Betreff
Forderungsmanagement im Bereich der Zahlungsabwicklung
Vorlage
051/22
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Ausführungen der Verwaltung zur Entwicklung im Bereich des Forderungsmanagements in der Zahlungsabwicklung der Stadt Eschweiler zum Stichtag 31.12.2021 werden zur Kenntnis genommen.

 


In der Sitzung des Stadtrates am 14.12.2011 wurde mit Verwaltungsvorlage Nr. 364/11 das Konzept zur Einrichtung eines Forderungsmanagements vorgestellt und zur Kenntnis genommen.

Die Verwaltung berichtet seit diesem Zeitpunkt regelmäßig über die aktuellen Verfahrensstände bzw. umgesetzten Maßnahmen. Mit den nachfolgenden Auswertungen wird die jahresbezogene Entwicklung zum 31.12.2021 (Datenbestand vom 02.02.2022) dargestellt.

 

 

Auslaufen der kommunalen Vollstreckung für den WDR

Gemäß der Achten Verordnung zur Änderung der Ausführungsverordnung des Verwaltungsvollstreckungs-gesetzes NRW (VO VwVG NRW) vom 01.12.2021 wird die Zuständigkeit für die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge spätestens ab dem 01.01.2026 von den Kommunen auf den WDR übergehen, der gemäß § 3 Abs. 3 VO VwVG NRW selbst zur besonderen Vollstreckungsbehörde bestimmt wurde, um eigenständig mit Hilfe der Gerichtsvollzieher*innen vollstrecken zu können.

 

Im Zeitraum vom 01.01.2023 bis spätestens zum 31.12.2025 soll § 3 Abs. 3 VO VwVG NRW in noch näher zu bestimmenden Gerichtsbezirken der ordentlichen Gerichtsbarkeit bereits Anwendung finden (§ 25 Abs.2 Satz 1 VO VwVG NRW), d.h. die Zuständigkeit früher wechseln. Diese dreijährige „Erprobungsphase“ soll bei günstigem Verlauf jedoch nicht ausgeschöpft werden, so dass eine Anwendung auf alle Gerichtsbezirke nach Möglichkeit schon ab dem 01.01.2024 angestrebt wird (§ 25 Abs.2 Satz 3 VO VwVG NRW).

 

Der Wegfall der Vollstreckung für den WDR bedeutet für die Stadt Eschweiler als Vollstreckungsbehörde eine durchaus willkommene Entlastung, da der pauschale Kostenbeitrag je Vollstreckungsersuchen in Höhe von derzeit 37,00 Euro den tatsächlichen Kosten- und Arbeitsaufwand nicht abdeckt.

 

Zur Ermittlung der anteiligen Fallzahlen der hiesigen neuen Ersuchen für den WDR wurde exemplarisch die Auswertung für das Jahr 2021 herangezogen. Hieraus ergeben sich die nachfolgend aufgeführten Werte:

 

Neue Vollstreckungsakten im Jahr 2021 insgesamt = 8.348 Akten

 

hiervon:

neue eigene Ersuchen                                                 4.573 Akten

zzgl. neue eigene Ersuchen an fremde Kommunen                     1.043 Akten

 

neue fremde Ersuchen                                                 2.732 Akten (= 32,73 % von 8.348 Akten)

hierin enthaltene neue fremde Ersuchen des WDR      889 Akten (= 10,65 % von 8.348 Akten)

 

Der vorgenannte Anteil samt der daraus resultierenden Vor- und Nacharbeiten, wie z.B. die monatliche digitale Übermittlung und Einspielung der Vollstreckungsakten in die Finanzsoftware „infoma newsystem kommunal“ sowie die monatlichen Abrechnungen mit dem WDR, würden bei Aufgabenverlagerung in Gänze entfallen.

 

Ausgehend vom derzeitigen Personalbestand im Bereich der Vollstreckung entspricht dies einer Arbeitsentlastung in Höhe von 0,96 Stellen pro Jahr.

