- Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen -;
hier: Überarbeitung der Richtlinie
Die überarbeitete
Richtlinie der Stadt Eschweiler über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung
von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen (Anlage 1) für
Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ wird
beschlossen.
Die Richtlinie über die Vergabe von
Zuwendungen zur Gestaltung von privaten Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen
für Maßnahmen im Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“
wurde vom Rat der Stadt Eschweiler am 29.06.2021 beschlossen (VV 200/21). Die Richtlinie ist mit Bekanntmachung vom
30.11.2021 in Kraft getreten. Zu Hintergründen und Zielsetzung wird auf die
Verwaltungsvorlage VV 200/21 verwiesen.
Mit der Bearbeitung erster Förderanträge
erfolgte auch eine Überprüfung der Regelungsinhalte der rechtskräftigen
Richtlinie auf ihre zwingende Erforderlichkeit. Um das Antragsverfahren für die
Bürger*innen zu vereinfachen, sollen durch die Überarbeitung der
rechtskräftigen Richtlinie insbesondere die Anforderungen an einzureichende
Unterlagen und deren Umfang (ehem. Nummer 9.2, jetzt Nummer 8.2 der Richtlinie)
auf ein durch die Fördergeber vorgegebenes, erforderliches Maß beschränkt
werden.
Zusätzlich wurden aus den nachfolgenden
Gründen die Nummern 6 und 9.3 vollständig aus der rechtskräftigen Richtlinie
vom 30.11.2021 gestrichen:
·
Nummer 6
(Besondere Voraussetzung für kommunale und private Immobiliengesellschaften):
Regelungen für kommunale und private Immobiliengesellschaften sind entbehrlich.
Unter anderem ist der geforderte Nachweis kein Prüfgegenstand der
Förderrichtlinie. Zudem sind kommunale Immobiliengesellschaften nicht
antragsberechtigt.
·
Nummer
9.3 (Regelungen zur Flächenberechnung von Außenwänden und Dächern):
Regelungen zur Flächenberechnung sind nicht erforderlich, da es sich um eine
anteilsmäßige und nicht um eine flächenmäßige Förderung handelt.
Darüber hinaus wurden im Rahmen der
Überarbeitung einige redaktionelle Änderungen zugunsten der Eindeutigkeit der
Regelungen sowie einer zeitgemäßen und einheitlichen geschlechtergerechten
Sprache vorgenommen.
Die vorgenommenen Änderungen sind in Anlage
2 in einer Gegenüberstellung der rechtskräftigen und der überarbeiteten
Fassung der Richtlinie verdeutlicht.
Die Verwaltung empfiehlt, die überarbeitete Fassung der Richtlinie der
Stadt Eschweiler über die Vergabe von Zuwendungen zur Gestaltung von privaten
Fassaden, Innenhöfen und Freiflächen (Anlage 1) für Maßnahmen im
Städtebauförderungsgebiet „Soziale Stadt Eschweiler-West“ zu beschließen.
Die überarbeitete
Richtlinie tritt mit anschließender Bekanntmachung in Kraft.
Zuwendungsfähig sind nach Punkt
11.2 "Profilierung und Standortaufwertung" der
Stadterneuerungsrichtlinien des Landes NRW 50 % der anerkannten
zuwendungsfähigen Ausgaben (Zuwendungen jedoch höchstens
25.000 € pro Maßnahme).
2021 sind keine Ausgaben und Zuwendungen angefallen. Die in der VV 200/21 dargelegten finanziellen Auswirkungen mit einer Gesamtsumme von 800.000 € (zuwendungsfähige Gesamtausgaben) werden unverändert für die Jahre 2022-2027 veranschlagt.
|
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
gesamt |
Anerkannte zuwendungsfähige Gesamtausgaben im Programmgebiet (100 %) |
160.000 € |
160.000 € |
120.000 € |
120.000 € |
120.000 € |
120.000 € |
800.000 € |
Maximale Höhe der Zuwendung (50 %) |
80.000 € |
80.000 € |
60.000 € |
60.000 € |
60.000 € |
60.000 € |
400.000 € |
Davon Zuwendungen |
64.000 € |
64.000 € |
48.000 € |
48.000 € |
48.000 € |
48.000 € |
320.000 € |
Davon Zuwendungen |
16.000 € |
16.000 € |
12.000 € |
12.000 € |
12.000 € |
12.000 € |
80.000 € |
Im gleichen Zeitraum sind für die Inanspruchnahme von Zuwendungen private Ausgaben in Höhe von insgesamt 400.000 € nachzuweisen. Die Eigentümer*innen können diesen Zuschuss nur erhalten, wenn sie mindestens die Hälfte der erforderlichen Ausgaben tragen. Von dem Zuschuss in max. gleicher Höhe beträgt der Eigenanteil der Stadt Eschweiler 20 %, 80 % der Förderung tragen Bund und Land.
Bei dem im Produkt 095110101 –
Räumliche Planung und Entwicklung – geführten Sachkonto 52910850
– Eschweiler-West – wurden seit 2021 entsprechende Haushaltsmittel für die
Abwicklung der Maßnahme berücksichtigt. Demgegenüber sind im o.g. Produkt im
Sachkonto 41412750 LZW Soziale Stadt Eschweiler-West Einnahmen aus
Landeszuwendungen in der entsprechenden Höhe angemeldet.
Zur Umsetzung dieser Maßnahme aus dem ISTEK Eschweiler-West werden in
der Abteilung 610 Arbeitskapazitäten gebunden.