Betreff
Kanal- und Straßenbau Mittelstraße / Karlstraße
hier: Vorstellung der Planung
Vorlage
201/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Ausschuss nimmt den Planungsstand zur Kanalsanierung und Erneuerung der Mittelstraße und Teilen der Karlstraße zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Anliegern und Interessierten die Planung im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorzustellen und zu erläutern.

 

Unter Berücksichtigung der in der Informationsveranstaltung vorgetragenen Anregungen erfolgt die erneute Vorstellung der Planung, über die der Ausschuss dann abschließend berät.

 

 


Ausgangslage

Die Mittelstraße und die Karlstraße liegen im Eschweiler Stadtteil Röthgen am südlichen Rand der Eschweiler Innenstadt. Sie sind jeweils Gemeindestraßen mit untergeordneter verkehrlicher Bedeutung. In der Hauptsache haben sie die Funktion einer Anliegerstraße. An der Karlstraße liegt zudem eine Grundschule (KGS Barbaraschule). Die Mittelstraße ist im Anschlussbereich an die Bourscheidtstraße geteilt und umschließt dort die Kirche St. Marien. Die Mittelstraße beginnt im Westen an der Röthgener Straße und mündet im Osten in die Bourscheidtstraße. Dazwischen wird die Karlstraße gequert, dieser Bereich der Karlstraße ist in diese Baumaßnahme integriert.

Die Mittelstraße ist Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISTEK) Eschweiler-West und wird als solche im Rahmen des Städtebaus gefördert.

 

Wie bereits in der Verwaltungsvorlage VV 332/21 – Neuausrichtung in der Straßenplanung im Sinne einer nachhaltigen Neugestaltung und Entwicklung städtischer Verkehrsflächen in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 04.11.2021 dargelegt, so wurde auch bei der Planung der Mittelstraße/Karlstraße der Fokus bei der Planung erweitert und die nachfolgend aufgeführten Themenfelder betrachtet:

 

 

1.     Durchgangsverkehr

Die Verkehrsbelastung sowohl der Mittel- als auch der Karlstraße ist eher gering, der Durchgangsverkehr ist hier von untergeordneter Bedeutung.

 

2.     Quell- und Zielverkehr

Es handelt sich um Anliegerstraßen, der öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Raum ist durch die Unterbringung des ruhenden Verkehrs stark geprägt: Der für das Parken benötigte hohe Flächenbedarf geht zu Lasten der Sicherheit der Fußgänger (u.a. Schulkinder) und Radfahrer. Durch nicht regelkonform abgestellte Fahrzeuge, insbesondere im Kreuzungsbereich Karlstraße/Mittelstraße, kommt es zu unübersichtlichen und gefährlichen Situationen bei der Überquerung. Dies ist besonders für Schulkinder der Grundschule Karlstraße eine bedeutende Gefahrenstelle. Daher ist hier zur Gewährleistung eines sicheren Schulweges ein Schülerlotse im Einsatz. Die Karlstraße endet im Südwesten in einer Sackgasse, es existiert eine fußläufige Verbindung zur Burgstraße. Der Bereich vor der Grundschule wird daher häufig als Wendeplatz genutzt dies stellt ebenfalls eine Gefährdung für die Schulkinder dar.

 

3.     Grundversorgung

Die Versorgungs- und Telekommunikationsunternehmen wurden bereits im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Koordinierungsgespräche über die städtische Kanal- und Straßenbaumaßnahme informiert. Die Deutsche Telekom Technik GmbH wird noch im Vorfeld der städtischen Kanal- und Straßenbaumaßnahme einen Glasfaserausbau (FTTH) in diesem Bereich durchführen, entsprechende Genehmigungen wurden bereits erteilt. Diese Tiefbauarbeiten werden mit den Belangen der städtischen Tiefbaumaßnahme abgestimmt.

