Betreff
Flüchtlinge in Eschweiler;
hier: Bericht zur aktuellen Situation
Vorlage
416/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


 

Mit Stand 23.11.2021 werden der Stadt Eschweiler 111 Personen als zugewiesene Asylbewerber gemäß dem Gesetz über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG NRW) anerkannt (= 82,46 % der Aufnahmequote, 24 Asylbewerber unter 100%). Aufgrund des Hochwasserunglücks im Juli 2021 und der daraus resultierenden Nachwirkungen wurde vonseiten der Bezirksregierung Arnsberg zugesagt, die Stadt Eschweiler vorläufig bis zum 01.12.21 von dem generellen Verteilungsmechanismus auszunehmen.

 

416 mit einem Schutzstatus durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestattete Personen (Asylberechtigte, durch die Genfer Flüchtlingskonvention Geschützte, Subsidiär Geschützte, durch Abschiebeverbot Geschützte) wurden zur Wohnsitzauflage (§ 12a des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet - AufenthG) in Eschweiler verpflichtet (249 Personen bis zum Erreichen von 100 %; 62,54 % der Aufnahmequote gemäß der Ausländer- Wohnsitzregelungsverordnung NRW - AWoV NRW aktuell erfüllt - Stand 23.11.2021).

 

 

 

Diagramm Entwicklung Zuweisungszahlen

 

 

 

Im Jahr 2020 erfolgten unter Anwendung des „Königsteiner Schlüssels“ (Verteilungsmaßstab, der sich zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem Drittel aus der Bevölkerungszahl zusammensetzt) 79 Zuweisungen von Asylbewerbern nach Eschweiler (Stand 31.12.2020). Seit dem 01.01.2021 wurden bisher 36 Asylbewerber nach Eschweiler zugewiesen (Stand 23.11.2021).

 

394 Personen stehen mit Erhebungsstand zum 01.11.2021 im Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Für den zuletzt erstatteten Monat Oktober 2021 erhielt die Stadt Eschweiler für 86 Personen (Stand 31.10.2021: Personen im Leistungsbezug gem. AsylbLG: 408, 103 meldefähige Personen abzüglich 17 Personen, welche für diesen Monat nicht im Leistungsbezug AsylbLG standen) über die sogenannte FlüAG-Kostenpauschale (= 866 €/Person/Monat) eine Erstattung durch das Land NRW.

 

322 Leistungsberechtigte im AsylbLG konnten somit nicht über die o.a. Erstattungsregelung mit dem Land abgerechnet werden. Für sie sind auch die ansonsten erstattungsfähigen Aufwendungen (= 278.852 € im Monat Oktober 2021) vollumfänglich aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren.

 

 

Diagramm Personen im Leistungsbezug

 

351 Personen (Flüchtlinge) sind zurzeit (Stand 23.11.2021) in städtischen Unterkünften untergebracht (aus dem Rechtskreis AsylbLG = 211 Personen; aus anderen Rechtskreisen = 140 Personen), d.h. von den in Eschweiler quantifizierbar feststellbaren Flüchtlingen (394 aus dem AsylbLG + 416 mit Wohnsitzauflage = insgesamt 810 Personen) sind somit mehr als die Hälfte auf dem freien Wohnungsmarkt untergebracht.

 

Am 03.11.21 wurde vom Landtag NRW die geplante und mit mündlichem Bericht in der Sitzung des Sozial- und Seniorenausschusses vom 29.09.21 bereits vorgestellte Novellierung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW beschlossen. Inhaltliche Änderungen haben sich in der Beschlussfassung des Gesetzes im Vergleich zu den bereits vorgetragenen Sachverhalten nicht mehr ergeben. Durch die Novellierung wurde das FlüAG mit Wirkung zum 01.01.2021 rückwirkend geändert. Die monatliche Kostenpauschale wurde von 866,- € auf 875,- € pro Person erhöht. Im Fall der erstmaligen Erteilung einer Duldung wird für diese Person zukünftig ein Einmalbetrag i.H.v. 12.000 € an die zuständige Kommune erstattet und nicht mehr wie bisher lediglich maximal 3 x 866,- € für die ersten drei Monate, die sich die geduldete Person noch in der BRD aufhält. Aus diesen rückwirkenden Änderungen werden sich einmalige Erstattungen des Landes NRW gegenüber der Stadt Eschweiler für das Jahr 2021 ergeben. Der Erlass der entsprechenden Erstattungsbescheide durch die zuständige Bezirksregierung Köln wird im Monat Dezember 2021 erwartet. Die Verwaltung wird den Ausschuss entsprechend weiter über die Vorgänge informieren, wenn die entsprechenden Bescheide eingegangen sind.

 

Darüberhinaus sieht die Gesetzesänderung ebenfalls eine Ausgleichszahlung des Landes gegenüber den Kommunen für Sachverhalte vor, in denen Personen in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2020 erstmalig eine Duldung erteilt wurde. Diesbezüglich wurde für das Jahr 2021 vom Land eine Ausgleichszahlung i.H.v. 175.000.000 € an die Kommunen des Landes NRW ausgezahlt, wobei auf die Stadt Eschweiler hiervon 678.641,51 € entfallen, wobei dies auch durch die Bezirksregierung mit Bescheid v. 22.11.21 bereits entsprechend beschieden wurde. Für die Jahre 2022 bis 2024 sind weitere Auszahlungen des Landes an die Kommunen des Landes NRW vorgesehen. Auch hier wird die Verwaltung den Ausschuss entsprechend zu gegebener Zeit weiter über das Fortschreiten des Sachverhaltes informieren.  

 

Diagramm Entwicklung Aufwendungen

 

Die Leistungen für Asylbewerber sind im Produkt 053130101 „Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte“ wie folgt zu betrachten:

 

Erträge:

 

44810100 - Erstattung vom Land Landespauschale FlüAG

44810500 - Erstattung Land Betreuungspauschale

44810600 - Erstattung Land Betreuungspauschale FlüAG

 

Aufwendungen:

 

53380100 - Laufende Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380200 - Einmalige Leistungen gem. § 2 AsylblG

53380400 - Sach- und Geldleistungen gem. § 3 AsylblG

53380500 - Krankenhilfe gem. § 4 AsylbLG / § 264 SGB V

53380600 - Schaffung Arbeitsangelegenheiten / Hilfe zur Arbeit

53380700 - Einmalige Leistungen gem. § 6 AsylblG

 

 


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