Betreff
Aktualisierung der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports
Vorlage
029/22
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Aktualisierung der als Anlage 1 beigefügten Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports wird zugestimmt.

 


Die Sportvereine in Eschweiler haben die Möglichkeit, bei der Neuanschaffung von Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen Zuschüsse zu erhalten. Dazu können Anträge an die Stadt Eschweiler und über die Stadt Eschweiler an den RegioSportBund Aachen gestellt werden.

 

Die Förderung durch die Stadt Eschweiler ist in § 4 A der Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports beschrieben. Unter § 4 „Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und Ausrüstungsgegenstände“ heißt es unter 1. „Die Städteregion Aachen/RegioSportBund Aachen gewährt einen Zuschuss von 20 % der Investitionskosten. Die Zuwendung der Stadt beträgt 30 % der Gesamtkosten.“

 

Der RegioSportBund Aachen hat seinen Zuschusssatz ab dem Jahr 2021 von 20% auf 30 % erhöht (Anlage). Eine separate Mitteilung dazu an die Stadt Eschweiler erfolgte nicht. Allerdings wurde die Änderung auf der Internetseite des RegioSportBundes Aachen unter der Förderbeschreibung und im dort abgelegten Antrag erwähnt.

 

Die Verwaltung schlägt nun vor, deshalb die städtischen Richtlinien zu aktualisieren. Der entsprechende Passus unter § 4 A 1. würde wie folgt lauten: „Die Städteregion Aachen/RegioSportBund Aachen gewährt einen Zuschuss von 30 % der Investitionskosten. Die Zuwendung der Stadt beträgt 30 % der Gesamtkosten.“

 

Weiterhin sollte im ersten Satz des letzten Absatzes des § 4 A) der Begriff „städtischen“ zur Konkretisierung des Zuschussgebers hinzugefügt werden. Der Satz lautet dann wie folgt: „Die unter 1.-2. gewährten städtischen Zuwendungen dürfen den Höchstbetrag in Höhe von 2.000,00 € innerhalb eines Jahres nicht überschreiten“.

 

Außerdem kann der letzte Satz des Absatzes entfallen, da die maximale öffentliche Zuschusshöhe bei Förderung durch RegioSportBund und Stadt Eschweiler 60 Prozent der Anschaffungskosten beträgt und somit dann eine Eigenleistung in Höhe von 40 Prozent erforderlich ist.

 

Die neue Fassung der Richtlinien ist als Anlage 1 beigefügt. Die Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung der Richtlinien ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Die aktualisierten Richtlinien sollen zum 01.04.2022 inkrafttreten.

 

Dies führt in Konsequenz zu einer erhöhten Gesamtförderung der Vereine, da sich der Anteil der Bezuschussung um 10 Prozent von 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht.

 

Für die Stadt Eschweiler verändert sich die Zuschusshöhe nicht.

 


Keine

 


Keine