Betreff
Verwendung der Inklusionspauschale
Vorlage
180/21
Art
Kenntnisgabe nichtöffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Mittel der sogenannten Inklusionspauschale (Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion vom 09.Juli 2014 –GV.NRW. S. 404 in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 08.07.2016 –GV.NRW.S. 1160) werden der Stadt Eschweiler seit dem Schuljahr 2014/2015 zur Verfügung gestellt. Dabei gewährt das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Kreisen als Schulträger gemäß § 2 des o.g. Leistungsgesetzes eine jährliche Inklusionspauschale zur Förderung weiterer kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion. Diese dient der Mitfinanzierung der Unterstützung von Schulen des Gemeinsamen Lernens durch nicht lehrendes Personal der Kommunen, soweit die Kosten nicht der Finanzierung individueller Ansprüche nach § 35 a SGB VIII und § 54 SGB XII dienen.

 

Folgende Beträge wurden bislang durch das Land der Stadt Eschweiler zur Verfügung gestellt:

 

Schuljahr         Gesamtbetrag

2014/2015         15.794,84 Euro

2015/2016         15.741,87 Euro

2016/2017         31.842,93 Euro

2017/2018         63.896,62 Euro

2018/2019         64.204,96 Euro

2019/2020         63.239,64 Euro

2020/2021         63.393,78 Euro

 

 

Für das Jugendamt Eschweiler bedeutet dabei Inklusion in Bezug auf den Lernort Schule, dass jeder Mensch, jedes Kind, jeder Jugendliche bzw. jede Jugendliche „dazugehört“. Manche Kinder haben körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, andere Kinder finden sich ohne Hilfe nicht im Schulalltag zurecht. Trotzdem möchten alle gemeinsam Lernen und die Lebenswelt erkunden. Das Jugendamt setzt daher die zur Verfügung gestellten Mittel im Rahmen eines breiten Maßnahmenpaketes ein und unterstreicht hiermit den erweiterten Inklusionsbegriff, als Haltung, Leitbild, bzw. Handlungsmaxime.

 

Die bis dato zentral eingesetzten Maßnahmen, welche vor allem Konzepte sozialer Gruppenarbeit waren, wurde 2018 durch die Einrichtung eines sogenannten „Inklusionskoordinators“ mit einem Beschäftigungsumfang von 23 % im Bereich des Jugendamtes ergänzt. Seit dem Schuljahr 2020/2021 wurde zudem eine systemische Inklusionshilfe (KOBSI) an der Gemeinschaftsgrundschule Weisweiler (GGS) installiert. Im Folgenden werden nun die Maßnahmen im Einzelnen vorgestellt:

 

 

Soziale Gruppenarbeit:

Die Angebote der sozialen Gruppenarbeit konnten weiterhin durch unterschiedliche Anbieter der freien Jugendhilfe und mit individuell zugeschnittenen Konzepten durchgeführt werden. So wurden beispielsweise an der Städt. Realschule Patternhof, der Adam-Ries Gemeinschaftshauptschule, der Waldschule-Städt. Gesamtschule und erstmals am Städt. Gymnasium Gruppenangebote organisiert.

Grundsätzlich richtet sich die Gruppenarbeit an Schüler und Schülerinnen im Gemeinsamen Lernen, die vor dem Hintergrund von Problemen im sozialen Umfeld, individuellen emotionalen oder psychischen Schwierigkeiten bereit sind, in einem pädagogisch-therapeutischen Setting ihre eigenen Lebenseinstellungen, Emotionen, Verhaltensweisen und Konfliktlösungsstrategien zu explorieren und neue konstruktive Verhaltensweisen zu erlernen.

Durch die Corona-bedingten Einschränkungen (Stichwort Homeschooling, Gruppensituationen vermeiden etc.) konnten die Angebote nicht wie ursprünglich geplant im Jahr 2020 veranstaltet werden. Sobald die äußeren Umstände eine Umsetzung wieder möglich machen, werden neue soziale Gruppenarbeiten an den einzelnen Standorten durchgeführt werden.

