Betreff
Gegenüberstellung der Aufwendungen und Erträge im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) für die Haushaltsjahre 2017 - 2021
Vorlage
079/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Der Bereich der Versorgung von Leistungsempfängern nach dem AsylbLG ist im städtischen Haushalt unter dem Produkt 053130101 – Integration von Menschen mit Migrationshintergrund – abgebildet.

 

Bzgl. der Aufwendungen sind insgesamt folgende Sachkonten unter dem o.g. Produkt relevant:

 

53380100 - Laufende Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380200 - Einmalige Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380400 - Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylblG

53380500 - Krankenhilfe gem. § 4 AsylbLG / § 264 SGB V

53380600 - Schaffung Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit

53380700 - Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylblG

 

Bzgl. der Erträge sind insgesamt folgende Sachkonten unter dem o.g. Produkt relevant:

 

41410000 – Zuweisungen u. Zuschüsse vom Land f. lfd. Zwecke

42110600 – Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz

42130200 – Leistungen von Sozialleistungsträgern

44810100 – Erstattung vom Land Landespauschale FlüAG

44810500 – Erstattung Land Betreuungspauschale

44810600 – Erstattung Land Betreuungspauschale FlüAG

 

In Zusammenfassung ergeben sich folgende Aufwandssummen für die einzelnen Haushaltsjahre:

 

Haushaltsjahr

Gesamtsumme Ausgaben Bereich AsylbLG in €

2017

3.290.844

2018

3.100.993

2019

2.997.506

2020

3.144.088

2021

3.331.308

Summe

15.864.739

 

In Zusammenfassung ergeben sich folgende Ertragssummen für die einzelnen Haushaltsjahre:

 

Haushaltsjahr

Gesamtsumme Einnahmen Bereich AsylbLG in €

2017

2.663.491

2018

2.059.939

2019

2.445.206

2020

1.254.734

2021

2.576.559

Summe

10.999.929

 

Im Ergebnis übersteigen für den betrachteten Zeitraum der Haushaltsjahre 2017 - 2021 die Aufwendungen des Bereiches „Leistungen nach dem AsylbLG“ die jeweiligen Erträge um einen Betrag i.H.v. insgesamt 4.864.810 €.

 

Bzgl. der Ertragssituation des Haushaltsjahres 2019 wird darauf hingewiesen, dass in diesem Haushaltsjahr eine zusätzliche Zuweisung für Integrationsmaßnahmen nach § 14 c) Teilhabe- und Integrationsgesetz i.H.v. 1.443.366 € einging. Von diesem Betrag ist allerdings nur ein Anteil von 49 % und somit ein Betrag i.H.v. 707.249 € als Aufwendungserstattung für Aufwendungen nach dem AsylbLG einsetzbar. Bzgl. der zusätzlichen Erträge im Haushaltsjahr 2021 wird auf die ebenfalls vorliegende Vorlage Nr. 006/22 „Gesetzesnovellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes Nordrhein-Westfalen (FlüAG NRW) mit Wirkung zum 01.01.2021“ verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Sachverhalt.

 


Keine Personellen Auswirkungen.