Betreff
Neuaufstellung Regionalplan Köln;
hier: Veränderungen im Eschweiler Stadtgebiet
Vorlage
105/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Zum Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln wird auf die Sitzungsvorlage 028/22 (PLUBA 17.02.2022) verwiesen. Als Grundlage für das formelle Planverfahren hat die Regionalplanungsbehörde im Jahr 2021 ein Plankonzept („Regionalplan Köln Entwurf 2021“) erarbeitet. Die Unterlagen der Bezirksregierung Köln können unter dem folgendem Link eingesehen werden:

 

https://url.nrw/bet_rpk

 

Die Unterlagen bestehen aus den textlichen Festlegungen, der Begründung mit dem Umweltbericht sowie dem Plan mit den zeichnerischen Festlegungen. Aufgrund des Umfangs der Unterlagen wurde auf einen Versand mit einer Ausfertigung aus Papier verzichtet.

 

 

Inhalte und Ziele des Regionalplanentwurfs:

 

Der „Regionalplan Köln Entwurf 2021“ legt auf der Grundlage des Landesentwicklungsplans die regionalen Ziele und Grundsätze der Raumordnung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen für die Planungsregion mit einer Perspektive für die nächsten 25 Jahre (2018-2043) fest. Er entwickelt, ordnet und sichert die Planungsregion durch eine zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Planung. Der Regionalplan Köln umfasst als Geltungsbereich den gesamten Regierungsbezirk Köln mit 99 Kommunen, der StädteRegion Aachen, sieben Kreisen und drei kreisfreien Städten.

 

Leitvorstellung der Regionalplanungsbehörde für den Regionalplanentwurf 2021 „ist eine nachhaltige Raumentwicklung, die die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringt und zu einer dauerhaft ausgewogenen Raumstruktur mit gleichwertigen Lebensverhältnissen beiträgt.“ (Regionalplan Köln Entwurf 2021, Begründung S. 17)

 

Der Regionalplan Köln steuert die planerische Entwicklung sowohl über textliche Ziele und Grundsätze (vgl. § 3 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 ROG i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG)) als auch über zeichnerische Festlegungen im Maßstab 1:50.000. Ein Ausschnitt aus dem Gesamtplan bezogen auf das Eschweiler Stadtgebiet ist als Anlage 2 beigefügt. Alle zeichnerischen Festlegungen werden in der Legende zum Regionalplan (vgl. Anlage 3) erläutert.

Der Regionalplan Köln ist dabei in seinen Inhalten ausgerichtet auf

·         nachhaltige, flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung, Sicherung von Bereichen für Wohnen, Gewerbe und Industrie sowie Steuerung des großflächigen Einzelhandels,

·         nachhaltige Sicherung und Entwicklung des Freiraums zum Erhalt und zur Verbesserung des Biotopverbundes und der biologischen Vielfalt, zur Sicherung der Land- und Forstwirtschaft, zum Boden- und Gewässerschutz und zur Erholungsnutzung,

·         Entwicklung regionaler Vielfalt und Identität,

·         räumliche Entwicklung unter Berücksichtigung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung,

·         Steigerung der Raumqualität durch Konfliktminimierung und räumlichen Immissionsschutz,

·         nachhaltige Mobilität und Erreichbarkeit.

 

 

Textliche Festlegungen und Begründung:

 

In den Textlichen Festlegungen zur Neuaufstellung des Regionalplans sind insgesamt 46 Ziele (Z) und 69 Grundsätze (G) dargelegt. Diese werden in der Begründung ausführlich hergeleitet und erläutert.

Zu den Zielen gehören zum Beispiel:

  • „Z. 1 Siedlungsentwicklung in Siedlungsbereichen konzentrieren“ oder
  • „Z. 3 Siedlungsflächen am Bedarf ausrichten“ oder
  • „Z. 22 Waldbereiche erhalten und entwickeln“.

Diese im Regionalplan fixierten Ziele sind abschließend abgewogen und müssen daher von den nachgeordneten Fachbehörden und den Kommunen bei ihren Planungen verbindlich beachtet werden.

 

Ergänzt werden die Ziele im Regionalplan durch 69 Grundsätze (G).

