hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Der Beschluss zur
Aufstellung des Bebauungsplans 304 - Kindergarten Peilsgasse - vom 11.07.2019
(VV 170/19) wird aufgehoben.
Auf dem derzeit
brachliegenden Areal nördlich des Rathauses ist eine Folgenutzung mit einer
Mischung aus Wohnen, Einzelhandel und Dienstleistungen geplant (vgl. VV
207/22). In Zusammenhang mit der Planung von 2019 war die Errichtung eines
Kindergartens nordöstlich des Rathauses vorgesehen, um den Bedarf an
Betreuungsplätzen für Kinder auch in diesem Teil der Innenstadt zu decken.
Um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Kindergartens an
dieser Stelle zu schaffen wurde in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und
Bauausschusses am 11.07.2019 (VV 170/19) die Aufstellung des Bebauungsplanes
304 - Kindergarten Peilsgasse - mit dem in der Anlage 1
dargestellten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 304
- Kindergarten Peils-gasse - umfasst ein ca. 1.500 m² großes Gebiet
im Zentrum der Stadt Eschweiler an der Dürener Straße Ecke Peilsgasse.
Der Planentwurf
wurde in der Zeit vom 09.10.2019 bis 29.10.2019 zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Zwischenzeitlich wurde
am 17.02.2021 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 313
- Rathaus Quar-tier - durch den Rat der Stadt Eschweiler gefasst (VV
073/21). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 313 umgrenzt die Flächen
zwischen Dürener Straße, Peilsgasse, Indestraße und Wollen-weberstraße und
überplant auch den Bereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes 304
- Kindergar-ten Peilsgasse -. Im Rahmen der Neuplanungen des
Gesamtareals wird auch die Lage des Kindergartens neu überdacht (vgl. VV 207/22).
Durch die
Überplanung der ehemals nordöstlich geplanten Kindergartenfläche durch den
neuaufgestellten Be-bauungsplan 313 - Rathaus Quartier - wird das
Bauleitplanverfahren - Kindergarten Peilsgasse - entbehrlich. Eine
Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im Jahre 2019
eingegangenen Anregungen und Bedenken im Bebauungsplanverfahren
- Kindergarten Peilsgasse – ist nach dem Beschluss der Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses nicht mehr erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 304 - Kindergarten Peilsgasse - vom 11.07.2019 (VV 170/19) aufzuheben (Anlage 1) und das Bauleitplanverfahren zu beenden.
Gutachten:
Der Verwaltung liegen aus dem bisherigen Bauleitplanverfahren keine Gutachten vor.
Keine
Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.