Der Rat beauftragt die Verwaltung, den als Anlage 2 beigefügte Entwurfstext mit Anlagen als Stellungnahme der Stadt Eschweiler im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln termingerecht bei der Bezirksplanungsbehörde einzureichen.

 


 

Zum Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wird auf die beiden Sitzungsvorlagen 028/22 (PLUBA 17.02.2022) sowie 105/22 (PLUBA 07.04.2022) verwiesen.

 

Die Stadt ist aufgefordert zum Planentwurf („Regionalplan Köln Entwurf 2021“) der Regionalplanungsbehörde innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 eine Stellungnahme abzugeben.

 

In der Anlage 1 sind die eingegangenen Anregungen aus der Politik und der Verwaltung für die Erarbeitung der Stellungnahme der Stadt Eschweiler aufgeführt und einer fachlichen Einschätzung gegenübergestellt.

 

Die Anlage 2 enthält den Entwurf eines Textes für die Stellungnahme mit den Anlagen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf als Stellungnahme der Stadt Eschweiler zu beschließen.

 


keine 

 


Die Begleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans bindet als Pflichtaufgabe Arbeitskapazitäten im Planungsamt.