Im Vorfeld der Tiefbaumaßnahme werden die Versorgungs- und Telekommunikationsträger noch einmal gezielt angeschrieben, ob ihrerseits die Verlegung neuer Leitungen geplant ist. Gegebenenfalls werden diese Arbeiten im Zuge der Kanal- und Straßenbaumahme mit durchgeführt.

 

4.     Katastrophenvorsorge

Aufgrund der Höhenlage der Mittelstraße ist hier nicht von potentiellen Gefahren infolge eines Indehochwassers auszugehen. Darüber hinaus soll durch eine geregelte und ausreichend dimensionierte Entwässerungsanlage ein den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechender Schutz vor Überflutungen durch Regenereignisse gewährleistet werden.

 

 

 

 

 

5.     Verkehrssicherheit

Die momentan vorhandenen Defizite hinsichtlich der Verkehrssicherheit wurden bereits im Themenfeld 2 „Quell- und Zielverkehr“ aufgegriffen. Neben diesen der heutigen Nutzung geschuldeten Defiziten bestehen allerdings auch bauliche Mängel sowohl im Kanal als auch der Straße, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Sowohl der Kanal als auch die Straßenoberfläche der Mittelstraße / Karlstraße befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand.

Auf der Fahrbahn sind in großem Umfang (Netz-)Risse und Absackungen vorhanden. In den letzten Jahren wurden diese Schadstellen zwar regelmäßig punktuell im Rahmen der Straßenunterhaltung behoben, jedoch lässt sich hierdurch kein zufriedenstellender Straßenzustand erreichen. Da diese Schäden auf einen nicht ausreichend tragfähigen Untergrund bzw. auf eine mangelnde Frostsicherheit des Oberbaus hindeuten, kann ihnen nur durch eine grundhafte Erneuerung der Straße begegnet werden.

In den Nebenanlagen sind zum Teil Asphaltbeläge und zum Teil Plattenbeläge vorhanden. Auch diese sind größtenteils in einem schlechten Zustand. 

 

6.     Aufenthaltsqualität

Eine nennenswerte Aufenthaltsqualität ist momentan weder in der Mittelstraße noch in der Karlstraße gegeben. Die Straßen sind bis auf den Kirchenvorplatz kaum begrünt, einige der Gebäude und Fassaden im Umfeld weisen einen deutlichen Sanierungsbedarf auf. Der durch die vorhandenen, alten Bäume beschattete Kirchenvorplatz der Kirche St. Marien ist wegen der rundum dicht parkenden Fahrzeuge für Fußgänger schwer querbar und lädt zudem aufgrund fehlender Gestaltung und Sitzmöglichkeiten nicht zum Verweilen ein.

Der stadtbildprägende Straßenraum der Mittelstraße ist zusammen mit dem Umfeld der Kirche St. Marien umzugestalten. Hier soll ein attraktives Wohnumfeld gestaltet werden, das sowohl den verkehrlichen Ansprüchen als auch den Belangen der Anwohner Rechnung trägt. Die einheitliche Platzraumgestaltung um die Kirche wird den besonderen Charakter und die Lage des Gebäudes in der Verlängerung der Straßenachse der Mittelstraße zusätzlich stärken. Gespräche mit der Kirchengemeinde werden im Moment geführt. Grundsätzlich ist die Kirche bereit, die Flächen zur Umgestaltung zur Verfügung zu stellen, die notwendigen Vereinbarungen wurden allerdings noch nicht getroffen, weswegen diese Bereiche auch in den Lageplänen ausgespart sind. Eine Variante für die Ausgestaltung des Bereiches hinter der Kirche wäre eine wassergebundene Decke mit Pflasterflächen entlang der Kirchenfassade und Sitzmöglichkeiten auf der Platzfläche. Diese Variante ist auf der Visualisierung (Anlage ) dargestellt und als eine mögliche Option zu verstehen, die noch einer abschließenden Abstimmung mit der Kirche als Grundstückseigentümer bedarf.

