Betreff
Erhöhung der Zügigkeit an einzelnen Grundschulen
Vorlage
037/22
Aktenzeichen
40
Art
Beschlussfassung öffentlich

Aufgrund der Anmeldezahlen zum Schuljahr 2022/23 und unter Beachtung der als Anlage beigefügten Schülerzahlenprognose im Grundschulbereich wird die Option geschaffen, die Zügigkeit der Eingangsklassen an folgenden Eschweiler Grundschulen ab dem Schuljahr 2022/23 als Maximalgröße wie folgt festzulegen:

KGS Bergrath               3-zügig

KGS Barbaraschule       4-zügig

KGS Don Bosco                       4-zügig

KGS Eduard-Mörike       3-zügig

KGS Dürwiß                 gemischt 3-4-zügig.

 

Die an den übrigen Grundschulen (EGS, KGS Bohl, Kinzweiler, Röhe und GGS Weisweiler) gem. Schulausschussbeschluss vom 7.11.2007 beschlossenen Zügigkeiten bleiben unverändert bestehen.

 

Die tatsächliche Klassenbildung erfolgt auf der Grundlage der zum jeweiligen Schuljahresbeginn tatsächlich aufgenommenen Schüler*innen und kann insofern zu einer geringeren Zügigkeit führen.

 

Zudem wird beschlossen, dass die im Rahmen des Schulentwicklungsplanes 2016 beschlossen Aufnahmekapazitäten an Grundschulen weiterhin fortbestehen.

 


Aufgrund der in der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die Schuljahre 2008/2009 bis 2010/2011 ermittelten Schülerzahlen wurden die Zügigkeiten für die Eschweiler Grundschulen ab dem Schuljahr 2008/2009 durch Schulausschussbeschluss vom 07.11.2007 im Einzelnen wie folgt festgelegt:

 

EGS                             zweizügig

KGS Barbara                 zweizügig

KGS Bergrath                zwei-bis dreizügig (im Rahmen der vorhandenen Raumkapazität)

KGS Bohl                     zweizügig

KGS Don Bosco                       dreizügig

KGS Dürwiß                 dreizügig

KGS Eduard-Mörike       zweizügig

KGS Kinzweiler             zweizügig

KGS Röhe                    einzügig

KGS Röthgen                zweizügig

GGS Weisweiler                       zwei-bis dreizügig.

 

Danach wurde für die KGS Barbaraschule, die damals noch nur aus dem heutigen Hauptstandort bestand, eine Zweizügigkeit, für die KGS Röthgen – dem heutigen Teilstandort der Barbaraschule – ebenfalls die Zweizügigkeit festgelegt. Da diese beiden Standorte seit einigen Jahren zu einer Verbundschule zusammengeführt wurden, wurde mit Beschluss des Schulausschusses vom 14.4.2021 festgelegt, dass die KGS Barbaraschule grundsätzlich drei- bis vierzügig geführt wird.

 

Bereits bei der letzten Fortschreibung des letzten Schulentwicklungsplanes (SEP) 2016 für die Schuljahre 2015/16 bis 2021/22 und auch im Rahmen der Verwaltungsvorlagen zum Ausbau des offenen Ganztags wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass abzusehen ist, dass die bestehenden Zügigkeiten an manchen Grundschulen dauerhaft nicht ausreichen.

 

Wenngleich sich die Neuauflage des SEP in diesem Jahr noch in Bearbeitung befindet, wurde im Rahmen des letztjährigen Anmeldeverfahrens bereits deutlich, dass die hohen Anmeldezahlen an der KGS Don Bosco, Dürwiß und Bergrath bereits zu hohen Ablehnungen geführt hätten, wenn die Zügigkeit nicht erhöht worden wäre bzw. die tatsächlichen Aufnahmeanzahl nicht deutlich von der Anzahl der Anmeldungen abweicht. Vor diesem Hintergrund fasste der Schulausschuss am 14.4.2021 folgenden Beschluss (VV 052/21):

„Aufgrund der Anmeldezahlen zum Schuljahr 2021/22 wird die Option geschaffen, die Zügigkeit der Eingangsklassen an folgenden Eschweiler Grundschulen zunächst für das Schuljahr 2021/22 als Maximalgröße wie folgt festzulegen:

KGS Bergrath                           3-zügig

KGS Don Bosco-Schule            4-zügig

KGS Dürwiß                             4-zügig

Die KGS Barbaraschule wird grundsätzlich gemischt drei- bis vierzügig geführt.

