Der Ausschuss nimmt
die Planung zu den Velorouten 2 und 4 (vgl. Anlagen 02 – 09) zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Allgemeines
Gem. Beschluss des
Stadtrates vom 03.12.2019 (Vorlage 309/19) wurde Eschweilers
Klimaschutzteilkonzept Mobilität (ESKLIMO) als Handlungsfahrplan für die
Verkehrsplanung und –entwicklung beschlossen.
Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung mit der Umgestaltung
verschiedener Straßen zu sog. Fahrradstraßen. Die hierfür erforderlichen
Planungsleistungen werden durch das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro SVK -
Kaulen, Aachen erbracht. Hintergrund der Maßnahmen ist eine Verlagerung im
Gesamtverkehrsaufkommen zu Gunsten der klimafreundlichen Mobilitätsformen. Die
Maßnahmen sollen dazu beitragen den Radverkehrsanteil am Verkehr von bisher 6%
auf 17% zu erhöhen.
Die Vielzahl der
umzugestaltenden Straßen machte eine Gliederung und Priorisierung in Gruppen
erforderlich, um die finanzielle Belastung haushaltsverträglich zu gestalten
und auch die verkehrlichen Beeinträchtigungen durch die Bautätigkeit gering zu
halten.
Der größte Nutzen
für die Einrichtung von Fahrradstraßen wird an den Straßen gesehen, an denen
sich weiterführende Schulen befinden. Hier sind rein zahlenmäßig die meisten
Fahrten mit Fahrrädern vorhanden und darüber hinaus noch weitere Potentiale
(bei Schülern und Lehrern) zu heben, die bisher aus verschiedensten Gründen auf
die Nutzung von Fahrrädern verzichtet haben. Entsprechend wurden die Velorouten
2 und 4 (vgl. Anlage 1) als erste Priorität ausgewählt. Die Planungen an den
weiteren in der Anlage gezeigten Velorouten dauern noch an. Inhaltlich
orientieren sie sich eng an den in dieser Vorlage gezeigten
Gestaltungsprinzipien, die im Bedarfsfall an örtliche Gegebenheiten angepasst
werden.
Im Juli 2020 wurde
der Einplanungsantrag „Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur im
Stadtgebiet: Einrichtung von Fahrradstraßen“ bei der Bezirksregierung Köln
eingereicht. Dort wird das Vorhaben unter dem Ordnungsmerkmal 2020 20 334
geführt. Im ersten Quartal 2022 wird ein Förderantrag bei der Bezirksregierung
Köln gestellt. Beantragt wird eine finanzielle Unterstützung für die
Einrichtung der Fahrradstraßen. Gemäß den Förderrichtlinien des Sonderprogramms
Stadt & Land sind die geplanten Arbeiten förderfähig in Höhe von 90%. Dabei
entfallen ab 2022 75% auf Bundesmittel. Das Land NRW stockt mit 15% auf den
genannten Förderanteil auf. Um keine Verzögerung, die Realisierung des
Vorhabens betreffend, zu verursachen, wird mit der Einreichung des
Förderantrags auch um Genehmigung eines förderunschädlichen vorzeitigen
Baubeginns gebeten.
Die
Ausführungsunterlagen und Ausschreibungsunterlagen werden unmittelbar im
Anschluss an die Ausschusssitzung erstellt. Den Beschluss dieser Vorlage
vorausgesetzt, kann eine Ausschreibung unmittelbar erfolgen. Die bauliche
Umsetzung der Velorouten 2 und 4 wird für den Juli 2022 angestrebt, da in den
Sommerferien erwartungsgemäß mit geringem Verkehr vor den anliegenden Schulen
gerechnet werden kann.
Im Verlauf der Route
2 befindet sich u.a. die Eichendorffstraße. In der Straße ist gemäß dem
Abwasserbeseitigungskonzept die Kanalisation zu erneuern. Der Zustand der
Fahrbahn macht ebenfalls eine grundhafte Sanierung erforderlich. Die Straße
erfährt daher einen Vollausbau einschließlich erforderlicher
Versorgungsträgerarbeiten und der Erneuerung der Straßenbeleuchtung. Hier wurde
aktuell der Auftrag zur Kanal- und Straßenbauplanung erteilt. Die
Straßenbauplanung wird auf die Erfordernisse der Fahrradstraße hin abgestimmt.
Das beauftragte Planungsbüro ist hierüber entsprechend instruiert. Die
Bauarbeiten in der Eichendorffstraße werden 2023 und 2024 erfolgen. Dies
bedeutet, dass die Velorroute 2 bis zum Abschluss der Arbeiten unvollständig
sein wird. Für die Dauer der Bauarbeiten kann eine gute Umleitungsstrecke für
den Radverkehr über Preyerstraße, Gartenstraße und An Wardenslinde ausgewiesen
werden.
