Betreff
Bebauungsplan 304 - Kindergarten Peilsgasse -;
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
034/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 304 - Kindergarten Peilsgasse - vom 11.07.2019 (VV 170/19) wird aufgehoben.

 


Auf dem derzeit brachliegenden Areal nördlich des Rathauses ist eine Folgenutzung mit einer Mischung aus Wohnen, Einzelhandel und Dienstleistungen geplant (vgl. VV 207/22). In Zusammenhang mit der Planung von 2019 war die Errichtung eines Kindergartens nordöstlich des Rathauses vorgesehen, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder auch in diesem Teil der Innenstadt zu decken.

 

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung des Kindergartens an dieser Stelle zu schaffen wurde in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 11.07.2019 (VV 170/19) die Aufstellung des Bebauungsplanes 304 - Kindergarten Peilsgasse - mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 304 - Kindergarten Peils-gasse - umfasst ein ca. 1.500 m² großes Gebiet im Zentrum der Stadt Eschweiler an der Dürener Straße Ecke Peilsgasse.

 

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 09.10.2019 bis 29.10.2019 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

Zwischenzeitlich wurde am 17.02.2021 der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 313 - Rathaus Quar-tier - durch den Rat der Stadt Eschweiler gefasst (VV 073/21). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 313 umgrenzt die Flächen zwischen Dürener Straße, Peilsgasse, Indestraße und Wollen-weberstraße und überplant auch den Bereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes 304 - Kindergar-ten Peilsgasse -. Im Rahmen der Neuplanungen des Gesamtareals wird auch die Lage des Kindergartens neu überdacht (vgl. VV 207/22).

 

Durch die Überplanung der ehemals nordöstlich geplanten Kindergartenfläche durch den neuaufgestellten Be-bauungsplan 313 - Rathaus Quartier - wird das Bauleitplanverfahren - Kindergarten Peilsgasse - entbehrlich. Eine Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung im Jahre 2019 eingegangenen Anregungen und Bedenken im Bebauungsplanverfahren - Kindergarten Peilsgasse – ist nach dem Beschluss der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses nicht mehr erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 304 - Kindergarten Peilsgasse - vom 11.07.2019 (VV 170/19) aufzuheben (Anlage 1) und das Bauleitplanverfahren zu beenden.

 

Gutachten:

Der Verwaltung liegen aus dem bisherigen Bauleitplanverfahren keine Gutachten vor.


Keine


Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.