Betreff
Rettungsdienstbedarfsplan SR AC; hier Übertragung des Krankentransportes an die SR Aachen
Vorlage
173/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

1.       Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Rettungsdienstbedarfsplans durch die StädteRegion Aachen wird die Verwaltung zur Abgabe der als Anlage beigefügten Stellungnahme ermächtigt.

2.       Die Stadt Eschweiler überträgt die Aufgabe des Krankentransportes an die StädteRegion Aachen.

 


 

Die StädteRegion Aachen hat in ihrer Zuständigkeit die Rettungsdienstbedarfsplanung für die nächsten fünf Jahre aufgestellt und den Kommunen einen Entwurf im Rahmen des Beteiligungsverfahrens übermittelt.

Soweit die Stadt Eschweiler betroffen ist, ergeben sich aus dem Rettungsdienstbedarfsplan im Wesentlichen folgende Feststellungen:

 

1)      Die StädteRegion Aachen möchte im Entwurf des o.a. Planes die Hilfsfristen für den Rettungsdienst im Stadtbereich auf 8 Minuten und in den Außenbereichen auf 12 Minuten festlegen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit im Bereich Dürwiß / Weisweiler eine weitere Rettungswache zu errichten, damit die Hilfsfrist dort eingehalten werden kann (Zukünftige Wache Nord/Ost).

 

2)      Weiterhin sollen die Krankentransportwagen an einem zentralen Standort für die Bereiche Nord (Würselen), Mitte (Eschweiler und Stolberg in Stolberg) sowie Süd (Simmerath) zusammengefasst werden. Dies würde für Eschweiler bedeuten, dass die beiden eigenen KTW in dieser Wache stationiert werden müssten. Hierzu bietet die Städteregion Aachen die Übernahme der beiden Eschweiler KTW an.

 

3)      Im Bereich des Rettungsdienstes sollen angesichts der gestiegenen Einsatzzahlen an der Feuer- und Rettungswache Eschweiler ein „Tages-RTW“ und an der zukünftigen Wache „Nord/Ost“ ein 24 Std. sowie ein „Tages-RTW“ stationiert werden.

 

4)      Informatorisch sei noch erwähnt, dass die beiden Notarztstandorte Eschweiler und Stolberg an der „Zentralwache Stolberg“ zusammengefasst werden sollen; damit soll der wöchentliche Wechsel zwischen den Krankenhäusern in Eschweiler und Stolberg entfallen.

 

 

Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens wurde die als Anlage beigefügte Stellungnahme erarbeitet, die nachfolgend kurz erläutert wird:

 

Erläuterungen:

 

Zu 1)    Für den Bereich Weisweiler kann die Acht-Minuten-Frist vom jetzigen Standort der Feuer- und Rettungswache nicht sicher eingehalten werden. Von daher ist die perspektivische Festschreibung einer weiteren Rettungswache im Bereich Weisweiler nachvollziehbar. Hier müsste ein Standort gesucht und eine Rettungswache errichtet werden. Diese würde sodann mit einem 24-Std. RTW sowie einem Tages-RTW bestückt werden. Die hieraus entstehenden Sach- und Personalaufwendungen sind über die Rettungsdienstgebühren zu 100% refinanzierbar. Die Standortsuche sowie die Planung sind nach Verabschiedung des Rettungsdienstbedarfsplans einzuleiten.

 

Zu 2)    Mit der zentralen Stationierung der KTW sollen auch die Vorhaltezeiten angepasst werden, die mit den bisherigen Arbeitszeitmodellen in Eschweiler nicht umsetzbar wären. Aufgrund der Fahrzeugstationierung hätte die Stadt Eschweiler nur noch bedingt Zugriff auf das eigene Personal, so dass diverse Arbeiten im Haus nicht mehr durch die Besatzungen übernommen werden könnten. Aufgrund der Mitarbeiterqualifizierung steht ein großer Pool an Notfallsanitätern zur Verfügung, die allerdings für den Einsatz im Krankentransport überqualifiziert sind. Im Hinblick auf die Einsatzzahlenrückgänge im Krankentransport und Einsatzzahlensteigerungen im Rettungsdienst erscheint der Einsatz in der Notfall-rettung empfehlenswerter.

