Betreff
Ersatzneubau Fuß- und Radwegebrücken am Lynenwehr
Vorlage
148/21
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Die Indebrücke am Lynenwehr liegt im Radwegenetz von NRW am Knotenpunkt 83 und verbindet den Radweg entlang der Inde zwischen den Knotenpunkten 81 und 85 und einem parallel zur Inde verlaufenden nichtqualifizierten Fuß- und Radweg mit dem in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Radweg von Dürwiß nach Nothberg/ Heistern (Knotenpunkt 82 und 46). Der Radweg ist Teil der Grünroute. Grundsätzlich ist zur Verknüpfung dieser Wege auch eine Querung des Mühlengrabens erforderlich (siehe Anlage 1 Übersichtskarte M 1:5.000).

Die derzeitige Indequerung am Lynenwehr weist erhebliche konstruktive Mängel auf, die die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit der 1955 errichteten Brücke gefährden. Zudem sind die Breite der Brücke von ca. 1,20 m Breite sowie das nur 1 m hohe Geländer für Radverkehr und barrierefreie Nutzung nicht geeignet.

Die in Verlängerung der Indebrücke liegende Brücke über den Mühlengraben ist aufgrund der Schäden am Überbau bereits für den Verkehr gesperrt. Derzeit wird der Fußgänger- und Radverkehr über eine Notumleitung über das am Wehr liegende Abschlagsbauwerk geführt, welches sich jedoch ebenfalls in einem schlechten Zustand befindet und weder den Kriterien des Radverkehrs noch der Barrierefreiheit entspricht.

Die Planung des Ingenieurbüros Cornelissen aus Nideggen sieht für den Neubau der beiden Brücken gleichartige Konstruktionen aus Stahlhohlprofilen als sog. Fachwerk-Trogbrücken vor. Die Spannweiten der beiden Brücken betragen 18,80 bzw. 4,85 m. Die zwischen den Querträgern liegende Fahrbahn mit einer lichten Breite von 3,00 m wird aus einem Fahrbahnblech mit einer Stärke von 30 mm und einem darauf liegenden Aufbau aus Gussasphalt gebildet (siehe Anlage 2 Entwurfsplanung_Grundriss, Längsschnitt, Ansicht).

Die Entwässerung der Brücken erfolgt über Längs- und Querneigungen auf den Bauwerken und über seitlich angeordnete Raubettmulden aus Wasserbausteinen in die jeweiligen Vorfluter.

Die Fachwerkoberkante des Bauwerks bildet gleichzeitig die Höhe des Rückhaltesystems für die Fußgänger und Radfahrer von 1,30 m. Das zusätzliche Geländer aus nichtrostendem Stahl erhält einen Handlauf aus einem Rundrohr in einer Höhe von 0,90 m ab Oberkante Gehweg. Die Füllung besteht aus runden Vollstäben. Die Pfosten auf den Kappen der Flügelwände werden ebenfalls wie die Ankerplatten aus nichtrostendem Stahl hergestellt.

Die Herstellung der Stahlbetonbauteile wie Widerlager, Flügelwände und Kappen erfolgt in Ortbetonbauweise. Die Widerlager werden auf Schachtringen mit einem Innen-Durchmesser von 2,00 m gegründet, die bis zur tragfähigen Bodenschicht, dem Indeschotter abgeteuft werden.

Die Überbauten werden im Werk gefertigt, mit dem LKW angeliefert und unter Zuhilfenahme eines Mobilkrans auf die Widerlager aufgelegt.

An der alten Brücke befinden sich zwei Versorgungskabel der Westnetz GmbH und des Wasserverbandes Eifel-Rur. Beide Kabel werden durch die Betreiber mittels Spülbohrung unter der Inde bis zum Rückbau der alten Brücke umgelegt. Aufgrund der Vorgaben der RE-ING ist eine Führung der Leitungen an der neuen Indebrücke auszuschließen.

Linksseitig der Indebrücke befindet sich der Indezulauf des Regenüberlaufbeckens „Wasserwiese“. Der Kanal befindet sich unmittelbar hinter der Brunnengründung des linken Widerlagers, und wurde bei der Planung der Unterbauten entsprechend berücksichtigt.

Die Genehmigungsverfahren bei der Unteren Wasserbehörde sind abgeschlossen.

Für die Baumaßnahme wurde ein Förderantrag nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes NRW (FöRi-Nah) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Der Fördergeber hat die Maßnahme in das Sonderprogramm "Stad und Land" aufgenommen und eine bis zu 95 %-ige Förderquote zugesagt. Dem Antrag auf vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginn wurde seitens der Bezirksregierung mit Schreiben vom 27.11.2020 zugestimmt.

Nach erfolgter Ausschreibung, Submission und Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 30.03.2021 wurde der Auftrag zur Bauausführung mit Datum vom 31.03.2021 an die Firma MW Construct aus Wittlich in Höhe von 470.910,35 € erteilt. Die Leistungen sollen in Abhängigkeit von bestehenden Lieferzeiten innerhalb von 6 Monaten ab Baubeginn abgeschlossen werden.

 


 

Der Fördergeber hat seine Förderquote für die Baukosten inzwischen auf 95 % der zuwendungsfähigen Kosten und eine 10 %-ige Förderung der Ingenieurleistungen (bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten) erhöht, sodass bei der Stadt Eschweiler ein Eigenanteil von weniger als 50.000 € verbleibt.

 

Gemäß Förderantrag belaufen sich die Gesamtkosten des Projektes auf rd. 595.900 €. Hierin enthalten sind neben den beauftragten Baukosten in Höhe von rd. 470.900 €, die Kosten für das Aufstellen und Prüfen der Statik (rd. 42.300 €), Kosten für Kampfmittelbeseitigung und das Umlegen von Versorgungsleitungen (rd. 11.000 €), Kosten für den Grunderwerb (rd. 2.100 €) sowie die Ingenieurleistungen wie Planung und Bauleitung, Baugrundgutachten und Koordination nach Baustellenverordnung in Höhe von rd. 69.600 €. Nach entsprechender Zuordnung zu den zuwendungsfähigen Kosten und Ingenieurkosten ergibt sich eine beantragte Förderung in Höhe von rd. 550.000 €, sodass ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von rd. 46.000 € verbleibt.

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsentwurf 2021 bei Produkt 12 541 01 01 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 09110002 - Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau - IV15AIB023 – Erneuerung von Brücken“ – veranschlagt. Die sich im lfd. Haushaltsjahr ergebenden Mehrauszahlungen werden mit der höheren Förderquote kompensiert und die haushaltsmäßigen Veränderungen über die Veränderungsliste der Verwaltung in den Haushalt 2021 eingebracht.

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Für die Koordination und Projektleitung der Brückenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 gebunden.