Beispiele für Grundsätze sind:

  • „G. 1 Erfordernisse des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel berücksichtigen“ oder
  • „G. 8 Regionale Zusammenarbeit fördern“ oder
  • „G. 26 Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus im Freiraum ermöglichen“.

Diese Grundsätze müssen die Gemeinden (bzw. die Fachbehörden) in ihre nachgeordneten Planungen (z.B. Flächennutzungsplanung, Bebauungsplanung) einfließen lassen; sie haben aber im Rahmen ihrer Planungshoheit einen Abwägungs- und Ermessenspielraum, inwieweit diese Vorgaben konkret umgesetzt werden.

 

Aufgeteilt sind die Textlichen Festlegungen (178 Seiten) und die Begründung (214 Seiten) zum Regionalplan-entwurf in die Oberthemen Gesamträumliche Aspekte, Siedlungsraum, Freiraum und Infrastruktur. Nachfolgend werden diese kurz zusammengefasst und die Aspekte bezogen auf das Stadtgebiet von Eschweiler beleuchtet.

 

Gesamträumliche Aspekte (G. 1-G. 9):

Zu den gesamträumlichen Aspekten im Regionalplanentwurf gehört der „Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel“ (G. 1-G. 5). Aus unterschiedlichen Fachbeiträgen werden die Ergebnisse zusammengetragen und als Grundsätze formuliert. Zur Veranschaulichung der textlichen Festsetzungen wird im „Anhang A“ ein Kartenwerk (K1) beigefügt u.a. mit regionalen Kaltluftleitbahnen in West-Ost Richtung im Bereich des Indetals und nördlich in Richtung Blaustein-See.

Weiterhin gehört zu den gesamträumlichen Aspekten die „Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung“ (G. 6-G.7). Historisch geprägte und gewachsene Kulturlandschaften sind in ihren prägenden Merkmalen und mit ihren Kultur- und Naturdenkmälern zu erhalten. Die regionalbedeutsamen Kulturlandschaften und archäologischen Bereiche sind in einem „Anhang B“ in einer Karte dargestellt und erläutert. Dort sind für das Eschweiler Stadtgebiet z.B. Aussagen zur Burg Nothberg, zum industriell geprägten Bereich Pumpe, zum Haus Palant und zur Burg Kinzweiler aufgeführt.

Mit dem dritten Baustein der gesamträumlichen Aspekte „Regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ ermutigt die Regionalplanung die lokalen Akteure zur regionalen Zusammenarbeit. Hier ist die Stadt u.a. bei der interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung Aachen-Eschweiler im Rahmen des städteregionalen Gewerbeflächenkonzeptes auf einem guten Weg.

 

Siedlungsraum (Z. 1-Z.16 und G.10–G.18):

Die Ziele (Z. 1–Z. 16) und Grundsätze (G. 10–G. 18) zu den Festlegungen des Siedlungsraumes bilden den Rahmen für die bauliche Entwicklung der Gemeinden und Städte. Die Siedlungsentwicklung soll sich weiterhin innerhalb der regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche vollziehen, dabei soll ein Schwerpunkt auf zentralörtlich bedeutsame Allgemeine Siedlungsbereiche (zASB) gelegt werden (vgl. G. 16). In der Anlage S1 zu den Textlichen Festlegungen stellt eine Karte diese zASB dar.

Insgesamt soll die Siedlungsentwicklung bedarfsgerecht und regional abgestimmt stattfinden. Dazu hat die Regionalplanungsbehörde Methoden für die Ermittlung des Wohnbauflächenbedarfs und des Bedarfs an Gewerbe- und Industrieflächen für den Zielhorizont von 25 Jahren (2018-2043) entwickelt.