Die tatsächliche Klassenbildung erfolgt auf der Grundlage der zum Schuljahresbeginn tatsächlich aufgenommenen Schüler/innen und kann insofern zu einer geringeren Zügigkeit führen.“

 

Gemäß § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) darf die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten. Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt. Der Schulträger berechnet die kommunale Klassenrichtzahl bis zum 15. Januar eines Jahres. Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie der Erfahrungswerte aus den Vorjahren. Erhöht sich die Schülerzahl bis zum 1. August gegenüber dem Berechnungsstichtag 15.1., ist die Einrichtung weiterer Eingangsklassen zulässig, soweit die unter Berücksichtigung der erhöhten Schülerzahl und der Berechnungsgrundsätze nach § 6 a Abs 2 VO zur § 93 Abs. 2 SchulG sich ergebende Höchstzahl der zu bildenden Klassen nicht überschritten wird.

 

Hieraus ergibt sich später auch die Zuweisung von Lehrerstunden. Es wird deutlich, dass hierfür eine enge Abstimmung mit der unteren Schulaufsicht erforderlich ist. Die Schulleitungen sind aufgefordert, eine korrekte, immer wieder tagesaktuelle Pflege der sog. Schips-Daten vorzunehmen, einer statistischen Erhebung, bei der die Schulleitungen ihre Anmeldezahlen einzugeben haben.

 

Unmittelbar nach dem 15.1. haben auch in diesem Jahr wieder Abstimmungsgespräche zwischen Verwaltung und der für die Eschweiler Grundschulen zuständigen Schulrätin Frau Unland und dem für Eingangsklassenbildung zuständigen Schulrat Herrn Funk über die bestehenden Anmeldezahlen und die sich daraus ergebenden zu bildenden Eingangsklassen stattgefunden. Auf der Grundlage der o.g. Berechnung können nach dem Stand 15.1.2022 an Eschweiler Grundschulen insgesamt 25 Eingangsklassen gebildet werden. Dies wurde so mit der unteren Schulaufsicht abgestimmt. Auf Vorschlag des Schulträgers wurde folgende Verteilung vereinbart:

 

 

Schule

Angemeldete Erstklässler zum Schuljahr 2022/23

Schülerzahlen

laut SEP

Klassenanzahl

laut SEP

Tatsächlich zu bildende Klassen

KGS Barbaraschule

87,

davon 59 am Hauptstandort Stich

und 28 am Teilstandort Röthgen

von den 87 SuS wurde für 8 ein AOSF beantragt.

Bisher sind 4 Kinder aus dem eigenen Bezirk noch nicht angemeldet und 5 Röthgener Kinder werden von Don Bosco abgelehnt. Insofern dürfte sich die Anmeldezahl erhöhen

80

4

4

KGS Don Bosco

88,

davon 2-3 Förderschulwünsche

 

Aufnahmekapazitätsgrenze: 72

88

4

3, da die Kinder aus anderen ehem. Schulbezirken abgewiesen werden, alleine 9 aus Eduard-Mörike

EGS Stadtmitte

35

6 Kinder aus Stadtmitte sind noch an keiner Schule angemeldet.

42

2

2

KGS Bergrath

70, 2 Kinder aus Bergrath sind noch nicht angemeldet.

