- Die Einrichtung einer
gemeinsamen interkommunalen Arbeitsgruppe „Regionales
Hochwasserrisikomanagement“ zusammen mit dem Wasserverband Eifel-Rur
(WVER) und den regionsangehörigen Kommunen wird beschlossen.
- Der Berufung einer Koordinatorin / eines Koordinators Hochwasser bei der StädteRegion Aachen mit bündelnder Funktion für das Gebiet der Städteregion Aachen wird zugestimmt. Die Stadt Aachen nimmt diese Aufgabe für sich eigenständig wahr.
Ausgangslage
Infolge des Hochwasserereignisses im Juli 2021werden zz. mögliche bauliche Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos im Rahmen des Hochwassermasterplans des Wasserverbands Eifel-Rur (WVER) erarbeitet, hierzu erfolgte eine Information des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 07.04.2022. Des Weiteren erfolgt eine wissenschaftliche Begleitung des KAHR-Projekts (Klima, Anpassung, Hochwasser, Resilienz) des WVER: „Wissenschaftliche Begleitung der Wiederaufbauprozesse nach der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen: Impulse für Resilienz und Klimaanpassung“.
Darüber hinaus sollen zukünftig auch geeignete Strukturen geschaffen werden, die es den Beteiligten ermöglicht auf allen Ebenen und in jedem erforderlichen Themenfeld möglichst effizient miteinander zu kommunizieren und zu interagieren. Hierbei soll die StädteRegion Aachen für die regionsangehörigen Kommunen eine koordinierende Funktion wahrzunehmen. Diese Funktion soll in Gestalt eines „Koordinators Hochwasser“ im Dezernat IV der Städteregion Aachen angesiedelt werden.
Weitere Einzelheiten können der in der Anlage beigefügten Sitzungsvorlage (2022/0150) entnommen werden die am 24.03.2022 im Städteregionsausschuss beraten und am 31.03.2022 im Städteregionstag ungeändert beschlossen wurde.
Die zur Einrichtung einer solchen Koordinierungsstelle erforderlichen Beschlüsse wurden bereits in den regionsangehörigen Kommunen Monschau, Roetgen und Herzogenrath gefasst.
Die Funktion des “Koordinators Hochwasserschutz“ stellt eine
neue präventive Struktur bei der Städteregion Aachen dar. Sie ist bedingt durch
das letztjährige Hochwasserereignis und war daher nicht im Rahmen eines
Personalbewirtschaftungskonzeptes planbar. Die Gesamtausgaben und deren
Aufteilung werden im Laufe des Prozesses festgestellt und geklärt. Es handelt
sich um eine freiwillige Aufgabe.
Momentan ist der der hiermit in den beteiligten
Dienststellen einhergehende Arbeitsaufwand nur schwer abzuschätzen, er erfolgt
zunächst mit vorhandenem Personal.