Die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Eschweiler für das
Haushaltsjahr 2022 wird beschlossen.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 04.05.2022 wurden sowohl die Änderungsvorschläge der
Ratsfraktionen als auch die der Verwaltung zum Entwurf der Haushaltssatzung
2022 unterbreitet. Auf die entsprechende Beratungsvorlage 143/22 wird ergänzend
verwiesen.
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der Haushaltssatzung 2022 beinhaltet
das Ergebnis der Beratungen bzw. Beschlussfassungen
-
des
Integrationsrates vom 26.04.2022,
-
des
Jugendhilfeausschusses vom 28.04.2022 und
-
des
Haupt- und Finanzausschusses vom 04.05.2022.
Nach den vorgenannten Haushaltsberatungen stellt sich die Ergebnisentwicklung
wie folgt dar:
Die nunmehr aktuelle Ergebnis- und Finanzplanung 2022 – 2025 ist als
Anlage 2 beigefügt.
Unter Berücksichtigung der Beschlussfassungen des Haupt- und
Finanzausschusses ermittelt sich die Nettoneuverschuldungsgrenze im
Haushaltsjahr 2022 bzw. im mittelfristigen Planungszeitraum wie folgt:
Das vorliegende Zahlenwerk in der Finanzplanung zeigt bei den Liquiditätssicherungskrediten
nachfolgende Entwicklung auf:
Der vorstehenden Übersicht liegen die Planwerte 2022 bzw. die Werte der
mittelfristigen Finanzplanung zugrunde. Der in der Haushaltssatzung 2022
festgesetzte Höchstbetrag der Liquiditätssicherungskredite in Höhe von
TEUR 190.000 wird ggf. in unterjährigen Spitzen aufgrund der Isolierung der
pandemiebedingten Auswirkungen sowie wegen der Vorfinanzierung des
Wiederaufbauplans zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur
sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im
Juli 2021 in Anspruch zu nehmen sein.
Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 31.03.2022 wurde auf der
Grundlage der „Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen vom 10.09.2021
ein Wiederaufbaubudget für die Stadt Eschweiler von insgesamt 161.546.530 Euro
bewilligt. Dieses bewilligte Budget wurde über die entsprechenden
Wiederaufbauprojekte bzw. Maßnahmen vollständig in den vorliegenden Haushalt
2022 bzw. in die mittelfristige Finanzplanung etatisiert.
Siehe Sachverhalt.
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