 

In der Karlstraße soll der Bereich um die KGS Barbaraschule (Teilstandort Röthgen, Karlstraße) verkehrsberuhigt ausgebaut werden, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Schulkinder soll hier eine Reduzierung des Parkplatzangebotes erfolgen. Stattdessen wird der Gehwegbereich vor der Schule durch einen Grünstreifen mit Heckenpflanzung deutlich von der Fahrbahn abgegrenzt.

 

7.     Mikroklima und Ökologie

Baumbilanz

Im Straßenraum sind derzeit lediglich 8 Bäume im Platzbereich hinter der Kirche St. Marien vorhanden, die auch erhalten werden sollen. Im westlichen Teil der Mittelstraße sollen 6 neue, schmalkronige Bäume gepflanzt werden, im Bereich der Mischverkehrsfläche sind 8 neue Bäume geplant.

In diesem Themenfeld sind auch langanhaltende Hitze- und Dürreperioden in den Sommermonaten zu berücksichtigen (Stichwort: „Schwammstadt“). Hierzu soll auch Vorsorge für eine ausreichende Speicherung von Wasser geschaffen werden, so dass durch die Straßenbäume und deren Verdunstung ein kühlender Effekt eintreten kann.

 

 

 

Planung

 

Straßenbau

Zurzeit sind die Mittelstraße und die Karlstraße im Trennungsprinzip ausgebaut, d.h. die Fahrbahn ist durch Hochborde von den Nebenanlagen getrennt. Die Mittelstraße ist als Einbahnstraße ausgewiesen, und zwar im westlichen Teil (zwischen Röthgener Straße und Karlstraße) sowie südlich der Kirche in West-Ost-Richtung und nördlich der Kirche in Ost-West-Richtung. Im westlichen Teil der Mittelstraße sowie in der Karlstraße wird beidseitig auf der Fahrbahn geparkt, im östlichen Teil der Mittelstraße wird beidseitig hallbhüftig auf dem Gehweg geparkt. Das Parken ist weitestgehend ungeordnet, so dass auch vorhandene Querungshilfen, Bordsteinabsenkungen oder auch der Übergang für Fahrradfahrer auf den Gehweg zugeparkt werden.

Die Mittelstraße und Karlstraße befinden sich in einer Tempo-30-Zone. Radfahrer können konfliktarm die Fahrbahn nutzen.

Bedingt durch den engen und verwinkelten Straßenraum ist das Geschwindigkeitsniveau im Ausbaubereich relativ niedrig. Dieses soll durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs rund um die Kirche (mit Ausnahme der Bourscheidtstraße) nochmals abgesenkt werden. Hauptaugenmerk bei der Planung wurde darauf gelegt, das größtenteils ungeordnete Parken insbesondere um die Kirche St. Marien herum zu ordnen und den schwächeren Verkehrsteilnehmern sichere und ausreichend breite Flächen zur Verfügung zu stellen. Um am Platzbereich hinter der Kirche an der Karlstraße überhaupt eine Aufenthaltsqualität zu generieren, soll in diesem Bereich das Parken untersagt werden.

Generell ist beim Ausbau zwischen zwei Grundprinzipien zu unterscheiden. Der westliche Bereich der Mittelstraße wird im Trennprinzip ausgebaut. Die Fahrbahnbreite beträgt 4,50 m, so dass hier ein Befahren für Fahrräder entgegen der Einbahnstraße sicher ermöglicht wird. Es folgen auf beiden Seiten jeweils 2,20 m breite Längsparkstreifen, der auf der nördlichen Seite durch die Pflanzung von insgesamt 6 Bäumen aufgelockert wird. Eine Baumpflanzung auf der Südseite ist wegen der dort verlegten Versorgungsleitungen nicht möglich. Die beidseitig geplanten Gehwege sind mindestens 2,00 m breit.