Gestaltung
In der Stadt Eschweiler
bestehen bereits seit den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts zwei
Fahrradstraßen. Zum einen handelt es sich um ein kurzes Stück Straße das von
der Bergrather Straße nach Osten abgeht auf Höhe der Einmündung der Talstraße.
Eine ca. 4m breite gerade Asphaltfahrbahn, einseitig bebaut, die dann in den
kombinierten Rad-/Fußweg in Richtung Cäcilienstraße übergeht. Zum zweiten ist
die Pfarrer-Appelrath-Straße eine Fahrradstraße. Sie ist rund 4m breit und in
Pflaster gebaut. Im Eschweiler Umland ist allen voran die Stadt Aachen bei der
Einrichtung von Fahrradstraßen aktiv. Eine erste Fahrradstraße wurde unlängst
in Stolberg (Hammstraße) eingerichtet. Verschiedene Straßen wurden dort in der
jüngeren Vergangenheit zu Fahrradstraßen umgestaltet. Deren „Design“ erfolgte
jeweils auf Basis eines Gestaltungsleitfadens. Bei der Festlegung der
Gestaltung der Fahrradstraßen Eschweilers wurde sich am Leitfaden der Stadt
Aachen orientiert. Die Gestaltung von Fahrradstraßen ist in Deutschland nicht
einheitlich geregelt. In der Vergangenheit wurden in verschiedenen Städten zum
Teil sehr unterschiedliche Wege beschritten, Fahrradstraßen optisch den
Verkehrsteilnehmern zu verdeutlichen. Unter Beteiligung von Polizei,
Verkehrsbehörde, Tiefbau- und Ordnungsamt führte das Stadt- und
Verkehrsplanungsbüro Kaulen einen Arbeitskreis durch in dem auf Basis bekannter
Gestaltungen deren Vor- und Nachteile erörtert und einvernehmlich unter den
Beteiligten besprochen wurden.
Anhand dieser
„Eschweiler - Standards“ wurden die für die Umgestaltung vorgesehenen
Straßenzüge überprüft, ob diese dort u. a. mit Blick auf die verfügbare Breite
im Straßenraum anwendbar sind und ob und – falls ja – in welchem Umfang
Einschränkungen etwa für den Fußverkehr oder den ruhenden Verkehr daraus folgen.
In der Hauptsache
erfolgt die Gestaltung der Fahrradstraße mittels Verkehrszeichen und
Markierung. Als Markierungsfarbe wird weiß verwendet und im Unterschied zum
Beispiel zu einzelnen Fahrradstraßen in Aachen auf eine Einfärbung der Fahrbahn
in roter Farbe verzichtet. Als Gründe hierfür sind aufzuführen, dass die
Einfärbung einen erheblichen Kostenfaktor darstellt, die verschiedenen am Markt
gängigen Techniken zur Flächenfärbung auf Dauer keine überzeugende Qualität
haben, da sie verblassen, abplatzen und verschmutzen. Spätestens im Falle von
Reparaturabreiten etwa der Versorgungsträger entsteht das Problem, dass die
Wiederherstellung aufgrund der fehlenden Verfügbarkeit der Materialien in
Kleinmengen in der Regel scheitert. Das Einfärben des Asphalts in Rot sei
ebenfalls erwähnt. Qualitativ mag dies das derzeitige Optimum darstellen, ist
allerdings auch entsprechend teuer, da die Deckschicht der Straße in einer
Stärke von rund 4cm abzufräsen ist und durch den Rotasphalt zu ersetzen ist. Für den Fall, dass bestimmte Abschnitte einer
Fahrradstraße zukünftig ein Sicherheitsproblem zeigen, wäre der Einsatz von
flächenhaftem Rot erneut zu prüfen. Die Beschilderung der Fahrradstraße, die
Vorfahrtsregelung an Einmündungen und Kreuzungen wird durch die StVO geregelt.
Fahrradstraßen sollen dabei bevorrechtigt werden, um die Reisegeschwindigkeit
auf ihnen zu erhöhen und den Kraftaufwand für das erneute Anfahren nach einem
Vorfahrt-gewähren zu vermeiden. Die Verkehrsregelung ist aber an jedem
einzelnen Knotenpunkt zu prüfen, um in erster Linie einen sicheren
Verkehrsablauf zu gewährleisten.
Um den Beginn der
Fahrradstraße zu verdeutlichen, werden an den Anfängen der Fahrradstraßen
Baumtore vorgesehen. Durch die Einengung der Straße wird dem Kfz-Verkehr die
Wartepflicht auf insbesondere Radfahrer baulich verdeutlicht. Ein hier
platziertes großes Piktogramm weist auf die Fahrradstraße hin.
