hier: Stellungnahme der Stadt Eschweiler
Der Rat beauftragt
die Verwaltung, den als Anlage 2 beigefügte Entwurfstext mit Anlagen als
Stellungnahme der Stadt Eschweiler im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung
des Regionalplans Köln termingerecht bei der Bezirksplanungsbehörde
einzureichen.
Zum Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Köln wird auf die beiden Sitzungsvorlagen 028/22 (PLUBA
17.02.2022) sowie 105/22 (PLUBA 07.04.2022) verwiesen.
Die Stadt ist aufgefordert zum Planentwurf („Regionalplan Köln Entwurf
2021“) der Regionalplanungsbehörde innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022
bis zum 31.08.2022 eine Stellungnahme abzugeben.
In der Anlage 1 sind die eingegangenen Anregungen aus der Politik
und der Verwaltung für die Erarbeitung der Stellungnahme der Stadt Eschweiler
aufgeführt und einer fachlichen Einschätzung gegenübergestellt.
Die Anlage 2 enthält den Entwurf eines Textes für die
Stellungnahme mit den Anlagen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf als Stellungnahme der Stadt
Eschweiler zu beschließen.
keine
Die Begleitung des
Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans bindet als Pflichtaufgabe
Arbeitskapazitäten im Planungsamt.