Betreff
Kinder- und Jugendarbeit im Ehrenamt - Vereinbarungen nach § 72a SGB VIII
Vorlage
071/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Angebote für Kinder und Jugendliche stellen einen zentralen Bestandteil der Vereins- und Verbandsaktivitäten in der Stadt Eschweiler dar. Alle Vereine, Träger der freien als auch der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe haben einen besonderen Schutzauftrag für die Ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Sie sehen es als Verpflichtung und große Verantwortung Kinder und Jugendliche nicht nur zu schützen, sondern durch präventive Strukturen und Maßnahmen zu stärken.

Das Jugendamt der Stadt Eschweiler möchte das Bewusstsein hierfür weiter intensivieren und sich so gemeinsam mit den Vereinen und Trägern für einen aktiven Kinder- und Jugendschutz im Ehrenamt stark machen.

 

Nach § 72a Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), sollen die Jugendämter mit den freien Trägern und Vereinen Vereinbarungen gem. § 72a SGB VIII abschließen. Mit dieser Vorschrift soll sichergestellt werden, dass ungeeignete Personen, durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, in der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden.

 

Die Jugendämter in der Städteregion Aachen haben auf dieser Grundlage eine gemeinsame Vereinbarung sowie Informationsbroschüren für die freien Träger und Vereine entwickelt. Nähere Informationen sind unter der Internetseite der Jugendämter in der Städteregion Aachen  www.imblick.info abrufbar.

 

In Eschweiler haben seit der Einführung des § 72a SGB VIII insgesamt 88 Vereine und freie Träger, die Kinder- und Jugendarbeit anbieten, die Vereinbarung unterschrieben. Die Vereinbarung ist für 5 Jahre gültig. Sollten sich zwischenzeitlich, z.B. durch einen Wechsel im Vorstand bei den Vereinen und Trägern oder weitere Änderungen ergeben, kann die Vereinbarung auch vorzeitig beendet bzw. erneuert werden.

 

Mit der Corona-Krise hat sich die Arbeit vieler Vereine verändert. Sport, Kultur und Jugendarbeit waren bzw. sind kaum möglich und manche Ehrenamtler*innen beendeten ihr Engagement.   

Um eine aktuelle Übersicht über die bestehenden, gegebenenfalls zu erneuernden und noch nicht unterschriebenen Vereinbarungen nach § 72a SGB VIIII zu erhalten, werden zurzeit alle Vereine und freie Träger vom Jugendamt angeschrieben.

 

Zudem wird neu eingeführt, dass zukünftig alle Vereine und freie Träger nach Abschluss einer Vereinbarung nach § 72a SGB VIII mit der Stadt Eschweiler, ein Zertifikat erhalten, um auch öffentlich zu dokumentieren, dass der Verein/Verband das Kinder- und Jugendschutzkonzept in Eschweiler umsetzt. Das Zertifikat wird von der Bürgermeisterin Frau Nadine Leonhardt unterschrieben. Der Abschluss einer Vereinbarung nach § 72a SGB VIII soll im Übrigen verpflichtend werden, wenn die Kinder- und Jugendarbeit durch die Stadt Eschweiler finanziell unterstützt werden soll (vgl. VV 073/22).

 

Die Vereinbarung nach § 72a SGB VIII und ein Muster des Zertifikates sind als Anlagen beigefügt.

 


Keine.

 


Keine.