Im Themenfeld der Wohnbauflächen wird für die unterschiedlichen Kommunen eine Siedlungsdichte ausgehend von der Zahl der Einwohner je Quadratkilometer Siedlungs- und Verkehrsflächen (SuV) definiert (vgl. Begründung S. 40). Eschweiler gehört zur Dichtekategorie der „hochverdichteten“ Siedlungsstruktur mit 2.050 bis 4.000 Einwohner/qkm SuV. Für die Verteilung des Wohnbedarfs wird daraufhin ein Ansatz von 40 Wohneinheiten/Hektar angesetzt. Über das Instrument des Siedlungsflächenmonitorings wurde ermittelt, welche Flächen innerhalb des Stadtgebietes als Wohnbauflächenpotenziale bereits vorhanden sind. Die Vorerhebung der Bezirksplanungsbehörde wurde in den Kommunalgesprächen mit den Gemeinden verifiziert und ausgewertet. Dann wurden den Gemeinden geringfügige Siedlungsflächenreserven zugestanden. Die Bilanzierung der ermittelten Bedarfe mit den Flächenreserven führen je nach kommunaler Ausgangslage zu einem Rücknahmeerfordernis bzw. Neufestlegungsbedarf an Siedlungsflächen.

Über eine ähnlich komplexe Berechnungsmethodik wurden auch die Wirtschaftsflächenbedarfe für die einzelnen Kommunen ermittelt (vgl. Begründung S. 55 „Tabelle 7 Flächenbedarf und Flächenpotentiale“).

Zusätzlich wurden, im Rahmen der Vorarbeiten zur Neuaufstellung des Regionalplans Köln, mit den bereits durchgeführten Verfahren „Region+ Wohnen - Verteilung regionaler Wohnbedarfe“ (vgl. Begründung: Anhang D Dokumentation) und „Region+ Wirtschaft - Regionales Gewerbeflächenkonzept“ (vgl. Begründung: Anhang E Dokumentation) Prozesse zur regionalen Verteilung von Flächenpotentialen durchgeführt. Auf diesen Grundlagen wurden die regionalen Wohn- und Wirtschaftsflächenbedarfe in Abstimmung mit den regionalen Akteuren im Regionalplanentwurf verteilt.

Für die Stadt Eschweiler ergeben sich für die Wohn- und Mischnutzungen innerhalb der Allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB) ein eigener kommunaler Bedarf von 104 ha und aus dem „Region+ Wohnen-Prozess“ ein zusätzlicher regionaler Bedarf von 53 ha. Dem Bedarf gegenübergestellt werden die Potenziale, einmal die innerhalb der ASB bereits vorhandenen Flächennutzungsplanreserven von 59 ha und zusätzliche 99 ha noch nicht als Bauflächen umgesetzte Reserven. Auf der Grundlage dieser Kalkulationen wurden im Planentwurf auf Anregung der Stadt Eschweiler weitere Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) im Regionalplan dargestellt (insbesondere ASB-Ausweitungen nördlich Dürwiß und östlich Wilhelmshöhe, etc., siehe die genauere Darstellung bei den Zeichnerischen Festlegungen in den Eschweiler Ortsteilen weiter unten).

 

Für die Wirtschaftsflächenbedarfe wurde der kommunale Eigenbedarf für Eschweiler mit 57 ha ermittelt (vgl. Begründung S. 59). Da sich die Stadt aber frühzeitig mit dem städteregionalen Gewerbeflächenkonzept (AGIT 2018) interkommunal mit Partnerkommunen zu diesem Thema zusammengetan hat, werden im Eschweiler Stadtgebiet die Eigenbedarfsflächen ergänzt um die regionalen Bedarfe aus dem „Region+ Wirtschaft-Prozess“. Damit stehen im Planentwurf insgesamt 152 ha als Potenziale zur Verfügung (75 ha innerhalb des ASB/GIB bereits vorhandenen FNP Reserven und weitere 77 ha noch nicht als Bauflächen umgesetzte Reserven).

 

Im Planentwurf sind die kommunalen und regionalen Flächenpotentiale zeichnerisch als ASB- oder GIB- Flächen dargestellt. Die Inanspruchnahme der ermittelten Bedarfe für Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und gewerbliche Bauflächen wird von der Regionalplanungsbehörde im landesplanerischen Anpassungsverfahren geprüft. Gegebenenfalls kann eine bauleitplanerische Inanspruchnahme von Siedlungsflächen durch Flächentausch erfolgen.

