Der Aktualisierung
der als Anlage 1 beigefügten Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur
Förderung des Sports wird zugestimmt.
Die Sportvereine in
Eschweiler haben die Möglichkeit, bei der Neuanschaffung von Sportgeräten und
Ausrüstungsgegenständen Zuschüsse zu erhalten. Dazu können Anträge an die Stadt
Eschweiler und über die Stadt Eschweiler an den RegioSportBund Aachen gestellt
werden.
Die
Förderung durch die Stadt Eschweiler ist in § 4 A der Richtlinien der Stadt
Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports
beschrieben. Unter § 4 „Höhe des städtischen Zuschusses A) Sportgeräte und
Ausrüstungsgegenstände“ heißt es unter 1. „Die
Städteregion Aachen/RegioSportBund Aachen gewährt einen Zuschuss von 20 % der
Investitionskosten. Die Zuwendung der Stadt beträgt 30 % der Gesamtkosten.“
Der RegioSportBund Aachen hat seinen Zuschusssatz ab dem Jahr 2021 von 20% auf 30 % erhöht (Anlage). Eine separate Mitteilung dazu an die Stadt Eschweiler erfolgte nicht. Allerdings wurde die Änderung auf der Internetseite des RegioSportBundes Aachen unter der Förderbeschreibung und im dort abgelegten Antrag erwähnt.
Die Verwaltung schlägt nun
vor, deshalb die städtischen Richtlinien zu aktualisieren. Der entsprechende
Passus unter § 4 A 1. würde wie folgt lauten: „Die Städteregion
Aachen/RegioSportBund Aachen gewährt einen Zuschuss von 30 % der
Investitionskosten. Die Zuwendung der Stadt beträgt 30 % der Gesamtkosten.“
Weiterhin sollte im ersten
Satz des letzten Absatzes des § 4 A) der Begriff „städtischen“ zur
Konkretisierung des Zuschussgebers hinzugefügt werden. Der Satz lautet dann wie
folgt: „Die unter 1.-2. gewährten städtischen
Zuwendungen dürfen den Höchstbetrag in Höhe von 2.000,00 € innerhalb eines
Jahres nicht überschreiten“.
Außerdem kann der letzte
Satz des Absatzes entfallen, da die maximale öffentliche Zuschusshöhe bei
Förderung durch RegioSportBund und Stadt Eschweiler 60 Prozent der
Anschaffungskosten beträgt und somit dann eine Eigenleistung in Höhe von 40
Prozent erforderlich ist.
Die neue Fassung der
Richtlinien ist als Anlage 1 beigefügt. Die Gegenüberstellung der alten
und neuen Fassung der Richtlinien ist als Anlage 2 beigefügt.
Die aktualisierten
Richtlinien sollen zum 01.04.2022 inkrafttreten.
Dies führt in Konsequenz zu
einer erhöhten Gesamtförderung der Vereine, da sich der Anteil der
Bezuschussung um 10 Prozent von 50 Prozent auf 60 Prozent erhöht.
Für die Stadt Eschweiler
verändert sich die Zuschusshöhe nicht.
Keine
Keine