68

3

3

KGS Bohl

48

42

2

2

KGS Dürwiß

67,

davon 2 Rückstellung

70

3

3

KGS Eduard-Mörike

61

55

3

3

KGS Kinzweiler

48

49

2

2

KGS Röhe

18,

davon 1 Rückstellung

23

1

1

.

GGS Weisweiler

55

60

3

2

 

insgesamt

577 Erstklässler

577

27

25

 

Vor dem Hintergrund, dass bis zum 25.1.2022 insgesamt 15 Kinder noch an keiner Schule angemeldet waren, würde sich bei einer Anzahl von insgesamt 592 Erstklässlern ein Klassenwert von 25,74 Klassen ergeben, bei 577 tatsächlich angemeldeten Kindern allerdings nur ein Wert von 25,08. Nach den AVO-Richtlinien dürften somit abgerundet 25 Klassen gebildet werden.

 

Der Schulträger hat im Rahmen des letzten SEP auf der rechtlichen Grundlage von § 46 Abs.3 SchulG i.V.m. den VV zu § 6 a AVO-RL sein Recht auf Begrenzung der Aufnahmekapazitäten in den Eingangsklassen wahrgenommen. Danach wurde auf einvernehmlich geäußerten Wunsch der damals amtierenden Grundschulschulleiterinnen und -schulleiter bei den Schulen mit dem Angebot des gemeinsamen Lernens (GL) und der Barbaraschule die Aufnahmekapazität auf 24 pro Klasse begrenzt, außer bei den Schulen GGS und KGS Röhe. Diese sollten aufgrund ihrer besonderen Situation (einzige GGS und damals gefährdeter Schulstandort Röhe) ebenso wie die Grundschulen ohne GL-Angebot (Dürwiß und Kinzweiler) bis zu 27 Schülerinnen und Schüler aufnehmen dürfen.

 

Die Schulleitungen aller Grundschulen wurden in Vorbereitung auf die Fortschreibung des SEP im Jahr 2021 erneut angeschrieben mit der Bitte um Stellungnahme, inwieweit aus pädagogischer Sicht an der getroffenen Kapazitätsbegrenzung festgehalten werden sollte.

Daraufhin teilte der Sprecher der Grundschulleitungen mit Schreiben vom 19.4.2021 mit dem als Anlage 2 beigefügten Schreiben mit, dass alle Schulleitungen der Eschweiler GL-Schulen (Schulen des gemeinsamen Lernens) die Auffassung vertreten, dass sich der Klassenmaximalwert von 24 Kindern pro Klasse in den letzten Jahren sehr bewährt habe und an dieser Zahl festhalten wollen. Die KGS Röhe möchte ebenfalls bei max. 27 Kindern bleiben.

Lediglich die Schulleitung der GGS möchte, wie schon häufiger beantragt, eine Begrenzung der Aufnahmekapazität von 24 statt bisher 27 Kindern wie an den meisten anderen GL-Schulen.

 

Seitens der Verwaltung wird die Auffassung vertreten, dass es vollumfänglich bei den festgelegten Kapazitätsbegrenzungen bleiben sollte. Wie bereits mehrfach auch im Schulausschuss diskutiert, hat die GGS Weisweiler ein gewisses Alleinstellungsmerkmal als einzige Gemeinschaftsgrundschule in Eschweiler und sollte grundsätzlich von allen Kindern im Stadtgebiet besucht werden können als Alternative zu den in den meisten Stadtteilen ausschließlich verorteten kath. Bekenntnisschulen. Darüber hinaus besuchen in der Regel alle in Weisweiler und Hücheln wohnenden Kinder auch die wohnortnächste GGS Weisweiler. Nach den auch jetzt wieder aktuellen zu erwartenden Schülerzahlen bewegen sich die zu erwartenden Anmeldungen zwischen 45 und 60 Kindern. Es sind somit z.T. zu viele Kinder für eine Zweizügigkeit, zu wenige für eine Dreizügigkeit. Mit Blick auf die zu beachtenden Grenzen in der Bildung der Klassenanzahlen insgesamt hält die Verwaltung die Begrenzung von 27 Kindern bei den Eingangsklassen daher weiterhin für angezeigt.