Die Fahrradstraße
selbst gliedert sich in die Fahrbahn, die im Beidrichtungsverkehr eine Breite
von 4,10 – 5,30m aufweisen muss und beidseitigen Sicherheitstrennstreifen von
0,75 (in Ausnahmefällen 0,50m) Breite. Die Trennstreifen werden mit
durchgezogenem weißen Schmalstrich hergestellt. Auf der Fahrbahn wird im
Abstand von rd. 50m ein großes Fahrrad-Piktogramm markiert um den Verkehrsteilnehmern
die Fahrradstraße zu verdeutlichen. In Einbahnstraßen, etwa der Uferstraße,
erfolgt eine Gliederung der Straße, dass eine Nutzung der Einbahnstraße für den
Radfahrer auch in Gegenrichtung über den Schutzstreifen möglich ist. Bei langen
Teilabschnitten der einzelnen Strecken wurden ergänzende Einengungen geplant,
die die Einhaltung der Verkehrsregeln unterstützen sollen, weil etwa das
Überholen erschwert wird. Ferner werden in engen Straßen, wie Patternhof,
Ausweichbuchten vorgesehen, um eine sichere Passage im Gegenverkehr zu
gewährleisten.
Planerische Besonderheiten
Der Anlage 01 ist
eine Übersicht der fünf zur Förderung beantragten Radrouten zu entnehmen. Im
ersten Schritt werden die Routen 2 und 4 realisiert. Die Pläne hierfür sind als
Anlagen 02 bis 09 beigefügt. Die Grundzüge der Planung von Fahrradstraßen
wurden hier, wie oben beschrieben, umgesetzt. Hervorzuheben sind die folgenden
planerisch deutlich überarbeiteten Bereiche:
Knotenpunkt Bergrather Straße, Uferstraße,
Patternhof
Eine größere
Umgestaltung des Straßenraums wird im Bereich dieses Knotens vorgenommen. Hier
ist eine sichere Führung des Radverkehrs über die Bergrather Straße hinweg nur
mit einer Lichtsignalanlage (LSA) möglich. Um den Radfahrer von der Uferstraße
kommend an die LSA führen zu können, verläuft die Fahrradstraße indenah auf die
Bergrather Straße zu. Der Kfz Verkehr wird von der Bergrather Straße kommend
über eine kurze separate Fahrbahn geführt und stößt dann untergeordnet auf die
Fahrradstraße. Zur Steigerung des Sicherheitsniveaus wird im Zulauf zur
Einmündung eine geschwindigkeitssenkende Aufpflasterung vorgesehen.
Abb 1: Knotenpunkt Bergrather
Straße, Uferstraße, Patternhof
Fußgängerbrücke Patternhof
Auf der Straße
Patternhof bleibt das Parken am Fahrbahnrand erhalten. Künftig werden dort aber
Buchten ausgebildet, die für das Ausweichen im Gegenverkehr dienen. Auf Höhe
der Fußgängerbrücke ggü. der Realschule Patternhof wird eine Engstelle für den
Fahrverkehr ausgebildet, um hier querenden Schulkindern eine bessere Sicht auf
den Straßenverkehr zu gewähren.
Abb 2: Patternhof
Querungsbereich Fußgängerbrücke, Realschule Patternhof
Bauprogramm
Der Umfang der
anstehenden Arbeiten machte eine zeitliche Gliederung erforderlich, damit zum
einen die finanzielle Belastung haushaltsverträglich erfolgt und die Umsetzung
der Maßnahmen unter vertretbaren Beeinträchtigungen des Verkehrs erfolgt.
Gleichsam sollen die Strecken nach Möglichkeit in einem Baujahr realisiert
werden. Diese Vorgaben waren nicht in jedem einzelnen Fall einzuhalten. Nach
Abwägung der verschiedenen Randbedingungen stellte sich das in den Tabellen 1 -
3 aufgeführte Bauprogramm als sinnvolle Vorgehensweise heraus. Unter
Berücksichtigung der bereits bewilligten Haushaltsmittel und der fortgeschriebenen
Kostenschätzungen der einzelnen Maßnahmen stellt sich die zeitliche Umsetzung
der Maßnahmen wie folgt dar:
Maßnahme |
ID |
Route |
Länge [m] |
Schätzung |
Anlage |
Eduard-Mörike-Straße
|
1.3 |
2 |
550 |
88.200,-€ |
06 |
Hehlrather
Straße |
NN |
2 |
356 |
52.570,-€ |
02 |
Liebfrauenstraße |
1.0 |
2 |
670 |
122.325,-€ |
03 |
Oststraße |
1.3 |
2 |
470 |
14.280,-€ |
07 |
Patternhof |
3.3 |
4 |
700 |
610.120,-€ |
08 |
Peter-Paul-Straße |
1.2 |
2 |
560 |
108.500,-€ |
04 |
Saarstraße
|
1.4 |
2 |
200 |
16.100,-€ |
07 |
Uferstraße |
3.3 |
4 |
405 |
37.590,-€ |
09 |
Summe |
|
|
3.911 |
1.049.685,-€ |
|
Tab. 1: Bauprogramm 2022/23
Nachdem im ersten Schritt die Velorouten 2 und 4 ausgebaut werden sollen, soll anschließend die Veloroute 1, die die Gesamtschule Waldschule sowie die Waldsiedlung anbindet realisiert werden.
