Betreff
Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit
Vorlage
058/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Rückblick

 

In den späten 1990 er Jahren wurden die Belange mobilitätseingeschränkter Personen erstmals bei einem Ausbau von ca. 80 ÖPNV-Haltestellen berücksichtigt. Im Zuge dieser Fördermaßnahme wurden an den Haltestellen Busbordsteine eingebaut, die einen barrierefreien Einstieg in Niederflurbusse ermöglichten.

 

Verbindliche Ausbaustandards zur Sicherstellung der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehrsraum wurden anlässlich eines gemeinsamen Antrag des Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und SPD vom 29.05.2006 erstmalig im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 07.12.2006 nach Vorberatung im Behindertenbeirat am 21.11.2006 beschlossen.

Seitdem werden die Belange mobilitätseingeschränkter Menschen stets basierend auf den Ausbaustandards bei städtischen Kanal- und Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass sich diese und damit die baulichen Elemente zur Gewährleistung der Barrierefreiheit seit 2006 mehrfach verändert haben. Baumaßnahmen die 2006 den Vorgaben der Barrierefreiheit genügten, sind mittlerweile aufgrund geänderter Standards nur noch barrierearm, da z.B. die Leitsysteme für sehbehinderte Menschen fehlen.

 

Seit 2019 erfolgt erneut im Rahmen einer Fördermaßnahme der barrierefreie Ausbau von ÖPNV-Haltestellen, hier wurden zunächst die Haltestellen mit dem höchsten Fahrgastaufkommen umgebaut. Zusätzlich zu der im Rahmen von städtischen Kanal- und Straßenbaumaßnahmen ohnehin realisierten Barrierefreiheit wurden die nachfolgend aufgeführten Projekte umgesetzt:

 

2019              ÖPNV-Haltestellen: Erneuerung Bushof                      428.500,-€, (85 %-ige Förderung)

                        Herstellung der Leitsysteme mittels taktiler Elemente sowie

Erneuerung der Fahrgastunterstände, die geplante Aufstellung

von Dynamischen Fahrgastinformationen (seitens der ASEAG)

steht noch aus

 

2021     -           ÖPNV-Haltestellen: u.a. Hauptbahnhof, Krankenhaus,

Dürener Straße                                                           301.500,-€, ( 85%-ige Förderung)

                        Herstellung der Leitsysteme mittels taktiler Elemente sowie (teilweise)

                        Erneuerung der Fahrgastunterstände

 

2021                 Fußgängerüberwege Bohler Straße

und Quellstraße                                                          46.200,-€

                        Herstellung der Leitsysteme mittels taktiler Elemente sowie Einbau

von barrierefreien Gehwegabsenkungen an den o.a. Fußgänger-

überwegen sowie an den Einmündungen Bohler Straße,

Volkenrather Straße, Kronendriesch, Hamicher Weg und Albertstraße

 


Die benötigten Finanzmittel zur Herstellung der Barrierefreiheit bei gemeinsamen Kanal- und Straßenbaumaßnahmen werden jeweils bei den Straßenbaukosten des konkreten Projekts veranschlagt.

 


Die Realisierung der Barrierefreiheit bindet bei Arbeitskraft bei der Abteilung für Straßenbau und Verkehr Auswirkungen