Betreff
Einrichtung eines Behindertenparkplatzes im Umfeld des Rathauses Eschweiler
Vorlage
398/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Dem in der Anlage 1 beigefügten Antrag – Einrichtung eines Behindertenparkplatzes im Umfeld des Rathauses

Eschweiler – kann nicht entsprochen werden.

 

Im Dezember 2017 wurde mit dem Betreiber des Fotoshops im City Center vereinbart, aufgrund der Umbauphase des Rathausquartiers, die Fläche neben dem Rathaus für einen Container zu nutzen. Auf dieser Fläche waren zuvor Schwerbehindertenparkplätze ausgewiesen. Zur Kompensation der durch den aufgestellten Container weggefallenen Schwerbehindertenparkplätze, wurden an der Grünanlage neben dem Rathaus – zu den bereits vorhandenen zwei Schwerbehindertenparkplätze – zwei weitere Parkplätze als Schwerbehindertenparkplätze eingerichtet.

 

Für Schwerbehindertenparkplätze und ihre Umgebung gibt es genaue Vorgaben, welche durch entsprechende DIN-Normen festgelegt sind. Ein Schwerbehindertenparkplatz muss eine Mindestbreite von 3,50 Meter ausweisen und mindestens 5,00 Meter lang sein. Verläuft der Schwerbehindertenparkplatz parallel zur Fahrbahn, muss der Schwerbehindertenparkplatz mindestens 7,50 Meter lang sein. Zudem ist es wichtig, dass ein Parkplatz für Schwerbehinderte barrierefrei erreicht werden kann und nicht zu stark geneigt ist, damit er auch mit einem Rollstuhl gut befahren werden kann. Daher muss der Oberflächenbelag erschütterungsarm und rutschhemmend sein. Unter diesen Voraussetzungen können weitere Schwerbehindertenparkplätze im unmittelbaren Umfeld des Rathauses – zb. auf dem Parkstreifen entlang der Indestraße – nicht ausgewiesen werden.

 

Die Überwachung der vier vorhandenen Schwerbehindertenparkplätze erfolgt täglich durch die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs. Somit wird gewährleistet, dass diese auch nur durch Berechtigte genutzt werden. Darüber hinaus werden die vorhandenen vier Stellflächen als ausreichend angesehen. In der Regel sind diese in den seltensten Fällen alle gleichzeitig belegt.

 


Keine


Keine