Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Städtische – somit staatliche –Schulen sind Schulen für ALLE Kinder ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe, ihres sozialen Status und ihrer Religion. Schon immer spiegelt sich in den städtischen Schulen die Vielfalt der Kulturen aus der Gesellschaft wieder. Um allen Kindern gleichermaßen gerecht zu werden, bedarf es einer positiven weltoffenen Grundhaltung, einer gelebten Willkommenskultur, aber auch konkreter Förderkonzepte, um migrationsbedingte Nachteile auszugleichen. Nicht verschwiegen werden sollen aber auch die mit dem multikulturellen Zusammenleben einhergehenden Schwierigkeiten und Gefahren.

 

Bei der Schulentwicklungsplanung wird auf der Grundlage der Geburtenentwicklung in einer Stadt eine Prognose der Schulentwicklung vorgenommen. Diese kann kurzfristige und schwer planbare Flüchtlingsbewegungen nur sehr eingeschränkt berücksichtigen. Dadurch bedingt können Schulen dennoch Kapazität erreichen.

 

Mit Blick auf die aktuell zu erwartenden Flüchtlinge aus der Ukraine haben sich die Eschweiler Schulen so früh wie möglich mit der Vorbereitung befasst. Das für Integration zuständige Schulamt für die StädteRegion Aachen hat bereits Anfang März eine Erhebung in allen Schulen der StädteRegion durchgeführt, um die aktuelle Auslastung der Schulen abzufragen und sich damit eine Übersicht über die bestehenden Aufnahmekapazitäten verschafft. In Krisen wie diesen können dabei die üblichen Klassenfrequenzrichtwerte überschritten und Klassenfrequenzbandbreiten bis zu 34 Kinder pro Klasse ausgedehnt werden.

 

Da die Eschweiler Schulen durch die Flutkatastrophe immer noch stark belastet sind, besteht mit der StädteRegion die Vereinbarung, dass ankommende Flüchtlinge – soweit dies zu beeinflussen ist – zunächst mit Priorität auf andere Städte verteilt werden. Dennoch lassen sich Flüchtlinge auch z.T. in Eigeninitiative z.B. aufgrund bestehender Kontakte zu Bürgerinnen und Bürgern in Eschweiler hier nieder. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage waren bereits 100 Flüchtlinge aus der Ukraine in Eschweiler angekommen.

 

Für die Kinder stellt sich hier die Frage der Schulpflicht.

 

Das Schulministerium hatte mit Mail vom 8.3.2022 alle Schulleitungen über den Aufenthaltsstatus und das zu beachtende Prozedere bei der Beschulung der Flüchtlinge aus der Ukraine informiert.  Nach den gefassten EU-Ratsbeschlüssen erhalten die ukrainischen Kriegsflüchtlinge in allen EU-Mitgliedsstaaten ab dem 3.3.22 einen Aufenthaltstitel für zunächst ein Jahr, der um weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Sobald die Flüchtlinge ihren Wohnsitz in der Zuweisungskommune genommen haben, entsteht für die betroffenen Kinder und Jugendlichen nach § 34 Abs. 1 Schulgesetz NRW die Schulpflicht. Die Zuweisung eines Schulplatzes für die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen erfolgt durch die örtlich zuständigen staatlichen Schulämter.

 

Seitens des zuständigen Schulamtes der StädteRegion wurden die Schulen mit der als Anlage beigefügten Übersicht vom 15.3.2022 über das hierbei zu beachtende Verfahren informiert.

 

Bei der Verteilung der Kinder auf die Schulen kommt dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) eine wesentliche Bedeutung zu, wie bei der letzten Flüchtlingswelle in 2015. Bereits bewährte Strukturen können wieder genutzt werden. Das Verfahren ist in der Rundmail des Schulamtes dargestellt und wird von den Vertretern des KI in dem Vortrag im Schulausschuss ebenfalls angesprochen.

 

Grundsätzlich gibt es somit zwei Möglichkeiten der Anmeldung. Im optimalen Fall sollen die Kinder zunächst vom KI registriert werden und einen Vorschlag zur Beschulung erhalten. Ungeachtet dessen besteht aber alternativ auch immer die Möglichkeit der sog. Gastbeschulung, dh. dass Kinder direkt an einer Schule ihrer Wahl angemeldet und als Gastschüler aufgenommen werden können bis der Aufenthaltsstatus geklärt ist. Die Kommunikation zwischen KI, Schulamt und Schulträger über den Stand der Aufnahmen muss transparent gestaltet werden, wie in der E-Mail dargestellt.

