Der Rat der Stadt Eschweiler beschließt die als Anlage 5 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 15.05.2022“

 


Der Citymanagement Eschweiler e.V. beantragt die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 15.05.2022.

 

Das Konzept für den verkaufsoffenen Sonntag ist als Anlage 1 beigefügt. 

 

Der Bereich, für den die Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen beantragt werden, wird im Rahmen der Festsetzung wie folgt umgrenzt:

 

-          im Westen durch die Rue de Wattrelos zwischen dem Abzweig Odilienstraße bis zur Bundesautobahn-Auffahrt Eschweiler-West

-          im Norden durch die Bundesautobahn 4 zwischen der Auffahrt Eschweiler West und der gedachten Verlängerung der Wollenweberstraße in nördliche Richtung

-          im Osten durch die Bergrather Straße über die Indestraße – An der Wasserwiese - Königsbenden - Dürener Straße – Kreuzung Wollenweberstraße sowie deren gedachte Verlängerung in nördliche Richtung bis zur Bundesautobahn 4

-          im Süden beginnend an der Kreuzung Rue de Wattrelos / Abzweig Odilienstraße über die Odilienstraße – Röthgener Straße – Talstraße bis zur Bergrather Straße.

 

Ein entsprechender Plan ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Anhand des vorgelegten Konzepts wurde von der Verwaltung das Beteiligungsverfahren entsprechend § 6 Absatz 4 letzter Satz Ladenöffnungsgesetz NRW eingeleitet. Es wurde um zeitnahe Rückäußerung gebeten, um die Stellungnahmen bei der Beratung und Beschlussfassung im Ausschuss bzw. im Rat der Stadt Eschweiler berücksichtigen zu können. Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Aachen und des Bischöflichen Generalvikariats sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt. Sofern bis zur Ratssitzung am 10.03.2022 noch Stellungnahmen eingehen, werden diese nachgereicht.

 

Der vorgelegten Planung des Citymanagement Eschweiler e.V. zufolge stellt sich der Ablauf des Stadtfestes vom 13.05.2022 bis 15.05.2022 wie folgt dar:

 

Samstag und Sonntag wird es viele abwechslungsreiche Kunstausstellungen geben. Art Open erlaubt in diesem Jahr erneut Einblicke in die Eschweiler Kunstszene und in die Euregio Maas Rhein. Zahlreiche Künstler laden zu rund 20 Ausstellungsorten ein – rund um Marktplatz, Altstadt, in Kirchen und zahlreichen Lokale und Ateliers in der Innenstadt – zur außergewöhnlichen Begegnung mit der Kunst, die alle fußläufig in der Innenstadt gut erreichbar sind. Art Open ist seit nunmehr 20 Jahren fester Bestandteil der Eschweiler Kunstszene, wird von Max Krieger veranstaltet und begeistert über zwei Tage viele kunstinteressierte Besucher aus der Euregio Maas Rhein.

 

In der Innenstadt locken zahlreiche Schausteller die Besucher mit vielfältigen Angeboten. Abwechslungsreiche Attraktionen begeistern auch die kleinen Besucher.

 

Im Bereich des Fachmarktzentrums „AuerbachCenter“ wird ein Kelten- und Germanenlager des Stammes der Sugambrer eingerichtet; in den aufgestellten Zelten wird ein abwechslungsreiches Programm wie die Vermittlung des „alten Handwerks“ (wie z.B. das Färben von Wolle) und das Kochen auf offener Flamme geboten.

 

Auf einer Fläche von ca. 5.000 m2 im Bereich „Wasserwiese“ wird eine Ausstellung mit großen Landmaschinen und zur praktischen Tierhaltung durchgeführt.