 

Aufgrund der regionalplanerischen Bedeutung für die gewerbliche und industrielle Nutzung wird zusätzlich auf Eschweiler Stadtgebiet ein „GIB Interkommunal“ festgelegt (vgl. Begründung S. 90). In diesem Bereich sollen die beteiligten Akteurskommunen Aachen und Eschweiler bei der bauleitplanerischen Umsetzung und Entwicklung der Flächen zweckbezogen und strategisch zusammenarbeiten.

 

Auch aus den Diskussionen zum Strukturwandel wurden im Rahmen des Prozesses zum „Industriedrehkreuz Weisweiler-Inden-Stolberg“ weitere regionalplanerisch relevante Gewerbe- und Industriebereiche ermittelt, die als Entwicklungsflächen für den Strukturwandel wesentliche Voraussetzung zum Erhalt der Wirtschaftskraft der Region und zur Sicherung der Arbeitsplatzkapazitäten im Rheinischen Revier sind. Diese Flächen (nördlich und nordöstlich IGP s.u.) werden im Planentwurf als Bereiche für zweckgebundene gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIBz) mit der Zweckbestimmung „Starterstandorte Strukturwandel (Z)“ festgelegt (vgl. Begründung S. 124). Ihnen soll eine besondere Rolle zur Vermeidung von zeitlichen Brüchen in der Bewältigung des Strukturwandels zukommen. Sie sollen der Ansiedlung von Betrieben und Einrichtungen für den strukturellen Wandel von der Kohleregion in eine zukunftsorientierte neue Wirtschaftsregion dienen (vgl. Textliche Festlegungen S. 38).

 

Baulich geprägte Einrichtungen für Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus können aus verschiedenen Gründen auch ein bedeutsames Element der räumlichen Entwicklung darstellen. Sie können wesentlich zur Attraktivität der Kommune bzw. einer Region beitragen, ein wichtiger Bestandteil des Lebensumfeldes von besiedelten Bereichen sein und erhebliche Potentiale für die wirtschaftliche Entwicklung eines Raumes bieten. Daher werden die Flächen westlich des Blaustein-Sees als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASBz) mit der Zweckbestimmung „Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen“ definiert (Textliche Festlegungen S. 70).

 

Schließlich enthält der „Anhang C“ zu den textlichen Festlegungen des Regionalplanentwurfs Karten und Erläuterungen zu den Landschaftsräumen im Regierungsbezirk Köln. Hier finden sich u.a. Leitbilder und Zielvorstellungen zu den Landschaftsräumen Jülicher Börde, Rur-Inde-Tal, Altindustrierevier Aachen, Propsteier Wald und Vennvorland.

 

Freiraum (Z. 17-Z. 28 und G. 19-G. 49)

Nach den Vorgaben des Regionalplanentwurfs soll der Sicherung und Entwicklung des Freiraums besondere Bedeutung beigemessen werden. Grundsätzlich ist der Freiraum zu erhalten und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung entsprechend zu entwickeln, so dass natürliche Lebensgrundlagen nachhaltig gesichert werden können (Begründung S.128).

Die Ziele und Grundsätze umfassen Festlegungen für den gesamten Freiraum, die Regionalen Grünzüge, Schutz der Natur und Landschaft, Landwirtschaft, Wald, zweckgebundene Freiraumbereiche und Wasser.

Die zeichnerische Festlegung der Regionalen Grünzüge erfolgt nur in Bereichen des Regierungsbezirkes, in denen ausgeprägte Merkmale eines verdichteten Gebietes erkennbar sind. Dazu gehört die Stadt Eschweiler (Begründung S. 136) in der „Übergangszone“ zum ländlichen Raum. Im ländlichen Raum sind keine Festlegungen von regionalen Grünzügen vorgesehen. Im „Anhang A“ zu den textlichen Festlegungen sind unter „Erläuterungskarten A3“ mehrere Karten mit fachlichen Schwerpunkten beigefügt. Unter F3 gibt es eine Erläuterungskarte der Regionalen Grünzüge und in der Karte F1 sind die „unzerschnittenen verkehrsarmen Räume“ dargestellt. Zu diesen zählt auf Eschweiler Stadtgebiet auch die Fläche nördlich von Dürwiß Richtung Aldenhoven. In diesen Flächen sollen gemäß Grundsatz G. 21 eine Zerschneidung vermieden werden, d.h. die Fachbehörden und Kommunen sollen auf die Erhaltung dieser großflächigen zusammenhängenden Freiräume achten (z.B. keinen neuen Verkehrstrassen).