 

 

Aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen und unter Beachtung der vorgenannten Aufnahmekapazitäten hätten am Standort Don Bosco 16 Kinder abgelehnt werden müssen und an der KGS Eduard-Mörike 13, wenn die bisher bestehende Zügigkeit Bestand hätte.

 

Wenngleich die Entwicklung der Grundschulzahlen erst im nächsten sich derzeit noch in Bearbeitung befindlichen Schulentwicklungsplan (SEP) dargestellt werden sollte, ist diese bereits im Vorgriff auf die Verabschiedung des kompletten SEP als Anlage dargestellt, um auf dieser Basis eine Grundlage zur nachhaltigen Beschlussfassung über die Zügigkeiten zu schaffen.

 

Daraus ist zu entnehmen, dass ein Anlass zur Änderung der Zügigkeiten an folgenden Grundschulen besteht:

 

v  KGS Barbaraschule (Erhöhung von 3 auf 4 Züge)

v  KGS Bergrath (von gemischten 2- 3 Zügen auf durchgängige Dreizügigkeit)

v  KGS Don Bosco (Erhöhung von 3 auf 4 Züge)

v  KGS Dürwiß (Erhöhung von 3 Zügen auf gemischte 3-4 Züge)

v  KGS Eduard-Mörike (Erhöhung von 2 auf 3 Züge)

 

Mit der Einrichtung einer weiteren Klasse und der Erhöhung der Zügigkeit einer Schule geht ein räumlicher Mehrbedarf einher. Wie bereits im Rahmen der OGS-Qualitätsentwicklung mehrfach thematisiert wurde, stoßen einige Schulen dabei an ihre Grenzen. Dazu zählen auch die KGS Don Bosco-Schule und die KGS Eduard-Mörike.

 

Der erforderliche Raumbedarf kann an der KGS Eduard-Mörike nur mit Hilfe eines Erweiterungsbaus geschaffen werden, über den der Rat bereits am 18.5.2020 entschieden hat. Die Planungen dazu laufen. Zum kommenden Schuljahr 2022/23 ist die Einrichtung einer weiteren Klasse allerdings noch im Bestand möglich.

 

Wie bereits im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage 114/20 ausführlich dargestellt, kann der erforderliche Raumbedarf an der KGS Don Bosco im Rahmen des Bestandes nur geschaffen werden, wenn für die aktuell noch im Gebäude Hehlrather Straße untergebrachten Mieter, wie AWO, Sozialverband, Schachclub und Kinderschutzbund räumliche Alternativen an einem anderen Standort gefunden werden. Der Sozialverband hat inzwischen bereits mitgeteilt, auf den genutzten Raum sogar verzichten zu können, so dass für diesen Nutzer keine Alternative gefunden werden muss.

 

Ansonsten müssen bis zum Schuljahr 2023/24 alternative Lösungen gefunden werden. Zum Schuljahr 2022/23 kann auf die Bildung einer vierten Klasse verzichtet werden, wenn Kinder abgewiesen werden und an ihre wohnortnächste Grundschule verwiesen werden. Dabei werden die gesetzlich verankerten Auswahlkriterien zur Aufnahme von Grundschülern beachtet, so dass z.B. Geschwisterkinder in jedem Fall (ungeachtet ihres Wohnortes) aufgenommen werden.

 

Neben der Schaffung von Schulraum durch freiwerdende aktuell noch fremd vermietete Räume ist zusätzlich noch der Anbau eines Raumes am Hauptgebäude Grüner Weg vorgesehen. Hierfür sind Mittel für die mittelfristige Finanzplanung vorzusehen bzw. für den Haushalt 2023 ff. anzumelden.  Als Verbesserung der Raumsituation ist aktuell – unabhängig von der Raumnot – der Anschluss der WC-Anlagen zum Innenbereich der Schule am Hauptgebäude vorgesehen. Da dies im Zusammenhang mit der Raumschaffung steht, wird hierzu eine Planung erfolgen. Entsprechende Haushaltsmittel werden noch nachgemeldet, sobald eine Kalkulation vorliegt.