 

1)       Weidehütte mit Paddock für Esel und Pferde, praxisnahe große Ausstellung von artgerechter Tierhaltung

2)       Stallhütten für Hühner und Wachteln mit Auslaufgehege, Stallhütten mit Auslauf für Kaninchen und Meerschweinchen, artgerechte Tierhaltung im eigenen Garten, Experten beraten Hobbyfarmer und die, die es werden wollen zum Thema Stallbau, Haltung und Fütterung

3)       Ausstellung großer Traktoren und Landmaschinen in Zusammenarbeit mit der Fa. Sous, Aachen

 

Die Bereiche des Fachmarktzentrums „AuerbachCenter“ an der Auerbachstraße, die Innenstadt sowie „Wasserwiese“ werden am 15.05.2022 durch den bewährten Shuttlebus-Service angebunden.

 

 

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie ist die Möglichkeit der Durchführung der o.a. Aktionen aktuell noch ungewiss. Gleichwohl bat der Antragsteller darum, die Rahmenbedingungen zu schaffen, um das Vorhaben (sofern die geltenden rechtlichen Vorgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie dies ermöglichen) unter Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzregelungen durchführen zu können.

 

II. Rechtliche Betrachtung:

Nach den Vorgaben des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) ist die Ladenöffnung grundsätzlich an acht Sonntagen im Jahr –jeweils von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr– gestattet, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt (§ 6 Abs. 1 LÖG NRW). Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Öffnung

 

1.         im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt,

2.         dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots dient,

3.         dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche dient,

4.         der Belebung der Innenstädte, Ortskerne, Stadt- oder Ortsteilzentren dient oder

5.         die überörtliche Sichtbarkeit der jeweiligen Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen steigert.

 

Das Vorliegen eines Zusammenhangs im Sinne des Satzes 2 Nummer 1 wird wiederum per Gesetz vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt und bei Werbemaßnahmen die örtlichen Veranstaltungen gemäß Satz 2 Nr. 1 gegenüber der Ladenöffnung im Vordergrund stehen.

 

Nach Inkrafttreten des überarbeiteten LÖG NRW waren die neuen Regelungen zu verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Gegenstand diverser verwaltungsgerichtlicher Verfahren und somit von erheblicher Bedeutung für die Umsetzung des Gesetzes. Nicht zuletzt der Beschluss des OVG NRW vom 02.11.2018 (Az. 4 B 1580/18), welcher einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln zur Untersagung einer Sonntagsöffnung zweier Möbelmärkte in Köln bestätigte, enthielt verschiedene Aussagen, Festlegungen und Interpretationen hinsichtlich der Auslegung des neu gefassten LÖG NRW.

 

Daher wurde die Anwendungshilfe für die Kommunen und den Handel im Umgang mit § 6 LÖG NRW mehrfach überarbeitet. Auch unter Berücksichtigung dieser Änderungen liegen die Voraussetzungen für die hier beantragten Ladenöffnungen an Sonntagen gemäß den o.a. Ziffern 2, 4 und 5 vor.

 

1.       Ladenöffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen

§ 6 Abs. 1 Ziffer 1 LÖG NRW enthält einen gesetzlich vermuteten Zusammenhang zwischen der Ladenöffnung und örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, im vorliegenden Fall dem jeweiligen Stadtfest.

 

Für das Stadtfest 13.05.22 bis 15.05.22 ist die Ladenöffnung für den unmittelbaren Bereich der Veranstaltungsflächen vorgesehen und sie soll am selben Tag erfolgen. Die Werbemaßnahmen des Veranstalters (Citymanagement Eschweiler e.V.) zielen vornehmlich auf die Veranstaltung (Stadtfest) ab. Hinsichtlich des angemessenen Verhältnisses zwischen der Veranstaltung und der Ladenöffnung ist festzuhalten, dass das Stadtfest in den Teilbereichen Markt, umliegende Innenstadt (Fußgängerzone, Marienstraße, Uferstraße) sowie auf Teilbereichen des Auerbachcenters und der Wasserwiese stattfindet.