Der „Anhang A3 “ enthält weitere (insgesamt 10) Erläuterungskarten zum Schwerpunktthema Freiraum (Böden, Grünzüge, Biotopverbund, Wald, Trinkwasservorsorge, Extremhochwasser, Überschwemmungsbereiche, etc.) Diese Pläne stellen die Ergebnisse aus unterschiedlichen Fachbeiträgen in Kartenform dar und sind in die zeichnerischen Festlegungen des Regionalplanentwurf eingeflossen.

 

Infrastruktur (Z. 29-Z. 46 und G. 50–G. 69):

„Die Gewährleistung einer leistungsfähigen Infrastruktur ist für die Erschließung und Entwicklung des Raumes maßgeblich. Der umwelt- und sozialverträgliche Ausbau und die Modernisierung der Infrastruktur sind dabei wichtige Voraussetzungen“ (vgl. Begründung S. 158)

Die Ziele und Grundsätze umfassen Festlegungen für die „Verkehrsinfrastruktur“, „Versorgungsinfrastruktur“, die „Entsorgungsinfrastruktur“ und die „nichtenergetischen Rohstoffe“.

 

Im Regionalplanentwurf werden durch die textlichen und zeichnerischen Festlegungen die räumlichen Grundlagen für ein Verkehrssystem, das die Infrastruktur aller Verkehrsträger nutzt und integriert, langfristig gesichert. Für Eschweiler wird entlang der bestehenden Bahnstrecken neu der Haltepunkt „Eschweiler-Aue“ aufgenommen, der im Zielnetzplan für eine zukünftige Andienung bereits vorgesehen ist (vgl. Begründung S. 165). Auch Straßenplanungen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr werden aus den Bedarfsplänen übernommen, unabhängig von der Dringlichkeit oder der festgestellten Bedarfsstufe. Hier berücksichtigt der Landesstraßenbedarfsplan (von 2006(!)) die L11 OU Eschweiler/Hastenrath und die L238 OU Eschweiler, BA (Pumpe-L238 Steinfurt) (vgl. Begründung S. 173-174). Diese sind auch in den zeichnerischen Festlegungen mit dem Planzeichen „Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festlegung“ aufgenommen worden (s.u.).

 

Im Themenfeld „Versorgungsinfrastruktur“ werden u.a. die Standorte für Kraftwerke und einschlägige Nebenbetriebe gesichert (Z. 35). Die Standorte für zwei Braunkohlekraftwerke (Eschweiler-Weisweiler, Bergheim-Niederaußem) sollen gemäß Z. 36 flexibel nachgenutzt werden. Bis spätestens 01.04.2029 dient das Kraftwerk Weisweiler der Energieversorgung, danach kann der Standort auch mit anderen Energieträgern als Standort für neue raumbedeutsame Kraftwerksnutzung (keine Kohle) genutzt werden (vgl. Begründung S. 182 u. textliche Festlegungen S. 57). Sofern keine nachfolgende raumbedeutsame Kraftwerksnutzung beabsichtigt ist, steht der gesamte GIB nach Beendigung der Kohleverstromung für eine gewerbliche-industrielle Nutzung zur Verfügung.

 

Bei den Festlegungen zur „Entsorgungsinfrastruktur“ wird Eschweiler mit zwei bestehenden regionalbedeutsamen Standorten (Kraftwerksreststoffdeponie Inden II und Zentraldeponie Alsdorf-Warden) genannt, die gesichert werden (Z. 41, vgl. Textliche Festlegungen S. 157 und „Anhang A4 Karte I1“). Dies dient der Sicherung der zur Entsorgung von Abfällen erforderlichen Deponiestandorte, die auch zeichnerisch mit einem Plansymbol festgelegt werden. Genauso werden im Eschweiler Stadtgebiet die zwei Standorte für „Abfallbehandlungsanlagen und Verwertungszentren“ (MVA Weisweiler, Entsorgungszentrum Warden) gesichert (vgl. Textliche Festlegungen S. 161).