Der Bereich um die Kirche (Mittelstraße und Karlstraße einschließlich dem Bereich vor der Schule) wird als Mischverkehrsfläche höhengleich ausgebaut. Die Parkstände werden durch einen dunklen Pflasterbelag markiert und sind hier wegen der fehlenden Bordsteinanlagen 2,00 m breit vorgesehen.

Die Parkstandbilanz wird in den beiden o. b. Bereichen separat betrachtet. Im westlichen Teil der Mittelstraße wurden bis zu 38 parkende Fahrzeuge gezählt. Die Anzahl regulärer Parkstände wurde zu 36 Stück ermittelt. Zukünftig können hier 35 Fahrzeuge regulär parken, so dass die Parkstandbilanz hier nahezu ausgeglichen ist.

Im Bereich der zukünftigen Mischverkehrsfläche wurden maximal 53 parkende Fahrzeuge gezählt. Regulär können hier heute 57 bzw. 66 Fahrzeuge abgestellt werden (in der Karlstraße vor der Schule kann nur zwischen 16:00 Uhr und 07:00 Uhr geparkt werden). Da das Parken im Bereich des Platzes hinter der Kirche zu Gunsten einer deutlichen Erhöhung der Wohn- und Aufenthaltsqualität eingeschränkt werden soll, sind hier zukünftig noch 46 Parkstände ausgewiesen. Dies scheint auf dem ersten Blick eine deutliche Reduzierung des Parkstandangebotes zu sein, tatsächlich wurden aber bei den Erhebungen maximal 87 parkende Fahrzeuge gezählt, dem gegenüber stehen zukünftig 81 Parkstände, so dass die Nachfrage an Parkständen zu 93 % abgedeckt ist. Dies erscheint im Hinblick auf die deutliche städtebauliche Verbesserung des Wohnumfelds und die Erhöhung der Verkehrssicherheit vertretbar.

 

Baustoffe

 

Die Fahrbahn wird im westlichen Teil der Mittelstraße in Asphalt hergestellt. Alle Parkstände werden mit einem anthrazitfarbenen Pflaster 20 x 15 x 10 cm mit gebrochenen Kanten befestigt; die Gehwege, Zufahrten sowie die Mischverkehrsfläche werden in Betonsteinpflaster 30 x 15 x 10 cm geplant. Um eine auflockernde Wirkung insbesondere im Bereich der Mischverkehrsfläche zu erzielen, werden hier Steine in drei verschiedenen, hellen Grautönen verwendet (analog zum Ausbau Peter-Paul-Straße). Je nach Nutzung sind unterschiedliche Verbände vorgesehen.

Die Entwässerung erfolgt über ein- (westlicher Teil der Mittelstraße) bzw. dreizeilige Rinnen. Die Bordsteine werden mit einem dunkleren Basaltvorsatz versehen. Die Auszwicklungen an Schiebern und Hydranten sowie die Anpassungen an die Grundstücksgrenzen und Einfriedungen werden in Mosaikpflaster ausgeführt.

 

Deckenaufbauten

Im Einzelnen sind folgende Deckenaufbauten vorgesehen:

Fahrbahn :                                   4       cm         Asphaltbeton AC 11 DN

                                                    10       cm         Asphalttragschicht AC 22 TS

                                                    15       cm         Schotter 0/45 mm RCL I

                                                    26       cm         Frostschutzschicht 0/56 mm

                                                    ------------------------------------------------------------

                                                    55       cm         Gesamtaufbau

                                               

Mischverkehrsfläche:              10       cm         Betonsteinpflaster 30 x 15 x 10 cm in verschiedenen Grautönen

                                                      4       cm         Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                                    15       cm         Drainbetontragschicht

                                                    26       cm         Frostschutzschicht 0/56 mm

                                               -------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                                                    55       cm         Gesamtaufbau

 

Gehwege, Zufahrten:              10       cm         Betonsteinpflaster 30 x 15 x 10 cm in verschiedenen Grautönen