 

Gemessen an der Tatsache, dass der Anteil der von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale aus dem Segment „Verkauf“ aufgrund zahlreicher Ladenlokale, die dem Segment „Dienstleistungsangebot“ zuzuordnen sind (z.B. Frisöre) und leerstehenden Ladenlokalen nicht den gesamten Bereich betrifft, ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungsfläche – auch unter Berücksichtigung der großen Verkaufsflächen im Bereich des Auerbachcenters und der Wasserwiese – überwiegt und somit insgesamt von einem angemessenen Verhältnis ausgegangen werden kann.

 

Auch wenn die Frequentierung der Eschweiler Stadtfeste wie alle Veranstaltungen unter freiem Himmel bis zu einem gewissen Grad wetterabhängig ist, ist nach der Erfahrung der vergangenen Jahre an Stadtfesten generell mit einem sehr hohen Besucheraufkommen in allen Veranstaltungsbereichen und über die gesamte Zeit des jeweiligen Stadtfestes zu rechnen. Insgesamt ist festzuhalten, dass das Rahmenprogramm des Stadtfestes (siehe oben) abwechslungsreich gestaltet ist, (teilweise zeitgleich) in verschiedenen Veranstaltungsbereichen stattfindet und ein breites Spektrum von Besuchern aller Altersklassen ansprechen. Es liegen keine Erkenntnisse über parallel veranstaltete, ähnlich gelagerte Festivitäten in der Region vor, so dass davon ausgegangen wird, dass das Stadtfest in Eschweiler auch durch Besucher aus Nachbargemeinden besucht wird.

 

 

2.       Ladenöffnung, die dem Erhalt, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebot dient

Mit Bezug auf den in Ziffer 2 genannten Aspekt des Erhalts, der Stärkung oder der Entwicklung eines vielfältigen stationären Einzelhandelsangebots ist festzuhalten, dass seit Jahren Bemühungen angestrengt werden, das Einzelhandelsangebot in Eschweiler zu stärken und stetig weiterzuentwickeln.

 

Auch wenn durch die Errichtung von zentralen Einkaufsmöglichkeiten in den umliegenden Ortsteilen dem Bedürfnis der dortigen Wohnbevölkerung nach einem bestimmten Warenangebot (Verbraucher- und Drogeriemärkte, z.B. Jülicher Straße Nähe Dürwiß) bei gleichzeitig vorhandenem, umfangreichem Parkplatzangebot Rechnung getragen wird, ist eine Ergänzung dieser Standorte durch zentral in der Innenstadt gelegene Ladenlokale mit Verkauf notwendig.

 

Die Eschweiler Innenstadt bietet seit Jahren ein (außerhalb der unmittelbaren Innenstadt nicht oder nur eingeschränkt vorhandenes) vielfältiges Kaufangebot wie z.B. Verkauf von Textilien in allen Preissegmenten, Juweliere, Optiker, usw.; das im Bereich des AuerbachCenter und an der Wasserwiese vorhandene Angebot (Elektronik, Tierbedarf usw.) ergänzt den in der unmittelbaren Innenstadt befindlichen Einzelhandel und trägt insofern zur Vervollständigung eines vielfältigen in Eschweiler angesiedelten Handels bei.

 