 

Neben der reinen zahlenmäßigen Erfassung müssen Kinder aus anderen Kulturen und erlittenen Traumata aus Krieg- und Gewalterfahrungen eine Willkommenskultur in den städt. Schulen erfahren. Wie die einzelnen Schulen damit umgehen, ist individuell verschieden. Als Anlage sind die bis zum Versand dieser Verwaltungsvorlage eingegangenen schuleigenen Konzepte bzw. Besonderheiten beigefügt. Nachträglich noch eingehende werden im Schulausschuss nachgereicht.

 

Ungeachtet dessen werden vom Bildungsbüro der StädteRegion Fortbildungen zur psychosozialen Unterstützung von Kindern im Übergang Kita-Schule für OGS-Mitarbeiterinnen und –Mitarbeiter angeboten, um auch bei dem Personal ein Verständnis von Risiko- und Schutzfaktoren zu vermitteln und mit ihnen gemeinsam praktische Handlungsoptionen zu erarbeiten, die sie in ihrem pädagogischen Alltag erproben und im Anschluss reflektieren werden. Eine wichtige unterstützende Funktion leistet zudem das KI. In einer internen Konferenz der weiterführenden Schulen im März d.J. stellten Mitarbeiterinnen des KI diverse Präventionsprogramme vor, die mit dem Ziel, den Abbau von Vorurteilen, der Förderung von Respekt und Toleranz und auch der Stärkung junger Menschen gegen menschenfeindlicher Ideologien an Schulen kostenlos umgesetzt werden können. Auf den Vortrag im Schulausschuss am 5.4.22 sei auch an dieser Stelle erneut verwiesen.

 

Zuletzt wurde der Schulausschuss in seiner Sitzung am 28.5.2019 mit der Verwaltungsvorlage 086/19 ausführlich über Maßnahmen zur Integration neuzugewanderter Schülerinnen und Schüler an den Städt. Schulen informiert. Damals waren über das KI sog. DIKU (=Deutschintensivkurse) für GrundschülerInnen der 3. und 4 Klasse an der KGS Barbaraschule- Teilstandort Röthgen eingerichtet. Diese wurden inzwischen aufgelöst. Die Kinder werden seit einiger Zeit inklusiv in ihren Heimatgrundschulen unterrichtet.

 

Wie bereits in der VV 086/19 ausgeführt, wurden allerdings DIKU-Kurse in der Adam-Ries-Schule für Fünftklässler eingerichtet, die weiterhin Bestand haben. Aktuell sind dort im Schuljahr 2021/22 20 Plätze besetzt, für das nächste Schuljahr liegen bereits 17 Anmeldungen vor. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ukrainische Flüchtlinge, sondern um neuzugewanderte Kinder der 4. Klassen, für die eine Zuordnung zu einer speziellen weiterführenden Schule aufgrund der bestehenden Sprachdefizite schwierig ist.

Ob es aktuell aufgrund der Urkraine-Krise erneut zur Bildung von DIKU-Kursen in Grundschulen oder weiteren DIKU-Kursen an weiterführenden Schulen kommt, ist der Verwaltung noch nicht bekannt und sicherlich abhängig von der Anzahl der zu beschulenden Kinder.

 

Ungeachtet dessen bestehen Sprachförderkurse an allen weiterführenden Schulen für die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen. Hierzu sei auf die Konzepte der Schulen verwiesen.

 

Ergänzend zu dieser Vorlage haben die Sprecherin der weiterführenden Schulen Frau Michaela Silbernagel (Schulleiterin der Realschule Patternhof) und der Schulleiter des Städt. Gymnasiums, Herr Winfried Grunewald, sich bereit erklärt, zu diesem Tagesordnungspunkt im Schulausschuss einen kurzen Impulsvortrag zu halten, um den Ausführungen in dieser Verwaltungsvorlage Nachdruck zu verleihen.

 


Finanzielle Auswirkungen sind für die Stadt Eschweiler zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage noch nicht absehbar.

 


Personelle Auswirkungen sind für die Stadt Eschweiler zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage noch nicht absehbar.