                                                      4       cm         Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                                    15       cm         Drainbetontragschicht

                                                    16       cm         Frostschutzschicht 0/56 mm

                                               ------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                                                    45       cm         Gesamtaufbau

 

Parkstreifen :                            10       cm         Betonsteinpflaster 20x15x10 cm, anthrazit, mit gebrochenen Kanten

                                                      4       cm         Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch

                                                    15       cm         Drainbetontragschicht

                                                    16       cm         Frostschutzschicht 0/56 mm (Mischverkehrsfläche 26 cm)

                                      -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

                                                    45       cm         Gesamtaufbau (Mischverkehrsfläche 55 cm)

 

Entsprechend den Ergebnissen des noch durchzuführenden Bodengutachtens ist eventuell noch ein zusätzlicher Bodenaustausch erforderlich. Dieser ergibt sich aus den Vorgaben des Bodengutachtens sowie den örtlichen Verhältnissen zum Zeitpunkt des Ausbaus. Aus den Erfahrungen der bereits im Umfeld durchgeführten Baumaßnahmen ist ein Bodenaustausch zumindest in Teilbereichen wahrscheinlich erforderlich. Ein Bodengutachten wurde bereits beauftragt, die Ergebnisse liegen momentan noch nicht vor.

 

 

 

 

 

Barrierefreiheit

Die Erfordernisse zur Barrierefreiheit wurden bei der vorliegenden Planung berücksichtigt. Im Anschlussbereich an die Röthgener Straße sind Straßenübergänge entsprechend dem Leitfaden 2012: Barrierefreiheit im Straßenraum“ vorgesehen.

Der Ausbau erfolgt analog zu den in der Sitzungsvorlage Nr. 003/13 „Barrierefreies Bauen im öffentlichen Verkehrsraum“ vorgestellten Standards.

 

Beleuchtung

Die vorhandene Straßenbeleuchtung stammt aus dem Jahr 1967 und besteht aus insgesamt 8 Langfeldleuchten. Mit den vorhandenen Leuchten ist keine DIN-EN gerechte Ausleuchtung des öffentlichen Verkehrsraumes gegeben. Aus diesen Gründen wird die Beleuchtungsanlage erneuert. Es kommt die Leuchte Philips Iridium gen4 mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m zum Einsatz. Die Leuchten sind im westlichen Teil der Mittelstraße alternierend vorgesehen. Im Bereich der Mischverkehrsfläche werden diese jeweils einseitig auf der der Kirche gegenüberliegenden Straßenseite angeordnet. Das Raster beträgt ca. 25 m bzw. ca. 35 m. Die genauen Lampenstandorte werden in der Örtlichkeit festgelegt. Durch die Verwendung von LED-Leuchten wird eine deutlich bessere Energieeffizienz erzielt, zudem sinkt der Aufwand für die Unterhaltung der Beleuchtungsanlage in der Mittelstraße und Karlstraße.

 

 

 

Entwässerung

 

Veranlassung:

Der vorhandene Mischwasserkanal in der Karl- und Mittelstraße weist einen Durchmesser von 200 bis 250 mm auf und stammt aus dem Jahre 1926. Des Weiteren befindet sich ausschließlich im westlichen Teil der Mittelstraße parallel zum Mischwasserkanal ein Regenwasserkanal mit einem Durchmesser von 300 mm aus dem Jahre 1906. Die Untersuchung der bestehenden Entwässerung in der Karl- und Mittelstraße ergab, dass der vorhandene Mischwasserkanal eine Vielzahl von verschobenen Verbindungen, schadhaften Anschlussstutzen sowie Rissen aufweist und dementsprechend zu erneuern ist. Zudem sind aus betrieblicher Sicht und auf Grundlage der hydraulischen Berechnung die Nennweite anzupassen. Der vorhandene Regenwasserkanal wurde bereits im Rahmen der Kanalsanierung Karlstraße außer Betrieb genommen.