 

 

Inkassounternehmen

Wie bekannt, wurde die Bad Homburger Inkasso GmbH (BHI) im Rahmen des Forderungsmanagements als Erfüllungsgehilfe mit der Beitreibung bereits unbefristet niedergeschlagener Forderungen ab einem Gesamtbetrag in Höhe von 15,00 Euro beauftragt.

 

Mit Stand vom 31.12.2021 wurden der BHI die nachfolgend aufgeführten unbefristet niedergeschlagenen Forderungen zur weiteren Bearbeitung übermittelt:

 

Übermittlungsdatum

Niederschlagungszeitraum

Fallzahl

Forderungshöhe

16.10.2017

01.01.2015 – 04.07.2017

798

1.032.937 Euro

06.03.2018

05.07.2017 – 31.12.2017

150

     94.787 Euro

20.08.2018

01.01.2018 – 31.07.2018

138

     97.548 Euro

07.03.2019

01.08.2018 – 31.01.2019

139

   103.702 Euro

31.10.2019

01.02.2019 – 31.08.2019

176

   273.252 Euro

18.05.2020

01.09.2019 – 31.03.2020

119

     92.136 Euro

04.12.2020

01.04.2020 – 31.10.2020

124

     71.142 Euro

06.05.2021

01.11.2020 – 31.03.2021

99

   136.769 Euro

30.11.2021

01.04.2021 – 31.10.2021

138

   155.196 Euro

 

1.881

2.057.469 Euro

 

Die Mandantenabrechnung durch die BHI erfolgt je Quartal. Die bisherige zahlenmäßige Entwicklung stellt sich nach den bisher vorliegenden Abrechnungen der BHI mit Stand 31.12.2021 insgesamt wie folgt dar:

 

Bestandsveränderung

 

Bestandsveränderung aufgrund der Erledigung durch Zahlungseingang oder Ausbuchung:              279 Fälle

Bestand bei der BHI zum 31.12.2021:                                                                            1.602 Fälle

 

Zahlungseingänge

 

·         Verrechnete Zahlungseingänge auf den Bestand bei der BHI                                                          13.439,88 €

 

·         Erfolgsvergütung der BHI                                                                                                                        -3.927,10 €

zzgl. Mehrwertsteuer                                                                                                             -740,80 €

Summe                                                                                                                    -4.667,90 €

 

·         der BHI gemeldete Zahlungseingänge bei der Stadt Eschweiler                                                     -1.516,61 €

 

=>  Guthaben zu Gunsten der Stadt Eschweiler                                                                       7.255,37 €

 

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos wurden von Mitte März 2020 bis Mitte Juni 2020 keine Vollstreckungsmaßnahmen durch den Vollstreckungsaußendienst durchgeführt. Ebenso wurden in Abstimmung mit den Vollstreckungsbehörden in der Städteregion in dieser Zeit keine Amtshilfeersuchen an fremde Vollstreckungsbehörden versendet.

 

In der Zeit vom 11.01.2021 bis Mitte August 2021 wurde der Vollstreckungsaußendienst insoweit eingeschränkt wahrgenommen, als dass Pfändungsankündigungen weiter über den Hausbriefkasten zugestellt wurden, jedoch die Kommunikation mit den Schuldnern nicht mehr in deren Wohnung, sondern grundsätzlich schriftlich oder telefonisch erfolgte.

 

Im Übrigen wurde die Vollstreckung offener Forderungen unter Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen weiter fortgeführt, wobei seit Mitte März 2020 aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie seitens der Zahlungspflichtigen vermehrt von der Möglichkeit der Beantragung von Zahlungserleichterungen, wie z.B. die erleichterte Gewährung einer Stundung, Gebrauch gemacht wird.