Gleichwohl sind stetige Bemühungen für den Erhalt und den Ausbau des im unmittelbaren Innenstadtbereich vorhandenen Angebots notwendig. Ein Vergleich der Jahre 2018 und 2019 zeigt hinsichtlich der Nutzung der in der unmittelbaren Innenstadt (Neustraße, Englerthstraße, Grabenstraße, Marienstraße, Uferstraße) befindlichen Ladenlokale, dass der Leerstand innerhalb eines Kalenderjahres leicht Anstieg. Nicht zu vergessen die aktuelle Corona-Pandemie und die Hochwasserkatastrohe. Insofern sind andauernde Bemühungen notwendig, um das breite Angebot in der Eschweiler Innenstadt nach außen bekannt zu machen, um diese dauerhaft erhalten zu können. Maßnahmen zum Erhalt des Eschweiler Wochenmarkts an Samstagen zeigen bereits Erfolge, denn im Gegensatz zu umliegenden Städten sind das Warenangebot wie auch die Zahl der Marktbeschicker (insbesondere zum Samstagswochenmarkt) stabil; gegenüber den zahlreichen Besucherinnen und Besuchern der in der Innenstadt von Eschweiler stattfindenden Veranstaltungen mit überregionaler Ausstrahlungswirkung (z.B. karnevalistische Veranstaltungen, das Eschweiler Music Festival usw.) wird das in der Stadt Eschweiler vorhandene Einzelhandelsspektrum bereits seit Jahren bekanntgemacht und beworben. Der Citymanagement Eschweiler e.V. ist zudem seit Jahren bemüht, die in der Innenstadt befindlichen Gewerbetreibenden in allen Belangen zu vertreten und regelmäßig Verbesserungsvorschläge mit dem Ziel einer Stärkung des Einzelhandels einzureichen. Die Maßnahmen zur weiteren Stärkung und Sicherung des Einzelhandels sehen seit Jahren auch Stadtfeste unter Beteiligung der betroffenen Gewerbetreibenden vor, um hierdurch Besucher/innen erreichen zu können, die sich ansonsten nicht als Käufer/innen nach Eschweiler begeben würden. Die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags stellt hierbei ein zusätzliches, flankierendes Element zu den übrigen Bemühungen dar (die Dauer der Stadtfeste erstreckt sich daher in der Regel auch auf mehrere Tage und nicht nur auf den Sonntag).

 

Der gesetzlich vorgegebene Rahmen wird hierbei nicht vollständig ausgeschöpft (aktuell nur einer der gesetzlich erlaubten acht verkaufsoffenen Sonntage je Jahr), die von einer Sonntagsöffnung betroffenen Ladenlokale befinden sich innerhalb der von der jeweiligen Veranstaltung betroffenen Veranstaltungsteilbereiche und der Fokus liegt bei allen Stadtfesten generell auf der Veranstaltung, so dass die Sonntagsöffnung als begleitenden Maßnahme gedacht ist.

 

Am verkaufsoffenen Sonntag liegt der Schwerpunkt aufgrund der Corona-Pandemie und aufgrund der Hochwasserkatastrophe nicht generell auf der Veranstaltung. Hierbei ist allerdings festzuhalten, dass der stationäre Einzelhandel in NRW aufgrund der langanhaltenden Schließung als besonders stark betroffene Branche zählt. Nach den mehrwöchigen nahezu vollständigen Lockdowns gelten auch weiterhin für den gesamten Einzelhandel erhebliche Einschränkungen. So waren bis vor kurzem Hygienekonzepte erforderlich; alle Besucher mussten einen Immunitätsnachweis vorlegen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist der stationäre Einzelhandel flächendeckend und damit in allen Kommunen gefährdet. Dieser flächendeckenden Gefährdung kann allein mit Ladenöffnungen von Montag bis Samstag nicht erfolgreich begegnet werden, da erlittene und noch zu erwartende Einbußen zu hoch ausfallen. Bund und Länder haben zahlreiche Programme aufgelegt, um von der Corona-Krise betroffene Unternehmen zu unterstützen. Sinnvoll und notwendig sind flankierend hierzu aber auch Maßnahmen, die dem lokalen Einzelhandel Kunden zurückführen und zusätzliche Einnahmemöglichkeiten eröffnen. Verkaufsoffene Sonntage sind für den stationären Einzelhandel von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Des Weiteren werden bis zum 15.05.22 noch weitere Geschäfte ihre Ladentüre nach einer erfolgreichen Renovierung wieder öffnen können. Ein Neustart sollte hier nach der Hochwasserkatastrophe unterstützt werden.