Die vorhandenen Grundstücksanschlussleitungen wurden ebenfalls im Vorfeld größtenteils untersucht. Die Untersuchung ergab, dass eine Vielzahl der Grundstücksanschlussleitungen die zuvor genannten Schäden des Hauptkanals ebenfalls aufweisen und eine Erneuerung der Leitungen erforderlich ist.

 

Die Erneuerung des Mischwasserkanals in der Karl- und Mittelstraße ist eine Maßnahme des aktuellen Abwasserbeseitigungskonzeptes 2018, 6. Fortschreibung, der Stadt Eschweiler. Die Umsetzung wurde der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2024 gemeldet.

Planung:

Entsprechend der betrieblichen und hydraulischen Vorgaben wird der neue Mischwasserkanal in der Karl- und Mittelstraße in den Nennweiten von DN 300 bis DN 400 erneuert. Die Kanalerneuerung wird in offener Bauweise überwiegend in neuer Trasse ausgeführt. Die Gesamtlänge des zu erneuernden Mischwasserkanals beträgt ca. 310 m. Der bereits außer Betrieb genommene Regenwasserkanal in der westlichen Mittelstraße wird in diesem Zuge ebenfalls zurückgebaut bzw. verfüllt.

 

Die vorab inspizierten und als schadhaft eingestuften Grundstückanschlussleitungen werden im Rahmen der Baumaßnahme bis zur Grundstücksgrenze saniert. Die im Bereich der westlichen Mittelstraße aufgrund des schlechten Zustandes und der geringen Nennweite des vorhandenen Mischwasserkanals vorab nicht inspizierten Grundstücksanschlussleitungen, werden im Rahmen der Ausführung bewertet und ebenfalls nach Bedarf bis zur Grundstücksgrenze saniert. Die im gesamten Ausbaugebiet bestehenden Kandelleitungen, die das Niederschlagswasser direkt in die Entwässerungsrinne der Fahrbahn führen, werden an den neuen Hauptkanal angeschlossen. Vorab zur Baumaßnahme werden die betroffenen Hauseigentümer durch die Abteilung Kanalbau über die Sanierungsnotwendigkeit der Grundstücksanschlussleitung bzw. der Notwendigkeit des Neuanschlusses von Kandelleitungen an den Hauptkanal informiert.

 

 

Grunderwerb

Im Rahmen der Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Für den Umbau der Flächen auf der Kirchenparzelle ist ein entsprechender Gestattungsvertrag mit der Kirchengemeinde abzuschließen.

 

 

Durchführung der Baumaßnahme

Die geplante Kanal- und Straßenbaumaßnahme wird den Anliegern und interessierten Bürgern in einer Bürger-informationsveranstaltung vorgestellt.

Über das Ergebnis dieser Veranstaltung mit den sich hieraus gegebenenfalls ergebenden Änderungen soll der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss anschließend beraten und die ggf. geänderte Planung beschließen. Im Anschluss können die Ausschreibungsunterlagen erstellt werden.

Mit den Arbeiten soll im März 2023 (nach Karneval) begonnen werden.

Für die Dauer der Arbeiten muss mit Beeinträchtigungen gerechnet werden. Die Arbeiten müssen teilweise unter Vollsperrung der Straße ausgeführt werden. Die notwendige Abstimmung zur Verkehrsregelung während der Baumaßnahme erfolgt vor Baubeginn mit der Polizei, der Feuerwehr und den zuständigen städtischen Dienst-stellen.

 

Die Arbeiten sollen dann Anfang 2024 abgeschlossen werden.

 

Anliegerbeiträge

Auf der Grundlage einer Pressemitteilung der Landesregierung aus CDU und FDP vom 15.03.2022 kann davon ausgegangen werden, dass die bislang geltenden Gesetze zur Erhebung der Straßenbaubeiträge geändert und für die Anlieger keine Beiträge mehr erhoben werden. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde in den Landtag eingebracht; die genaue Ausgestaltung und endgültige Beschlussfassung ist allerdings noch unklar und muss abgewartet werden.

