verwaltung
eingereicht werden. Die Bekanntmachung der Fristen erfolgt durch
Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplans 313 –
RathausQuartier – mit dem geänderten Geltungsbereich (Anlage 2) und den
beigefügten Unterlagen (Anlagen 3,4,5) sowie die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit und der Behörden an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB zu beschließen.
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht
relevant. Ggf. anfallende Kosten für Planungen, Gutachten etc. trägt der
Projektentwickler.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.