Maßnahme |
ID |
Route |
Länge [m] |
Am
Schlemmerich |
9.2 |
1 |
307 |
Bourscheidtstraße |
6.5 |
1 |
380 |
Dechant-Deckers-Straße
|
6.5 |
1 |
250 |
Eichendorffstraße |
1.2 |
2 |
545 |
Franzstraße |
6.5 |
1 |
320 |
Friedrichstraße |
9.2 |
1 |
196 |
Jägerspfad |
9.1 |
1 |
736 |
Summe |
|
|
2.734 |
Tab. 2: Bauprogramm 2024/25
Ab 2026 soll in einem dritten Schritt das Zielnetz (vgl. Anlage 1) vervollständigt werden. Dies geschieht durch die Herstellung der Veloroute 3 (Anbindung des südlichen Stadtgebietes und Verbindung nach Stolberg) sowie der Veloroute 5 (Verbindung nach Dürwiß).
Maßnahme |
ID |
Route |
Länge [m] |
An
Wardenslinde |
8.1 |
5 |
160 |
An
Wardenslinde (Wirtschaftsweg) |
19.5 |
5 |
1360 |
Antoniusstraße |
7.4 |
3 |
345 |
Auf
dem Höfchen |
7.4 |
3 |
122 |
August-Thyssen-Straße |
3.1 |
4 |
506 |
Bergrather
Straße |
7.1 |
3 |
550 |
Bohler
Straße |
7.5 |
3 |
338 |
Heibachstraße |
7.5 |
3 |
512 |
Kopfstraße |
7.5 |
3 |
109 |
Marienstraße |
3.2 |
4 |
438 |
Waldstraße
(selbstgeführt) |
9.3 |
1 |
745 |
Weierstraße |
7.5 |
3 |
225 |
Summe |
|
|
5.410 |
Tab. 3 Bauprogramm
ab 2026
Ausgaben
Für die Umsetzung der Maßnahme stehen bei dem bei Produkt 125410101 – Gemeindestraßen geführten Sachkonto 52420120 – Unterhaltung Radverkehrsanlagen Mittel zur Verfügung. Die entstehenden Kosten sind Schätzkosten auf Basis der vorliegenden Vorentwurfsplanung. Diese sind aufgrund der noch geringen Planungsschärfe mit einem Aufschlag von 20% versehen. Mit Fortschreibung der Planung erfolgt auch eine Konkretisierung der Höhe der Ausgaben. Ggf. werden dann noch Anpassungen bei der Mittelbereitstellung erforderlich. Die Maßnahmen nach 2025 sind bisher noch nicht im Haushalt dargestellt. Mit der nächsten Anmeldung wird dies nachgeholt.
Für die Jahre 2022 und 2023 sind Ausgaben in Höhe von ca. 1.049.685 € zu erwarten. Hier stehen 1.094.350€ an Finanzmittel zur Verfügung.
Einnahmen
Für die beschriebenen Maßnahmen werden Fördermittel des Landes beantragt. Die Förderung erfolgt i.d.R. durch die Förderrichtlinie Nahmobilität im Zusammenhang mit dem Sonderprogramm Stadt & Land. Diese Kombination deckt die Kosten zu 90% der förderfähigen Ausgaben.
Für die Jahre 2022 und 2023 werden Einnahmen in Höhe von ca. 944.717 € erwartet. Die Höhe der abrufbaren Mittel ergibt sich aus dem Förderbescheid, der zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vorlag. Da ein Abruf erst nach erfolgten nachweisbaren Ausgaben möglich ist, werden die Einnahmen immer verzögert gegenüber den Ausgaben verbucht werden können.
Bei der Haushaltsanmeldung zum HH 2022ff. wurde noch von einer Förderquote von 70 % ausgegangen. Die nunmehr zu erzielenden Mehreinnahmen durch die 90 %-ige Förderung werden über die Veränderungsliste nachgemeldet
Die Umsetzung des
Mobilitätskonzeptes „ESKLIMO“ bindet Arbeitskraft bei der Abteilung für
Straßenbau und Verkehr.