 

Bei den Standorten für die Abwasserbehandlung und –reinigung mit regionaler Bedeutung wird die Kläranlage in Weisweiler mit Plansymbol zeichnerisch festgelegt (vgl. Textliche Festlegungen S. 164).

 

Zum Schwerpunktthema Infrastruktur enthält der „Anhang A3“ der Textlichen Festlegungen zwei weitere Erläuterungskarten (Radwege, Mobilstationen). Diese Pläne stellen die Ergebnisse aus weiteren Fachbeiträgen in Kartenform dar. Ihre Inhalte sind auch in den Regionalplanentwurf eingeflossen.

 

Zum Themenfeld „Nichtenergetische Rohstoffe“ trifft der Regionalplanentwurf keine Aussagen, da diese parallel in einem separaten Verfahren („Teilplan Nichtenergetische Rohstoffe“) betrachtet werden.

 

Umweltbericht

 

Für die Neuaufstellung des Regionalplans Köln erfolgte gemäß § 8 Abs. 1 ROG eine Umweltprüfung, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Regionalplans auf die Schutzgüter

  • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  • Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • Kultur- und sonstige Sachgüter sowie
  • die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern

erfasst und bewertet wurden. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht dargestellt.

 

 

Zeichnerische Festlegungen

 

Die zeichnerischen Festlegungen (Planurkunde im Maßstab 1:50.000) (vgl. Anlage 2) bilden die Grundlage für die nachfolgende kommunale Bauleitplanung. Aufgrund der Maßstabsgröße werden nur raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die eine regionale Bedeutung haben ab einer Flächengröße von mehr als 10 ha dargestellt. Dörfer oder Siedlungen mit weniger als 2000 Einwohnern (z.B. St. Jöris, Fronhoven/Neu-Lohn) werden nicht als Siedlungsbereiche dargestellt.

 

Nachfolgend werden einige Aspekte aus den Planunterlagen mit Bezug zum Eschweiler Stadtgebiet näher erläutert.

 

In der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage ist der aktuell rechtsverbindliche Regionalplan (2005) im Originalmaßstab von 1:50.000 und in der Anlage 2 der Regionalplanentwurf 2021 abgedruckt. Die Erläuterung der Planzeichen ist der Anlage 3 zu entnehmen. Um den Fokus etwas genauer auch auf die einzelnen Ortsteile im Eschweiler Stadtgebiet lenken zu können, wird in der Anlage 4 in einer vergrößerten Darstellung im Maßstab 1:25.000 dem bestehenden Regionalplan der Entwurf in sechs Einzelplänen gegenübergestellt. Aufgrund des Originalmaßstabes 1:50.000 ist bei den Festlegungen im Regionalplan immer von einer gewissen Unschärfe auszugehen, die Darstellungen sind nicht parzellenscharf! Damit ergibt sich aber für die Gemeinden bei den Abstimmungen mit der Regionalplanungsbehörde auch ein gewisser Interpretationsspielraum im Rahmen der kommunalen Planungshoheit.

 

 

 

Karte 1

Nord-West

Veränderungen

Siedlungsraum

·         ASB = Allgemeine Siedlungsbereiche:

o   Anpassung westlich Kinzweiler

o   Vergrößerung ASB nördlich und östlich Hehlrath,

·         GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen:

o   Wegfall sonstige Zweckbindung GIBz ALDI Standort

o   Neuentwicklung „GIB (I) interkommunal“ nordöstlich L240/ALDI Standort

Freiraum

·         Schutz der Natur:

o   neue Fläche im Bereich der Kinzweiler Burg

·         Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung:

o   neue Flächen südlich Golfplatz bis Autobahn

o   Reduzierung nordwestlicher Ortsrand Kinzweiler

·         Abfalldeponie:

o   Darstellung Deponie Warden

 


 

