Der Rat der Stadt
Eschweiler bestellt mit sofortiger Wirkung
Frau Diana Droßel
als sachkundige Einwohnerin und
Herrn Herbert Nießen
als stellvertretenden sachkundigen Einwohner
für den ADFC Aachen
e.V. - Ortsgruppe Eschweiler -
in den Planungs-, Umwelt-
und Bauausschuss.
Der Rat der Stadt
Eschweiler hat in seiner Sitzung am 03.02.2022 beschlossen, den Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss um einen sachkundigen Einwohner des ADFC Aachen e.V. -
Ortsgruppe Eschweiler - zu erweitern. Mit Schreiben vom 08.02.2022 wurde der
vorg. Verband um Benennung eines Vertreters sowie eines Stellvertreters
gebeten. Mit Schreiben vom 17.02.2022 hat der ADFC Aachen e.V. - Ortsgruppe
Eschweiler - mitgeteilt, dass die im Beschlussentwurf genannten Personen
seitens der Ortsgruppe vorgeschlagen werden.
Rechtliche Betrachtung:
Gemäß § 58 Abs. 1 GO NRW regelt der Rat mit Mehrheit der Stimmen der
Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse.
Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können den Ausschüssen als Mitglieder mit
beratender Stimme volljährige sachkundige Einwohner angehören, die in
entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind.
Die Bürgermeisterin hat gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO NRW kein Stimmrecht.
Bei Bestellung eines zusätzlichen sachkundigen Einwohners
entsteht für diese Person ein Sitzungsgeldanspruch aus § 45 Abs. 5 Ziff. 2 GO
NRW in der in § 2 Ziff. 1 e) der Entschädigungsverordnung festgelegten Höhe
(derzeit 45,-- € je Sitzung), der bei Produkt 01 111 01 01, Sachkonto 5421
0000, zur Auszahlung zu bringen ist.
Keine