Betreff
Flüchtlinge in Eschweiler; hier: Bericht zur aktuellen Situation
Vorlage
075/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Mit Stand 13.02.2022 werden der Stadt Eschweiler 101 Personen als zugewiesene Asylbewerber gemäß dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG NRW) anerkannt (= 75,19 % der Aufnahmequote, 33 Asylbewerber unter 100%). Aufgrund des Hochwasserunglücks im Juli 2021 und der daraus resultierenden Nachwirkungen wurde vonseiten der Bezirksregierung Arnsberg zugesagt, die Stadt Eschweiler vorläufig bis zum 01.04.22 von dem generellen Verteilungsmechanismus auszunehmen.

 

426 mit einem Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestattete Personen (Asylberechtigte, durch die Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte, Subsidiär Geschützte, durch Abschiebeverbot Geschützte) wurden zur Wohnsitzauflage (§ 12a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - AufenthG) in Eschweiler verpflichtet (241 Personen bis zum Erreichen von 100 %; 63,84 % der Aufnahmequote gemäß der Ausländer- Wohnsitzregelungsverordnung NRW - AWoV NRW aktuell erfüllt - Stand 13.02.2022).

 

 

 

Im Jahr 2021 erfolgten unter Anwendung des „Königsteiner Schlüssels“ (Verteilungsmaßstab, der sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl zusammensetzt) 37 Zuweisungen von Asylbewerbern nach Eschweiler. Seit dem 01.01.2022 wurden bisher keine Asylbewerber nach Eschweiler zugewiesen (Stand 17.02.2022).

 

 

 

381 Personen stehen mit Erhebungsstand zum 01.01.2022 im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Für den zuletzt erstatteten Monat Dezember 2021 erhielt die Stadt Eschweiler für 80 Personen (Stand 31.12.2021: Personen im Leistungsbezug gem. AsylbLG: 381, 101 meldefähige Personen abzüglich 21 Personen, welche für diesen Monat nicht im Leistungsbezug AsylbLG standen) über die sogenannte FlüAG-Kostenpauschale (= 875 €/Person/Monat) eine Erstattung durch das Land NRW.

 

301 Leistungsberechtigte im AsylbLG konnten somit nicht über die o.a. Erstattungsregelung mit dem Land abgerechnet werden. Für sie sind auch die ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen (= 263.375 € im Monat Dezember 2021) vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.

 

368 Personen (Flüchtlinge) sind zurzeit (Stand 17.02.2022) in städtischen Unterkünften untergebracht (aus dem Rechtskreis AsylbLG = 202 Personen; aus anderen Rechtskreisen = 166 Personen), d.h. von den in Eschweiler quantifizierbar feststellbaren Flüchtlingen (345 aus dem AsylbLG + 426 mit Wohnsitzauflage = insgesamt 771 Personen) sind somit mehr als die Hälfte auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht.

 

 

Die Leistungen für Asylbewerber sind im Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ wie folgt zu betrachten:

 

Erträge:

 

44810100 - Erstattung vom Land Landespauschale FlüAG

44810500 - Erstattung Land Betreuungspauschale

44810600 - Erstattung Land Betreuungspauschale FlüAG

 

Aufwendungen:

 

53380100 - Laufende Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380200 - Einmalige Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380400 - Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylblG

53380500 - Krankenhilfe gem. § 4 AsylbLG / § 264 SGB V

53380600 - Schaffung Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit

53380700 - Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylblG

 


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