Karte 2

Nord

Veränderungen

Siedlungsraum

·         ASB = Allgemeine Siedlungsbereiche:

o   Reduzierung ASB nordöstlich Dürwiß („Sportpark“)

o   Vergrößerung ASB nördlich Dürwiß

·         ASB (E) Zweckgebunde Nutzungen Ferieneinrichtungen und Freizeitanlagen:

o   Darstellung Seezentrum Blaustein-See

Freiraum

·         Waldbereiche

o   Neudarstellung nordöstlich Dürwiß

·         Schutz der Natur:

o   neue Abgrenzung Blaustein-See und Schlangengraben

·         Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung:

o   neue Flächen südwestlich, nordwestlich und nordöstlich Blaustein-See

o   Ausweitung nordöstlich Dürwiß

o   Reduzierung von Flächen nördlich Fronhoven östlich der L 11

·         Regionale Grünzüge:

o   Ausweitung zwischen Blaustein-See und Hehlrath

o   Ausweitung nordwestlich Blaustein-See

o   Ausweitung nordöstlich Dürwiß

o   Neudarstellung nördlich Fronhoven

·         Aufschüttungen und Abgrabungen

o   Wegfall der Tagebaurandmarkierung an der L11 nördlich Fronhoven

Verkehrsinfrastruktur

·         Straßen:

o   Wegfall Darstellung L238 Richtung Aldenhoven

 

 

Karte 3

Nord-Ost

Veränderungen

Siedlungsraum

·         GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen:

o   Erweiterung GIB am IGP westlich entlang L11

o   Reduzierung GIB nördlich Kraftwerk Weisweiler

o   2 neue Flächen GIB (Z) zweckgebundene Nutzung nördlich IGP und nordwestlich IGP

Freiraum

·         Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung:

o   neue Flächen südlich IGP

o   Reduzierung von Flächen nördlich Fronhoven östlich der L 11

·         Regionale Grünzüge:

o   Neudarstellung nordöstlich Fronhoven bis Kraftwerk Weisweiler

o   Neudarstellung südliche Neulohn bis Blaustein-See

o   Wegfall westlich IGP

·         Freiraumbereiche für zweckgebundene Nutzungen

o   Wegfall sonstige Zweckbindung am Kraftwerk

·         Aufschüttungen und Abgrabungen

o   Wegfall der Tagebaurandmarkierung östlich Fronhoven und nördlich IGP und Kraftwerk

Verkehrsinfrastruktur

·         Straßen:

o   Wegfall Darstellung L238 Richtung Aldenhoven

 


 




Karte 4

Süd-West

Veränderungen

Siedlungsraum

·         ASB = Allgemeine Siedlungsbereiche:

o   Veränderungen am Ortsrand südlich, nordwestlich und östlich von Röhe

Freiraum

·         Waldbereiche:

o   im Bereich Ellerberg reduziert

·         Schutz der Natur:

o   neue Abgrenzung für den Propsteier Wald und Bereiche im Süden an der Grenze zu Stolberg

o   Reduzierung nordwestlicher Bereich Siedlung Waldschule, Luisenstraße

o   Reduzierung westlicher Bereich Siedlung Waldschule an Stadtgrenze Steinfurt

·         Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung:

o   neue Flächen südwestlich Kinzweiler bis Autobahn und L223

·         Neuzuweisung Militärische Einrichtung:

o   Donnerbergkaserne

Verkehrsinfrastruktur

·         Straßen für den vorwiegend großräumigen Verkehr:

o   Weiterer Verlauf der Umgehungsstraße L238n ab Pumpe bis Stadtgrenze

·         Schienenwege:

o   Wegfall ehemals geplanter Haltepunkt Euregiobahn Röher Straße/Odilienstraße

 

 

Karte 5

Süd

Veränderungen

Siedlungsraum

·         ASB = Allgemeine Siedlungsbereiche:

o   Vergrößerung ASB südlich und südöstlich Hastenrath

o   Vergrößerung ASB südlich Volkenrath

o   Vergrößerung ASB östlicher Bereich Eschweiler-Ost (nördlich Dürener Straße)

o   Reduzierung ASB im Bereich HBF

o   Reduzierung ASB Bereich östlich Röthgen (Halde Zechenstraße, Feldenendstraße)

o   Veränderung Abgrenzung ASB Bereich Preyerstraße/Vöckelsberg nordöstlich Zentrum

