Betreff
Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften
Vorlage
099/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der dargestellte Sachverhalt zum Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften (Stand März 2022) wird zur Kenntnis genommen.

 


In seiner Sitzung vom 19.09.2019 beauftragte der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss die Verwaltung das Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften einmal jährlich dem Ausschuss zur Kenntnis zu geben.

 

Die Rechtsgrundlagen des Bundesnaturschutzgesetztes und des Baugesetzbuches zur Eingriffsregelung sowie die Verfahrensweise der Stadt Eschweiler wurden bereits in den Sitzungsvorlagen 217/19 sowie 290/21 eingehend erläutert. Innerhalb des Stadtgebietes Eschweiler werden sowohl Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensationsmaßnahmen) der Stadt Eschweiler selbst als auch Maßnahmen Dritter umgesetzt. Die Stadt hat ihre Kompensationsmaßnahmen und -flächen, die auch außerhalb des Stadtgebietes liegen können, in einem Kataster hinterlegt. Zuständig für die Festlegung aller Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und auch für die Führung eines entsprechenden Verzeichnisses ist nach § 34 Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW jedoch die Untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen.

 

Zu den seitens der Stadt Eschweiler realisierten Kompensationsmaßnahmen gehören beispielsweise die Anlage von Gehölzstrukturen und Streuobstwiesen, die Umwandlung intensiv genutzter Ackerflächen in Grünland bzw. die Extensivierung von landwirtschaftlichen Nutzflächen oder die Entwicklung von Brach- und Sukzessionsflächen. Diese Maßnahmen werden entweder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet oder als Kompensation für zukünftige Eingriffe dem Ökokonto der Stadt gutgeschrieben.

 

Zuletzt wurden im Januar 2022 auf den Wiesenflächen im Bereich westlich von Röhe die fünf, in 2021 gestohlenen Obstbäume ersetzt und zusätzlich weitere zehn Obstbäume der alten, hier ursprünglich vorkommenden Sorten angepflanzt. Der ehemals vorhandene strukturreiche Streuobstwiesengürtel am Westrand von Röhe soll mit den umgesetzten Maßnahmen reaktiviert und als wertvoller Lebensraum für heimische Tiere aufgewertet werden. Mit den aktuell umgesetzten Pflanzmaßnahmen stehen auf diesen Flächen (lfd. Nr. 60 und 64) mittlerweile neben den zehn noch vorhandenen alten Bäumen 133 junge Obst- und Wildobstbäume. Bei den Obstbäumen sind insgesamt 27 verschiedene alte, hier ursprünglich, zum Teil regional vorkommende Obstsorten vertreten. Ergänzt werden diese durch einige Wildobstsorten (Vogelkirsche, Speierling, Mispel), die ebenfalls als typische Bäume der Obstwiesen gelten. Die Vielzahl der unterschiedlichen alten Obstsorten können hier als gute Basis für die Entwicklung eines Hochstamm-Obstsortengartens gemäß dem gemeinsamen Antrag der SPD- Stadtratsfraktion und der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Haushalt 2021 dienen.

 

Die noch ausstehenden Maßnahmen im Bereich der Röher Straße (lfd. Nr. 61) mussten aufgrund des Hochwasserereignisses (die Fläche war unmittelbar betroffen) wieder verschoben werden. Die geplanten Modellierungsarbeiten (Herstellen von Blänken) im Bereich der Brache sowie das Anpflanzen von Gehölzen wird nunmehr im Herbst 2022 erfolgen.

 

Der Auftrag zur Umsetzung der restlichen Kompensationsmaßnahmen im Bebauungsplan westlich Vöckelsberg (lfd. Nr. 63) wurde vergeben. Die Pflanz- und Saatarbeiten werden im Frühjahr bzw. Herbst 2022 durchgeführt.

 

Nach Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zu den landschaftspflegerischen Fachbeiträgen für die Flächen in der Gemarkung Gressenich (lfd. Nrn. 77 und 78), der Obstwiese südlich Bohl (lfd. Nr. 66) und der Verlängerung der Straße „Langenerf“ (lfd. Nr. 79) wurden hier bereits Maßnahmen umgesetzt. Die Flächen Derichsberg in der Gemarkung Gressenich (lfd. Nr. 77) wurden bzw. werden derzeit in extensives Grünland umgewandelt. Zusätzlich erfolgte hier die Anpflanzung von freiwachsenden Mischhecken und ausgeprägten Waldrändern. Im Bereich der Obstwiese südlich Bohl wurden zehn Hochstammobstbäume der alten, hier ursprünglich vorkommenden Sorten angepflanzt. Entlang des Wegerandes der Verlängerung der Straße „Langenerf“ wurden zwölf Hochstammlaubbäume (Stieleichen, Vogelkirschen) angepflanzt, die hier auch zukünftig das Landschaftsbild bereichern werden.

 

Für die weiteren, noch für Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung stehenden städt. Flächen muss zunächst eine Bewertung und Planung von Maßnahmen im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages erfolgen. Dieser ist dann noch mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen bevor eine Umsetzung und Einbuchung in das Ökokonto der Stadt Eschweiler erfolgen kann.

 

Als Anlage ist eine tabellarische Auflistung der einzelnen Kompensationsflächen und -maßnahmen sowie der noch umzusetzenden bzw. noch zu bewertenden Maßnahmen beigefügt. Um eine Lesbarkeit zu gewährleisten, wird die vollständige aktuelle Karte (Stand März 2022) „Kompensationsflächenkataster der städt. Liegenschaften“ als pdf-Datei online bereitgestellt.

 


Die Abwicklung von Kompensationsmaßnahmen erfolgt im Produkt 135540101 Natur und Landschaft über das Sachkonto 44872900 Erstattungen für Ausgleichsmaßnahmen allgemein (z.B. Refinanzierung über die „Satzung der Stadt Eschweiler zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – 135 c BauGB“) sowie das Sachkonto 52419650 Ausgleichsmaßnahmen. Die Mittel sind zweckgebunden.

 


Die Planung und Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen bindet Personal der Abteilung 662 Freiraum und Grünordnung.