 

 

3.       Ladenöffnung, die der Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Kommune als attraktiver und lebenswerter Standort insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen dient

 

Hinsichtlich des Verweises auf Sachgrund Nr. 5 (Steigerung der überörtlichen Sichtbarkeit der Stadt Eschweiler als attraktiver und lebenswerter Standort, insbesondere für den Tourismus und die Freizeitgestaltung, als Wohn- und Gewerbestandort sowie Standort von kulturellen und sportlichen Einrichtungen) ist festzustellen, dass die Stadt Eschweiler innerhalb der Region eine der wenigen Gemeinden ist, die eine stetig wachsende Bevölkerungszahl aufweist. Dies zeigt, dass die Stadt Eschweiler als attraktiver und lebenswerter Standort wahrgenommen wird.

 

Die o.a. positive Entwicklung ist auf eine langfristig angelegte Planung und zahlreiche in der Vergangenheit und aktuell betriebene Projekte und Maßnahmen zurückzuführen. In diesem Zusammenhang sind beispielhaft die Auszeichnung Eschweilers als „Deutschlands nachhaltigste Stadt mittlerer Größe 2019“, die verliehene Auszeichnung als „Klimaaktive Kommune 2019 und 2021“ oder auch die alljährliche Durchführung des deutschlandweit viertgrößten Rosenmontagsumzuges zu nennen. Die Tatsache, dass Eschweiler 10 städtische Grundschulen an 11 Schulstandorten, mehrere weiterführende Schulen und Förderschulen aufweist wie auch die stetig wachsende Nachfrage (und somit den Ausbau des Angebots) im Bereich „Kindertagesstätten“ zeigen Eschweilers Attraktivität für junge Familien. Die andauernden Bemühungen der Wirtschaftsförderung zeigen Erfolge und führen zur Ansiedlung von Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen.

 

Die Stadt Eschweiler unternimmt zahlreiche Anstrengungen, um die kommunale Vielfalt in jeder Hinsicht zu erhalten und auch zukünftig eine positive Entwicklung zu erzielen. Im Hinblick auf den demographischen Wandel und insbesondere den bereits begonnenen Strukturwandel ist der aktuell erreichte Sachstand zwar vergleichsweise gut, muss aber als andauernder Prozess mit dem Ziel einer stetigen Anpassung an die Gegebenheiten verstanden werden. Daher ist es notwendig, die Vorteile der Stadt Eschweiler stetig nach außen darzustellen und Eschweiler für potentielle Neubürger oder Investoren sichtbar zu machen.

 

Neben den zahlreichen, bereits vorhandenen Programmen und Maßnahmen (s.o., Attraktivierung der Stadt Eschweiler als Hochzeitsstandort, Projekt RathausQuartier, Industriegebiet „Am Grachtweg“ usw.) bieten auch die alljährlichen, durch den Citymanagement e.V. organisierten Stadtfeste Gelegenheit, die Vorteile der Stadt Eschweiler nach außen zu publizieren. Dies ist im Hinblick auf den Wettbewerbsnachteil gegenüber der nahegelegenen kreisfreien Großstadt Aachen und insbesondere gegenüber den nahegelegenen niederländischen Städten (hier wird die Sonntagsöffnung größtenteils grundsätzlich erlaubt) ein notwendiger und wichtiger Bestandteil der Außendarstellung und der Publikation eines lebenswerten Wohn- und Gewerbestandorts.

 

Im Hinblick auf die o.g. Ausführungen und auf der Grundlage des Ladenöffnungsgesetzes und den (überarbeiteten) Anwendungshilfen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hält die Verwaltung das Grobkonzept für das Stadtfest am 13.05.22 bis 15.05.22 und des verkaufsoffenen Sonntags am 15.05.22 mit dem Ladenöffnungsgesetz vereinbar, weil

 

-          im Gesetz definierte Sachgründe zutreffen

-          diese aufgrund der zu erwartenden Zuschauerzahlen gegenüber dem Handelsinteresse überwiegen und

-          der räumliche Bezug zwischen der sachgrundgebenden Veranstaltung und den betroffenen Verkaufsflächen aufgrund des definierten Bereichs bzw. diesbezüglich ein angemessenes Verhältnis gewahrt bleibt

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die als Anlage 5 beigefügte „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 15.05.2022“ zu beschließen.