 

 

„Inklusionskoordinator“:

Durch die Einrichtung der Stelle eines sogenannten „Inklusionskoordinators“ mit einem Beschäftigungsumfang von 23 % im Bereich des Jugendamtes konnten Inklusionsprozesse an der Schnittstelle Schule/Jugendhilfe weiter unterstützt und intensiviert werden. So nimmt der Inklusionskoordinator z.B. regelmäßig am Qualitätsentwicklungsprozess der Grundschulen im offenen Ganztag in Eschweiler teil.

Zudem konnte an der Entwicklung von neuen, konzeptionellen Ideen hinsichtlich der Eingliederungshilfeleistung Schulbegleitung bzw. Integrationsassistenz mit den weiteren Kollegen/innen des Sachgebietes Inklusion/ Eingliederungshilfe gearbeitet und hier ein Leitfaden zum Vorgehen bei diesen Hilfen entwickelt werden.

 

 

Systemische Inklusionshilfe (KOBSI):

Zum Schuljahr 2020/2021 konnte zwischen der StädteRegion Aachen und der Stadt Eschweiler eine Kooperationsvereinbarung hinsichtlich der Einstellung einer systemischen Inklusionshilfe (KOBSI) an der Gemeinschaftsgrundschule Weisweiler (GGS) getroffen werden. Die inklusive Fachkraft wird anteilsmäßig von der Inklusionspauschale finanziert.

Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf bringen häufig eine/n individuelle/n Schulbegleiter/in mit, aber nur sehr wenige Schüler/innen benötigen für den Schulbesuch durchgehend eine 1:1-Betreuung. Mit dem Modellprojekt der Koordinierungs- und Beratungsstelle für systemische Inklusionsassistenz (KOBSI) erprobt das Schulamt der StädteRegion Aachen seit Oktober 2015 einen neuen Weg für den Einsatz von Integrationsassistenten/innen und Schulbegleitungen für Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen. Der Ansatz von KOBSI kann dabei auf eine kurze Formel gebracht werden: "Weg von der Manndeckung – hin zur Raumdeckung."

In seinem Modellprojekt setzt das Schulamt "systemische Inklusionsassistenten/innen" an Schulen des gemeinsamen Lernens ein. Die Inklusionsassistenten/innen arbeiten mit einem Stundenumfang von 35 Stunden die Woche sowohl während der Unterrichtszeit als auch im Bereich des Offenen Ganztags. Sie sind Teil des schulischen Teams und damit für alle Kinder da, unabhängig eines Förderbedarfs.

 

Das Ziel ist die Sicherung der pädagogischen Wirksamkeit. Das Konzept der systemischen Stärkung entspricht dem inklusiven Gedanken wesentlich mehr als die direkte Zuordnung einer erwachsenen Begleitperson zu einem Kind oder Jugendlichen, wie sie die Eingliederungshilfe grundsätzlich nach aktueller Rechtslage vorsieht.

 

Die Rückmeldungen der GGS Weisweiler zum Modellprojekt (KOBSI) sind sehr positiv, sodass eine Fortführung der Kooperation von den Beteiligten über das Schuljahr hinaus angestrebt ist.

 

 

 

Zusammenfassend kann noch einmal betont werden, dass das Jugendamt sich von Beginn an dazu entschieden hat, die Mittel der Inklusionspauschale gezielt, bedarfsorientiert und in Kooperation mit „Schule“ einzusetzen. Der Austausch zwischen den einzelnen Akteuren konnte dabei im Verlauf intensiviert werden. Eine stetige Bedarfsanpassung an die äußeren Gegebenheiten musste allerdings besonders bei den pandemiebedingten Einschränkungen des letzten Jahres vorgenommen werden. Die Mittel der Inklusionspauschale werden dabei auch zukünftig notwendig sein, Bedarfe im System Schule zu kompensieren. Es ist daher zu hoffen, dass das Land Nordrhein-Westfalen diese auch zukünftig den Kommunen zur Verfügung stellt.

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Die Haushaltsmittel der Inklusionspauschale in Höhe von derzeit jährlich 63.393,78 Euro sind im Produkt 063630101 bei den Sachkonten 41410000- Zuweisungen und Zuschüsse vom Land für lfd. Zwecke- (Ertrag) und 53119000- Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke- (Aufwand) in jeweils gleicher Höhe veranschlagt.