Betreff
Flexible Betreuungszeiten - Vergabe der Finanzmittel
Vorlage
080/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage dargestellten Informationen zur Verteilung der Finanzmittel für flexible Betreuungszeiten zur Kenntnis. .

 


Nach § 48 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) gewährt das Land jedem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung entscheidet das Jugendamt auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufgenommen werden. Die Bezuschussung dient der finanziellen Förderung von Kind- und bedarfsgerechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung und damit beispielsweise Einrichtungen,

 

1.         deren Öffnungszeit wöchentlich 47 Stunden übersteigt,

2.         die an Wochenend- und Feiertagen geöffnet haben,

3.         die Öffnungszeiten und Betreuung nach 17 Uhr und vor 7 Uhr anbieten,

4.         die nur 15 Öffnungstage oder weniger jährlich schließen,

5.         die in Notfällen oder bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien zusätzliche Betreuung anbieten sowie für

6.         ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Abs. 1 KiBiz.

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 009/21 verwiesen.

 

Unter Beteiligung der Arbeitsgemeinschaft „Kindertagesbetreuung in Eschweiler“, sollen sowohl die   Kindertageseinrichtungen BKJ Purzelbaum, das Familienzentrum St. Theresia und die Immenhofkinder e.V. sowie die bisherigen 6 Tagespflegestellen auch im kommenden Kindergartenjahr die Förderung ihrer flexiblen Betreuungsangebote erhalten.

 

Bedingt durch die Corona-Pandemie konnten sowohl die Kindertageseinrichtungen als auch die bezuschussten Kindertagespflegestellen das Angebot der flexiblen Betreuungszeiten nicht durchgängig aufrechterhalten. Corona-Erkrankungen bzw. Quarantäne beim Personal führten zum Teil zu Gruppen- bzw. Einrichtungsschließungen.

 

Für das laufende und kommende Kindergartenjahr erhalten die genannten Kitas eine Förderung in Höhe von jeweils 30.000,00 Euro, zuzüglich einer Betriebskostenpauschale in Höhe von 1.000,00 Euro. Die Tagespflegestellen erhalten jeweils eine monatliche Pauschale in Höhe von 290,00 Euro, so dass für das gesamte Kindergartenjahr ein Betrag in Höhe von 3.480,00 Euro pro Tagespflegestelle gewährt wird.

 


 

Die Landeszuweisung wird im Produkt 063610101 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege – bei Sachkonto 41413000 – LZW Betriebskosten Kindergarten – vereinnahmt.

 

Die Weiterleitung an die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegestellen erfolgt über die im gleichen Produkt aufgeführten Sachkonten 53118340 – Betriebskostenzuschüsse AÖR-Kindergärten, 53118180 – Betriebskostenzuschüsse freie Träger Kitas und 53320100 – Tagespflege gem. § 23 SGB VIII.

Finanzielle Auswirkungen

 


 

Die Abwicklung erfolgt über vorhandenes Personal im Jugendamt, Abt. 510 – Kinder- und Jugendförderung, Kindergartenangelegenheiten.