Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.
Die Indebrücke am Lynenwehr liegt im
Radwegenetz von NRW am Knotenpunkt 83 und verbindet den Radweg entlang der Inde
zwischen den Knotenpunkten 81 und 85 und einem parallel zur Inde verlaufenden
nichtqualifizierten Fuß- und Radweg mit dem in Nord-Süd-Richtung verlaufenden
Radweg von Dürwiß nach Nothberg/ Heistern (Knotenpunkt 82 und 46). Der Radweg
ist Teil der Grünroute. Grundsätzlich ist zur Verknüpfung dieser Wege auch eine
Querung des Mühlengrabens erforderlich (siehe Anlage 1 Übersichtskarte
M 1:5.000).
Die derzeitige Indequerung am Lynenwehr
weist erhebliche konstruktive Mängel auf, die die Standsicherheit,
Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit der 1955 errichteten Brücke gefährden.
Zudem sind die Breite der Brücke von ca. 1,20 m Breite sowie das nur 1 m hohe
Geländer für Radverkehr und barrierefreie Nutzung nicht geeignet.
Die in Verlängerung der Indebrücke
liegende Brücke über den Mühlengraben ist aufgrund der Schäden am Überbau
bereits für den Verkehr gesperrt. Derzeit wird der Fußgänger- und Radverkehr
über eine Notumleitung über das am Wehr liegende Abschlagsbauwerk geführt,
welches sich jedoch ebenfalls in einem schlechten Zustand befindet und weder
den Kriterien des Radverkehrs noch der Barrierefreiheit entspricht.
Die Planung des Ingenieurbüros
Cornelissen aus Nideggen sieht für den Neubau der beiden Brücken gleichartige
Konstruktionen aus Stahlhohlprofilen als sog. Fachwerk-Trogbrücken vor. Die
Spannweiten der beiden Brücken betragen 18,80 bzw. 4,85 m. Die zwischen den
Querträgern liegende Fahrbahn mit einer lichten Breite von 3,00 m wird aus
einem Fahrbahnblech mit einer Stärke von 30 mm und einem darauf liegenden
Aufbau aus Gussasphalt gebildet (siehe Anlage 2 Entwurfsplanung_Grundriss,
Längsschnitt, Ansicht).
Die Entwässerung der Brücken erfolgt
über Längs- und Querneigungen auf den Bauwerken und über seitlich angeordnete
Raubettmulden aus Wasserbausteinen in die jeweiligen Vorfluter.
Die Fachwerkoberkante des Bauwerks
bildet gleichzeitig die Höhe des Rückhaltesystems für die Fußgänger und
Radfahrer von 1,30 m. Das zusätzliche Geländer aus nichtrostendem Stahl erhält
einen Handlauf aus einem Rundrohr in einer Höhe von 0,90 m ab Oberkante Gehweg.
Die Füllung besteht aus runden Vollstäben. Die Pfosten auf den Kappen der
Flügelwände werden ebenfalls wie die Ankerplatten aus nichtrostendem Stahl
hergestellt.
Die Herstellung der Stahlbetonbauteile
wie Widerlager, Flügelwände und Kappen erfolgt in Ortbetonbauweise. Die
Widerlager werden auf Schachtringen mit einem Innen-Durchmesser von 2,00 m
gegründet, die bis zur tragfähigen Bodenschicht, dem Indeschotter abgeteuft
werden.
Die Überbauten werden im Werk gefertigt,
mit dem LKW angeliefert und unter Zuhilfenahme eines Mobilkrans auf die
Widerlager aufgelegt.
An der alten Brücke befinden sich zwei
Versorgungskabel der Westnetz GmbH und des Wasserverbandes Eifel-Rur. Beide
Kabel werden durch die Betreiber mittels Spülbohrung unter der Inde bis zum
Rückbau der alten Brücke umgelegt. Aufgrund der Vorgaben der RE-ING ist eine
Führung der Leitungen an der neuen Indebrücke auszuschließen.
Linksseitig der Indebrücke befindet sich
der Indezulauf des Regenüberlaufbeckens „Wasserwiese“. Der Kanal befindet sich
unmittelbar hinter der Brunnengründung des linken Widerlagers, und wurde bei
der Planung der Unterbauten entsprechend berücksichtigt.
Die Genehmigungsverfahren bei der
Unteren Wasserbehörde sind abgeschlossen.
Für die Baumaßnahme wurde ein
Förderantrag nach den Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in den
Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes NRW (FöRi-Nah) bei der
Bezirksregierung Köln gestellt. Der Fördergeber hat die Maßnahme in das
Sonderprogramm "Stad und Land" aufgenommen und eine bis zu 95 %-ige
Förderquote zugesagt. Dem Antrag auf vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baubeginn
wurde seitens der Bezirksregierung mit Schreiben vom 27.11.2020 zugestimmt.
Nach erfolgter Ausschreibung, Submission
und Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 30.03.2021 wurde der Auftrag
zur Bauausführung mit Datum vom 31.03.2021 an die Firma MW Construct aus
Wittlich in Höhe von 470.910,35 € erteilt. Die Leistungen sollen in
Abhängigkeit von bestehenden Lieferzeiten innerhalb von 6 Monaten ab Baubeginn
abgeschlossen werden.
Der Fördergeber hat seine Förderquote für die Baukosten inzwischen auf
95 % der zuwendungsfähigen Kosten und eine 10 %-ige Förderung der
Ingenieurleistungen (bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten) erhöht, sodass
bei der Stadt Eschweiler ein Eigenanteil von weniger als 50.000 € verbleibt.
Gemäß Förderantrag belaufen sich die Gesamtkosten des Projektes auf rd.
595.900 €. Hierin enthalten sind neben den beauftragten Baukosten in Höhe von
rd. 470.900 €, die Kosten für das Aufstellen und Prüfen der Statik (rd. 42.300
€), Kosten für Kampfmittelbeseitigung und das Umlegen von Versorgungsleitungen
(rd. 11.000 €), Kosten für den Grunderwerb (rd. 2.100 €) sowie die
Ingenieurleistungen wie Planung und Bauleitung, Baugrundgutachten und
Koordination nach Baustellenverordnung in Höhe von rd. 69.600 €. Nach
entsprechender Zuordnung zu den zuwendungsfähigen Kosten und Ingenieurkosten
ergibt sich eine beantragte Förderung in Höhe von rd. 550.000 €, sodass ein
Eigenanteil der Stadt in Höhe von rd. 46.000 € verbleibt.
Die Maßnahme ist im Haushaltsentwurf 2021 bei Produkt
12 541 01 01 - Gemeindestraßen -, Sachkonto 09110002 -
Zugang Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau - IV15AIB023 – Erneuerung von
Brücken“ – veranschlagt. Die sich im lfd. Haushaltsjahr ergebenden Mehrauszahlungen
werden mit der höheren Förderquote kompensiert und die haushaltsmäßigen
Veränderungen über die Veränderungsliste der Verwaltung in den Haushalt 2021
eingebracht.
.
Für die Koordination und Projektleitung der Brückenbauarbeiten wird Arbeitskraft bei 660 gebunden.