·         GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzung:

o   Reduzierung von schmalem Streifen nördlich der Inde „An der Wasserwiese“

o   Reduzierung GIB im Bereich Stich an der L 238

Freiraum

·         Waldbereiche

o   Änderung der Waldbereiche im südlichen Stadtwald

·         Fließgewässer

o   Darstellung Omerbach als Gewässer

·         Schutz der Natur:

o   Ausweitung der Flächen Stadtwald südlich Siedlung Waldschule bis Stadtgrenze

o   Wegfall von Flächen im Bereich Albertshof

·         Regionale Grünzüge:

o   neue Flächen östlich Röthgen (nord- und südlich Zechenstraße)

o   Wegfall von Flächen westlich von Bergrath, Bohl und Hastenrath

·         Aufschüttungen und Ablagerungen:

o   Wegfall im Bereich Hastenrather Kalkwerke

·         Überschwemmungsbereiche:

o   Ausweitung der Flächen nördlich der Inde „An der Wasserwiese“

o   Ausweitung der Flächen im Bereich Gutenbergviertel bis Steinstraße

Verkehrsinfrastruktur

·         Straßen für den vorwiegend überregionalen und regionalen Verkehr:

o   Veränderung Bedarfsplanmaßnahmen ohne räumliche Festsetzung am südlichen Abschnitt L 11n östlich Hastenrath

 

Karte 6

Süd-Ost

Veränderungen

Siedlungsraum

·         ASB = Allgemeine Siedlungsbereiche:

o   Anpassung ASB östlich Eschweiler-Ost (nördlich und südlich Dürener Straße)

o   Reduzierung ASB nördlich Dürener Straße in Weisweiler

o   Reduzierung ASB westlich Weisweiler (Fischteiche)

o   Vergrößerung im östlichen Teil von Wilhelmshöhe auch nördlich Langerweher Straße

·         GIB = Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen:

o   Vergrößerung GIB im Zentrum von Weisweiler nördlich Dürener Straße

o   Vergrößerung GIB im Gewerbegebiet „Nördlich Elektrowerk“ nach Norden und Westen zur B 264 und zur BAB 4

Freiraum

·         Waldbereiche

o   Neue Flächen in Wilhelmshöhe Bereich „Alte Ziegelei“

o   Veränderung Abgrenzung Bovenberger Wald

·         Schutz der Natur:

o   Veränderung der Abgrenzung von Flächen nordöstlich Volkenrath/ Omerbach

·         Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung:

o   neue Flächen in Wilhelmshöhe Bereich „Alte Ziegelei“

·         Regionale Grünzüge:

o   Reduzierung nordwestlich Elektrowerk

o   neue Flächen südlich der DB-Bahnstrecke, zwischen Nothberg, Wilhelmshöhe und der Stadtgrenze (Bovenberger Wald und Halde Nierchen)

o   neue Flächen in Wilhelmshöhe (Alte Ziegelei)

o   neue Flächen nordöstlich Weisweiler (Haus Palant)

·         Überschwemmungsbereiche:

o   neue Flächen nördlich der Inde „An der Wasserwiese“ im Bereich südlich OBI-Standort

o   Ausweitung der Flächen nördlich der Inde, östlich in Weisweiler bis zur Kläranlage

Verkehrsinfrastruktur

·         Schienenwege:

o   vorher Planung jetzt als Bestand Euregiobahnstrecke Richtung Langerwehe

 

 

Weiteres Vorgehen:

Aufgabe der Stadt Eschweiler im Beteiligungsverfahren ist es nun, die eigenen kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten für die nächsten 25 Jahre zu sichern und ausreichend Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung zu bekommen. Innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 haben die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Gelegenheit, Stellungnahmen zu den Planunterlagen vorzubringen.

 

Die hier vorgelegte Sitzungsvorlage 105/22 bietet eine erste Übersicht zu diesem Thema und dient als Einstieg und Vorbereitung für die spätere Stellungnahme der Stadt Eschweiler zum „Regionalplan Köln Entwurf 2021“. Für die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 02.06.2022 soll durch die Verwaltung eine Vorlage mit dem Entwurf der Stellungnahme der Stadt Eschweiler erarbeitet werden, die dann vor der Sommerpause im Rat am 14.06.2022 beraten werden kann.

 


keine

 


Die Begleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Regionalplans bindet als Pflichtaufgabe Arbeitskapazitäten im Planungsamt.