Betreff
Kommunale Pflegeplanung für die Städteregion Aachen;
hier: Fortschreibung der verbindlichen Bedarfsplanung 2022 - 2024
Vorlage
423/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Die Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung für die StädteRegion Aachen, die verbindliche Bedarfsplanung für die vollstationären Pflegeplätze 2022 - 2024 sowie die daraus abgeleiteten und vorgeschlagenen Maßnahmen für den weiteren Kapazitätsausbau werden zur Kenntnis genommen.

 


 

Mit Beschluss des Städteregionstages vom 10.12.2015 ist die verbindliche Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeplätze eingeführt worden. Nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW sind die Ergebnisse der örtlichen Planung jedes zweite Jahr zusammenzustellen und die verbindliche Bedarfsplanung ist jährlich nach einer Beratung in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege (auf städteregionaler Ebene) durch förmlichen Beschluss des Städteregionstages fortzuschreiben. Nach § 7 Abs. 2 Alten- und Pflegegesetz NRW sind die städteregionsangehörigen Kommunen in den Planungsprozess mit einzubeziehen.

 

Mit E-Mail vom 25.11.2021 hat die StädteRegion Aachen das an die Sozialdezernenten gerichtete Schreiben vom 22.11.2021 (Anlage 1) sowie den beigefügten Berichtsentwurf zur Kommunalen Pflegeplanung 2021 (Anlage 2) übersandt und den vorgenannten Planungsprozess eröffnet. Die Kommunale Pflegeplanung sowie die erneute Hochrechnung des Bedarfs an vollstationären Pflegeplätzen für die Jahre 2022 - 2025 wurden auf Basis der Pflegestatistik des Landes NRW erstellt. Auf die umfangreichen Ausführungen in den beigefügten Anlagen wird Bezug genommen.

 

Bisheriger Übung folgend (siehe zuletzt VV Nr. 115/21 zur verbindlichen Bedarfsplanung 2021 - 2023) wird der Sozial- und Seniorenausschuss beratend in die Pflegeplanung eingebunden. In die gegenüber der StädteRegion Aachen bis zum 15.01.2022 abzugebende Stellungnahme der Stadt Eschweiler fließt das Ergebnis dieser Ausschussbeteiligung ein.

 


 

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen

 


 

Keine personellen Auswirkungen