 

Eine Abgabe des Krankentransportes an die StädteRegion Aachen erscheint daher sinnvoll. Neben der Feuerwehr Eschweiler besetzt nur noch die Feuerwehr Herzogenrath einen KTW, den sie ebenfalls jetzt abgeben möchte. Alle anderen Kommunen lassen den Krankentransport bereits von der Städteregion Aachen durchführen. Bei einer Abgabe ständen rund acht Mitarbeiter für andere Aufgaben zur Verfügung.

 

Die Umsetzung der Abgabe des Krankentransports ist noch mit der StädteRegion Aachen im Detail abzustimmen.

 

 

 

Zu 3)    Die Aufstockung der RTW – Vorhaltungen entspricht unserer seit langem vertretenen Auffassung, dass zusätzliche Fahrzeuge im Rettungsdienstbereich Eschweiler erforderlich sind. Je nach Einsatzzeiten der „Tages-RTW“ würde diese zusätzliche Vorhaltung einen Personalmehrbedarf von max. 17 Mitarbeitern bedeuten. Auch diese Kosten sind natürlich refinanzierungsfähig über die Gebühreneinnahmen. Der Einsatz im Rettungsdienst wäre auch für die Notfallsanitäter anspruchsvoller als im Krankentransport.

 

Insgesamt müssten also maximal neun Mitarbeiter zusätzlich zur Besetzung der drei zusätzlichen RTW eingestellt werden, da die bei Abgabe des Krankentransports frei werdenden  acht Mitarbeiter problemlos für diese Aufgabe eingesetzt werden könnten. Durch die zusätzlichen RTW stünden auch weitere – komplett finanzierte – Ausbildungsstellen für Notfallsanitäter und Praxisanleiter zur Verfügung.

 

Zu 4)    Wie bereits in der Stellungnahme zum Rettungsdienstbedarfsplan 2018 ausgeführt, ist die Vorhaltung eines separaten NEF in Eschweiler weiterhin geboten. In den vergangenen Jahren hat sich der NEF-Standort an den örtlichen Krankenhäusern bewährt. Durch die kurze Anfahrt ist eine schnelle Versorgung der Patienten am Einsatzort gewährleistet. Zudem ergeben sich durch die Vorhaltung der NEF an den örtlichen Krankenhäusern Synergieeffekte für das ärztliche Personal.

 

Durch die Einrichtung eines „Zentralstandortes“ für das NEF in Stolberg, würden bei Einsatzfahrten im Stadtgebiet Eschweiler weite Wege entstehen, die zu einer zeitlichen Verlängerung der Notarztanfahrt und dadurch zu Verzögerungen bei der Patientenversorgung führen würden.

 


 

Die mit dem Rettungsdienstbedarfsplan festgeschriebenen und von der StädteRegion Aachen mit den Kostenträgern abzustimmenden Maßnahmen sowie die daraus resultierenden Aufwendungen, sind über die Rettungsdienstgebühren zu 100 % refinanzierbar.

Aus diesen Maßnahmen resultierende gebühren- und/oder haushaltsrelevante Auswirkungen werden zur Zeit geprüft und bei entsprechender Umsetzung im Rahmen der künftigen Haushaltsaufstellungen bzw. Gebührenkalkulationen berücksichtigt.

 

 


 

Die im Krankentransport eingesetzten und bei Abgabe des Krankentransportes an die StädteRegion Aachen freiwerdenden Mitarbeiter, werden für die Besetzung der zusätzlichen Rettungswagen benötigt. Darüber hinaus müssen noch ca. neun Mitarbeiter, in Abhängigkeit von den konkreten Vorhaltezeiten, eingestellt werden.