 

 

Auswirkungen der Hochwasserkatastrophe am 14./15.07.2021

 

Aufgrund der eingetretenen Schäden in Folge der Hochwasserkatastrophe am 14./15.07.2021 wurden zur Vermeidung weiterer Belastungen für die Bevölkerung die unmittelbar danach vorgesehenen Mahnläufe vorübergehend bis zum 15.09.2021 ausgesetzt und daraus resultierend im gleichen Zeitraum nur vereinzelt neue Fälle in die Vollstreckung übertragen.

 

Weiterhin wurden mit Versand der ersten Mahnungen die vom Hochwasser betroffenen Haushalte auf die Möglichkeit der Beantragung von Zahlungserleichterungen hingewiesen.

 

Im Bereich der Vollstreckung wurden zunächst bis zum 10.08.2021 keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. In der Zeit vom 11.08.2021 bis 31.12.2021 erstreckte sich diese Vorgehensweise auf die Schuldnerinnen und Schuldner, welche unmittelbar vom Hochwasser betroffenen sind.

 

 

Kennzahlen und Auswertungen

Das im Bereich des Forderungsmanagements erarbeitete Kennzahlen- und Auswertungstableau stellt sich für die Jahre 2019 bis 2021 (Stand: 02.02.2022) wie folgt dar:

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

Die zeitnahe Beitreibung der Forderungen spiegelt sich in der Höhe der Gesamtforderungen, sowie in den durch Zahlung erledigten Ersuchen wider. Die durch Stundung oder Niederschlagung erledigten Fälle sind hauptsächlich von der Zahlungsfähigkeit der Schuldner abhängig und können durch die Vollstreckungsbehörde letztlich nicht beeinflusst werden. Faktoren wie beispielsweise die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Bezug von Sozialleistungen bestimmen hier maßgeblich den Vollstreckungserfolg.

 

Grundsätzliche Anmerkung: Die Auswertungen stellen stets die Werte zu einem jeweiligen Stichtag dar. Es werden die durch Zahlung, Stundung, Niederschlagung oder Absetzung vollstreckbaren Haupt- und Nebenforderungen ausgewiesen. Der Bericht ist insofern ständigen Änderungen unterworfen, insbesondere im Hinblick auf aufgehobene Stundungsvereinbarungen bzw. befristete Niederschlagungen.

 

Die zahlenmäßige Entwicklung der Anzahl der Vollstreckungsforderungen (Vf) in den Jahren 2018 - 2021 (Stand: 02.02.2022) ist der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Im gleichen Zeitraum stellt sich die Entwicklung der sich in der Vollstreckung befindlichen Haupt- und Nebenforderungen wie folgt dar:

 

Stand 19.03.2018 (VV 095/18):  2.132.986,31 €

Stand 05.11.2018 (VV 311/18):  2.439.632,39 €

Stand 21.05.2019 (VV 144/19):  2.837.047,44 €

Stand 06.11.2019 (VV 379/19):  2.580.709,13 €

Stand 03.03.2020 (VV 079/20):  2.853.896,55 €

Stand 02.06.2020 (VV 154/20):  2.775.565,87 €

Stand 23.11.2020 (VV 414/20):  2.711.094,72 €

Stand 25.01.2021 (VV 034/21):  2.727.255,31 €

Stand 30.04.2021 (VV 192/21):  2.655.209,97 €

Stand 29.10.2021 (VV 366/21):  2.860.433,07 €

Stand 08.02.2022 (VV 051/22):  2.926.367,93 €

 


Auf die Ausführungen im Sachverhalt wird verwiesen.

 


Bis Juli 2021 war das Sachgebiet Vollstreckung mit insgesamt 9 Vollzeitstellen besetzt, wovon 3 Vollzeitstellen regelmäßig im Außendienst tätig sind. Seit August 2021 sind zwei Vollzeitstellen vorübergehend vakant (Stand: 31.12.2021). Die veranschlagten Personalaufwendungen beliefen sich im Jahr 2021 auf insgesamt 598.150,00 €.