Betreff
Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022;
hier: Beteiligung des Integrationsrates an den Beratungen
Vorlage
131/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Gemäß § 11 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung des Rates, der Ausschüsse und der Bürgermeisterin berät der Integrationsrat über alle Haushaltsansätze, die seine Aufgaben betreffen. Der Integrationsrat kann zu den verschiedenen Ansätzen Vorschläge und Anregungen machen.

 

Die eventuellen Vorschläge und Anregungen werden zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 04.05.2022 in die weiteren Haushaltsplanberatungen eingebracht.

 


Zu den finanziellen Auswirkungen wird auf die Ansätze zu den einzelnen Sachkonten in der Anlage verwiesen.

 


Es ergeben sich keine personellen Auswirkungen.