 


 

Straßenbau

 

Die Kosten für die Straßenerneuerung einschließlich Beleuchtung und Planung belaufen sich nach der derzeitigen Kostenschätzung auf rd. 1.238.000 €.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erneuerung der Mittelstraße stehen bei Produkt 125410101 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau -, IV20AIB018 - Mittelstraße – in 2022 in Höhe von 20.000 € sowie in Form einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.218.000 € zur Verfügung. Im Jahr 2023 stehen 885.000 € zur Verfügung und im Jahr 2024 333.000 €.

 

Dem gegenüber stehen Einnahmen aus den Ersatzleistungen des Landes für die Einnahmen gemäß Kommunalabgabengesetz in Höhe von ca. 650.000 € sowie aus der Städtebauförderung im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISTEK) Eschweiler-West in Höhe von ca. 465.000 €. Auf Grund der derzeit nicht abschätzbaren Kostenentwicklung sowie in Abhängigkeit von Umfang und Ausbaustandard der Arbeiten auf der Kirchenparzelle ist eine Fortschreibung der Kostenberechnung erforderlich. 

Gegebenenfalls werden Anpassungen bei der Mittelbereitstellung erforderlich. Diese können bei den zukünftigen Haushaltsanmeldungen berücksichtigt werden. Sollte eine Anpassung der in 2022 vorhandenen Verpflichtungsermächtigung erforderlich werden, wird diese –mit amtsinterner Deckung- überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

 

Kanalbau

 

Die Erneuerung erfolgt gebührenfinanziert durch die Stadt Eschweiler.

 

Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die anfallenden Projektkosten einschließlich der Ingenieurkosten für die Kanalerneuerung auf ca. 450.000 € sowie für die Grundstücksanschlussleitungen auf ca. 215.000 €.

Diese Kostenschätzung liegt bereits –aufgrund der aktuellen Marktlage mit stetig steigenden Rohstoff- und Energiepreisen- über den zum Haushalt 2022 angemeldeten Mitteln.

Im Haushaltsplan-Entwurf 2022 wurden bisher für die Erneuerung der Kanäle unter der Kostenstelle 660 000 00 bei dem im Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung geführten Sachkonto 09110002 – Kanal Mittelstraße, IV20AIB040, für das Jahr 2022 Mittel in Höhe von 10.000 € sowie eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 360.000 €, für das Haushaltsjahr 2023 300.000 € und für das Haushaltsjahr 2024 60.000 € zur Verfügung gestellt.

 

Die erforderlichen Mittel für die Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen wurden beim Haushaltsansatz bei dem Produkt 11 538 02 01 – Entwässerung und Abwasserbeseitigung – geführten Sachkonto 5235 0100 – Kostenerstattung für Kanalhausanschlüsse – in den jeweiligen Jahren entsprechend berücksichtigt.

 

Erst im Rahmen der fortschreitenden Planung und nach Vorlage der Kostenberechnung ist eine Konkretisierung der Höhe der Ausgaben möglich. Ggfls. werden dann noch Anpassungen bei der Mittelbereitstellung erforderlich, die dann bei den Haushaltsanmeldungen 2023 ff. berücksichtigt werden. Sollte eine Anpassung der in 2022 vorhandenen Verpflichtungsermächtigung erforderlich werden, wird diese –mit amtsinterner Deckung- überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 


 

 

Die Ingenieurleistungen zur Kanal- und Straßenerneuerung in der Karl- und Mittelstraße wurden an das Ingenieurbüro H. Berg und Partner GmbH in Aachen vergeben.

Für die Oberbauleitung und Koordination der Kanal- und Straßenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 und 661 gebunden.