Da die Maßnahmen (Anbau und Nutzung der fremd vermieteten Räume) nicht zeitgleich alle zum 1.8.2023 fertiggestellt sein müssen, kann eine sukzessive Raumschaffung in den nächsten drei Jahren erfolgen.

 

Bei der KGS Barbaraschule kann eine Erweiterung der Zügigkeit nur erfolgen, wenn beide Standorte zweizügig werden, so wie sie auch ursprünglich konzipiert waren. Es soll an dieser Stelle aber nicht unerwähnt bleiben, dass die Schule am Hauptstandort Erweiterungsbedarf sieht für eine Aula/Versammlungsstätte und auch eine eigene Sportstätte wünscht.

 

An den übrigen von diesem Beschlussentwurf betroffenen Grundschulen in Bergrath und Dürwiß lässt der vorhandene Raumbestand eine Erhöhung der Zügigkeit zu. Am Standort in Bergrath ist allerdings mittelfristig ein Ersatz für die vorhandenen zwei Fertigbauklassen zu schaffen, deren vorgesehen Nutzungsdauer längst überschritten ist.

 

Einhergehend mit der Bildung weiterer Klassen ist selbstverständlich auch ein Mehrbedarf an personeller Ausstattung des pädagogischen Personals. Die Zuweisung der erforderlichen Lehrerstunden erfolgt durch die Schulaufsicht. Daher erfolgt die Klassenbildung immer in Abstimmung mit der Schulaufsicht.

 

Im Rahmen des aktuell neu aufgelegten SEP wird noch detaillierter auf die Entwicklung der Schülerzahlen eingegangen. Da aber bereits zum kommenden Schuljahr der Bedarf an einer Zügigkeitenerhöhung besteht, ist das Grundschulkapitel des SEP hinsichtlich der Prognose der Schülerzahlen bereits vorweg in der Anlage beigefügt.

 

 

Fazit:

 

Im Vorgriff auf die Ergebnisse des SEPs  schlägt die Verwaltung daher vor, die Zügigkeiten – wie im Beschlussentwurf aufgeführt - unbefristet bedarfsorientiert anzupassen, mit der Folge, dass die Schulen im Bedarfsfall handlungsfähig sind und weitere Klassen im Rahmen der nun festgesetzten Zügigkeiten bilden können.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Anzahl der Aufnahmen, über die erst im Mai d.J. nach Abschluss der noch laufenden Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs entschieden wird, noch ändern können und von der Anzahl der Anmeldungen abweichen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf entweder im Rahmen des Gemeinsamen Lernen (GL) an den Grundschulen mit einem hierfür bestehenden Angebot aufgenommen werden können oder auch an einer Förderschule. Solange dies noch nicht feststeht, sind die meisten Kinder zunächst an der wohnortnächsten Grundschule angemeldet.

 


Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich bei baulichen Erweiterungs- und Änderungsmaßnahmen. Für die KGS Eduard-Mörike wird diesbezüglich auf die Verwaltungsvorlage 114/20 verwiesen und die im Nachgang dazu bereits beschlossenen Einzelvergaben.

 

Die in der KGS Don Bosco durchzuführenden kleineren Umbauarbeiten können im Rahmen des Bauunterhaltungsbudgets erfolgen. Für den weitergehenden Erweiterungsbedarf dort erfolgt hierzu zu gegebener Zeit noch eine weitere Beschlussempfehlung.

Für die Umsetzung dieses Beschlussentwurfs ergeben sich zunächst keine weiteren finanziellen Auswirkungen.

 


Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt über das Personal in den Fachämtern 40 und 65.